03/12/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/13/2026 05:36
Unter dem Motto "Sicherheit, Verantwortung, Innovation. 75 Jahre : Gemeinsam das Richtige machen" wurde in Wiesbaden das 75. Jubiläum des Bundeskriminalamtes () feierlich begangen. Bundeskanzler Friedrich Merz würdigte in seiner Rede beim Festakt die Arbeit der Behörde "für die Sicherheit und für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land."
Der Kanzler stellte heraus, dass bereits bei der Gründung die Notwendigkeit einer zentralen Sicherheitsbehörde erkannt und die Koordinierungs- und Zentralstellenfunktion des im Gesetz fest verankert wurde. An die Mitarbeitenden des gerichtet betonte Merz: "Sie alle sind mit vollem Engagement, mit Leidenschaft und mit Professionalität dabei. Herzlichen Dank für diesen Dienst!"
Am 8. März 1951 unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss das erste -Gesetz. Ziel der Behörde war der Neuaufbau und die Organisation der öffentlichen Sicherheit nach dem Zweiten Weltkrieg. Auch in der heutigen Zeit ist die Arbeit des in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und internationalen Partnern unverzichtbarer denn je. Weitere Informationen unter 75 Jahre .
Das Wichtigste in Kürze:
Lesen Sie hier die Mitschrift der Rede:
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Holger Münch,
sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Alexander Dobrindt,
sehr geehrte ehemalige Präsidenten Ulrich Kersten, Hans-Ludwig Zachert und Jörg Ziercke,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes,
sehr geehrter Herr Innenminister des Landes Hessen Professor Dr. Roman Poseck,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,
Herr Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Innenministeriums, der Sicherheitsbehörden, der Justiz, der Gewerkschaften,
internationale Gäste,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt. Dass dies so ist, dazu hat das Bundeskriminalamt ganz maßgeblich beigetragen. Die Geschichte des Bundeskriminalamtes ist eine Erfolgsgeschichte. Meine Damen und Herren, zu dem heutigen, 75. Geburtstag Ihrer Erfolgsgeschichte gratuliere ich Ihnen persönlich, aber auch im Namen der ganzen Bundesregierung von ganzem Herzen.
Sicherheit, gerade innere Sicherheit, ist kein stabiler, kein garantierter Zustand. Sicherheit ist eine ständige Aufgabe, die zentrale staatliche Aufgabe. Das Bundeskriminalamt hat sich dieser Aufgabe seit seiner Gründung im Jahr 1951 verschrieben; wir haben es im Film gesehen. Das Bundeskriminalamt arbeitet für die Sicherheit und für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Das Bundeskriminalamt hat einmal mit 355 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angefangen -wir haben es im Film gesehen -, zuerst in Hamburg und ab 1952 hier in Wiesbaden, in einem sehr provisorischen Gebäude. Heute sind es über 9000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -auch das haben wir im Film gesehen -an drei Standorten, in Wiesbaden, in Meckenheim und in Berlin, aber zusätzlich auch in zahlreichen Auslandsvertretungen. Das hat mich in der Vorbereitung auf diese Rede heute auch ein wenig überrascht: in über 50 Standorten in der ganzen Welt.
Meine Damen und Herren, Sie alle im Bundeskriminalamt verbindet eine Mission, nämlich die Bekämpfung der Kriminalität, also Deutschland sicherer zu machen. Diese Mission wurde schon im -Gesetz, das am 15. März 1951 in Kraft getreten ist, in folgende Sätze gefasst:
"Der Bund errichtet ein Bundeskriminalamt zur Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei. Seine Aufgabe ist die Bekämpfung des gemeinen Verbrechers, soweit er sich über das Gebiet eines Landes hinaus betätigt oder voraussichtlich betätigen wird."
Festgehalten wurde hier an zentraler Stelle im Gesetz also bis heute die geregelte Koordinierungs- und Zentralstellenfunktion des . Bereits in seinen Anfängen sammelte, bewertete und verteilte das Informationen. Es war zuständig für bundesweite Fahndungen, für den kriminaltechnischen und für den Erkennungsdienst. Schon sehr früh wurde also die Notwendigkeit einer Zentralstelle gesehen, obwohl die Polizeiarbeit in Deutschland im Allgemeinen und nach unserem Grundgesetz ja Sache der Länder ist und bleibt.
Meine Damen und Herren, auch an einem Festtag wie diesem müssen wir daran erinnern, dass das Bundeskriminalamt in seinen Anfangsjahren, vermutlich notwendigerweise, personell stark von ehemaligen Angehörigen der Polizeibehörden im nationalsozialistischen Staat geprägt war. In dieser anfänglichen personellen Kontinuität unterschied es sich nicht von anderen Institutionen und Behörden der noch jungen Bundesrepublik Deutschland. Aber diese historische Belastung ist inzwischen auch dank des ehemaligen -Präsidenten Jörg Ziercke intensiv und kritisch aufgearbeitet worden. Herr Ziercke, herzlichen Dank dafür, dass Sie diese Arbeit geleistet haben!
Heute, meine Damen und Herren, besteht kein Zweifel, dass das Bundeskriminalamt und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie übrigens alle Sicherheitsbehörden in Deutschland fest auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.
Kriminalität und Kriminalitätsstrukturen waren und sind stets im Wandel. Straftäter nutzen die neuesten technischen Mittel, Lücken in den Gesetzen und systemische Schwächen in der Verbrechensbekämpfung. Sie nutzen sie zu ihrem Vorteil. Aber darauf stellt sich das Bundeskriminalamt beständig ein: mit neuen Ansätzen, mit neuen Methoden und mit neuen Technologien. Genau dafür, meine Damen und Herren, arbeiten wir in der Bundesregierung im Bund und mit den Ländern politisch, für ausreichende Ressourcen und dafür, dem mit den notwendigen neuen und angepassten Befugnissen Rechnung zu tragen, auch und gerade für Sie im Bundeskriminalamt.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit an einige wichtige Meilensteine der Entwicklung im erinnern. Einige wurden im Film schon gezeigt.
Ende der Sechzigerjahre wurde das Bundeskriminalamt vom Generalbundesanwalt mit eigenen Ermittlungen beauftragt. Anfang der Siebzigerjahre erhielt das Bundeskriminalamt eigenständige Ermittlungsbefugnisse zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, vom illegalen Drogen- und Waffenhandel bis hin zur Geldwäsche. Das übernahm damit mehr Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes.
Und dann: Mit dem Terror der standen deutsche Sicherheitsbehörden in den Neunzehnhundertsiebzigerjahren vor einer historischen Bewährungsprobe. Das reagierte entschlossen. 1975 entstand eine eigene Abteilung zur Terrorismusbekämpfung. Der damalige Präsident Horst Herold machte die Behörde zu einem effektiven Fahndungsapparat, unter anderem mit der damals neuen computer- und datenbasierten Rasterfahndung.
In den Neunzehnhundertneunzigerjahren erhielt die innere Sicherheit auch eine europäische Dimension. Mit dem Schengen-Raum wuchsen Freiheit und Mobilität in Europa, aber damit auch neue Risiken. Das intensivierte die europäische Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung. Es übernahm nicht nur wie bereits seit 1952 die Vertretung Deutschlands bei Interpol, sondern auch bei Europol.
Meine Damen und Herren, nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde die terroristische Bedrohung notwendigerweise neu bewertet. Wir erinnern uns: Ein erheblicher Teil der Vorbereitung dieser barbarischen Terroranschläge erfolgte in Deutschland und aus Deutschland heraus. -In der Konsequenz erhielt das die notwendigen, erweiterten Befugnisse zur Gefahrenabwehr. Seit 2004 -auch das haben wir im Film gesehen -tauscht es im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum wichtige Informationen zum islamistischen und internationalen Terrorismus mit anderen Behörden aus. Mit dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum, meine Damen und Herren, wurde die Vernetzung ab 2012 auf weitere Bereiche politisch motivierter Kriminalität, auf Extremismus, Spionage und Proliferation ausgeweitet.
Nun beobachten wir seit geraumer Zeit, dass sich Kriminalität zunehmend in den digitalen Raum verlagert. Der Rechtsstaat folgt der Kriminalität dorthin. Zur effektiven Bekämpfung hat das Fähigkeiten zur Ermittlung im Cyberraum und zur -Forensik aufgebaut und vernetzt sich im 2011 gegründeten Nationalen Cyber-Abwehrzentrum.
Meine Damen und Herren, das alles zeigt: Sie, das Bundeskriminalamt, Sie sind anpassungs- und lernfähig. Es sind oftmals -das beeindruckt mich persönlich am meisten -Beispiele wie Rasterfahndung und Cybercrime, die zeigen, dass Polizeidienst Innovationstreiber sein kann. Das hat sich so zu einer schlagkräftigen und national wie international agierenden Behörde entwickelt, und das maßgeblich durch Sie, durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durch Frauen und Männer, die ihren Beruf als Auftrag sehen und täglich für die Sicherheit Deutschlands arbeiten. Ich höre es von vielen Gesprächspartnern und erlebe es auch selbst: Sie alle sind mit vollem Engagement, mit Leidenschaft und mit Professionalität dabei. Herzlichen Dank für diesen Dienst!
Ihre wichtige Arbeit findet nicht immer in der Öffentlichkeit statt. Im Gegenteil, viele von Ihnen leisten Ihre Arbeit im Büro, am Computer, ohne Blaulicht und ohne Kamera, in kriminaltechnischen Laboren mit modernster Technik, am neuesten Computer für Cyberforensik und für Ermittlungen im Darknet, in national und international vernetzten Lagezentren, im Maschinenraum Ihrer Verwaltung.
Im operativen Bereich und in der Sicherungsgruppe stehen die Beschäftigten auch für unsere persönliche Sicherheit tagtäglich mit ihrem Leben ein. Der Bundespräsident hat es gesagt, und auch ich will es Ihnen sagen: Auch für mich als Bundeskanzler stehen Sie für meinen Schutz verlässlich zur Verfügung, und zwar rund um die Uhr und deutschlandweit, zu Hause, in Berlin im Bundeskanzleramt, aber auch auf Reisen. Sie begleiten mich von Beijing bis an die Türen des Oval Officein Washington. Für diesen physisch und auch psychisch äußerst anspruchsvollen Dienst gilt Ihnen mein ganz persönlicher, tief empfundener Dank.
Sie alle, meine Damen und Herren, jeder an seinem und jede an ihrem Platz, Sie dürfen stolz auf ihre Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sein. Als Bundeskanzler will ich Ihnen heute meinen Dank und meine Anerkennung sagen, aber auch den Dank und die Anerkennung der gesamten Bundesregierung und der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Sie bewältigen Ihre Aufgaben nicht allein, sondern immer im Zusammenspiel der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Das zeigt auch der Blick heute in diese Festversammlung. Diese Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung ist für Sie selbstverständlich. Denn Sie wissen, dass keine Sicherheitsbehörde allein erfolgreich sein kann, sondern dass Erfolg ganz wesentlich von der Zusammenarbeit und vor allem vom Austausch von Informationen und Erkenntnissen mit anderen abhängt. Unser Dank gilt deshalb auch allen anderen Polizistinnen und Polizisten in Bund und Ländern und den Beschäftigten aller Sicherheitsbehörden in ganz Deutschland.
Sie, sehr geehrter Herr Präsident Münch prägen nun seit zehn Jahren die Geschicke des . Es zeichnet Sie aus, dass Sie die Polizeiarbeit von der Pike auf gelernt und sich bis an die Spitze des hochgearbeitet haben. Was vielleicht nicht alle hier wissen, meine Damen und Herren: Holger Münch war selbst zu Beginn seiner Karriere ein Personenschützer, unter anderem für den ersten Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, für Kurt Biedenkopf. Im und darüber hinaus wird Holger Münchs Integrität, seine ruhige, kompetente und sachliche Art, sehr geschätzt. Noch nie stand ein Präsident so lange an der Spitze dieser Institution. Vielen Dank auch für Ihre Arbeit, sehr geehrter Herr Münch!
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nun gemeinsam einen Blick auf die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland werfen. Denn trotz der intensiven Arbeit des und unserer Sicherheitsbehörden hören Sie und höre ich es in unserem Umfeld: Immer mehr Menschen fühlen sich in ihrem Alltag, in ihren Wohn[gebieten] nicht mehr rundheraus sicher. Deutschland steht -ich sagte es eingangs -im internationalen Vergleich zwar gut da, dennoch ist Unsicherheit oftmals leider nicht nur ein Gefühl.
Das zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik. Wir sehen einen Höchststand bei Gewaltverbrechen. Besonders die Zahl der Messerangriffe und auch die Zahl der jugendlichen und nicht deutschen Tatverdächtigen ist besorgniserregend. Im digitalen Raum wächst der Schaden durch Cyberkriminalität. Wir sehen zudem einen Höchststand der politisch motivierten Kriminalität und auch der Gewalttaten.
Das zeigt: Wohl noch nie waren die Anforderungen an das , ja an alle unsere Sicherheitsbehörden so hoch wie heute. -Aber wir haben starke und funktionsfähige Sicherheitsbehörden. Dennoch: Die Politik muss mit den aktuellen Herausforderungen weiter Schritt halten. -Dafür, meine Damen und Herren, wollen wir in der von mir geführten Bundesregierung Sorge tragen. Die Sicherheitslage zu verbessern, das ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit vom ersten Tag an. Denn wir wollen, dass die Menschen in unserem Land sicher sind und sich auch sicher fühlen. Ich bin dem Bundesinnenminister daher dankbar dafür, dass er diese Aufgabe vom ersten Tag an so entschlossen angegangen ist.
Entscheidend für die Sicherheit in Deutschland, für das Sicherheitsgefühl der Menschen in Deutschland sind jedoch nicht nur innenpolitische Faktoren. Wir leben in Zeiten großer globaler Umbrüche, eines Epochenbruchs, der mit politischen Unwägbarkeiten und neuen Unsicherheiten einhergeht. Auch das spüren die Menschen in unserem Land. Bürgerinnen und Bürger hören täglich von hybriden Angriffen in Deutschland auf unsere Infrastruktur, von Spionage, von Sabotage, von Cyberangriffen, von Drohnenüberflügen, von Desinformationskampagnen im Netz. Die Menschen sorgen sich, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Konflikt im Nahen und Mittleren Osten Auswirkungen auf unsere Sicherheit hier in Deutschland haben könnten.
Lassen Sie mich gerade zu Letzterem ein offenes Wort sagen: Seit dem Beginn der Militärschläge gegen Iran stimmen sich die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern sehr eng ab. Es gibt im Augenblick keine Erkenntnisse, wonach wir im Inland von einer erhöhten Gefährdung ausgehen müssten. Wir fahren die Sicherheitskonzepte trotzdem hoch, überprüfen Schutzmaßnahmen, erhöhen die Präsenz insbesondere für israelische, jüdische und amerikanische Einrichtungen. Deren Schutz ist uns in besonderer Weise anempfohlen, meine Damen und Herren.
Die Ursachen für eine neue Unsicherheit, für ein neues Unsicherheitsgefühl liegen also nicht nur im Inneren. Sie liegen auch im Äußeren. Innere Sicherheit und äußere Sicherheit sind nicht mehr voneinander zu trennen; das habe ich schon zu vielen Gelegenheiten gesagt. Wir treffen Vorkehrungen für diese neue Zeit. Wir haben unsere Sicherheitsbehörden gut ausgestattet, und wir befähigen sie weiter, von den Polizeien des Bundes und der Länder über die Nachrichtendienste bis hin zur Bundeswehr. In unsere gemeinsame Sicherheit investieren wir so viel wie nie zuvor in Deutschland. Deutschland bleibt sicherheitspolitisch handlungsfähig, im Inneren wie nach außen.
Ein kurzer Blick zurück: Wir haben in den vergangenen Jahren umfassende finanzielle Mittel für unsere Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt. Als das vor 15 Jahren seinen 60. Geburtstag feierte, hatte es rund 5500 Planstellen. Der Haushalt umfasste knapp 400 Millionen Euro. -Heute, 15 Jahre später, sind es über 8000 und knapp 1,3 Milliarden Euro. Lassen Sie es mich so ehrlich und kritisch sagen: Dieser immense fiskalische und personelle Kraftakt war nicht nur eine Reaktion auf äußere Entwicklungen und Bedrohungen. Er ist auch eine Reaktion und der Versuch einer Reparatur politischer Entscheidungen im Innern, namentlich, dass wir viel zu lange Zeit ungesteuerte, irreguläre Migration zugelassen haben.
Deshalb ist es richtig, dass diese Bundesregierung einen Kurswechsel in der Migrationspolitik vollzogen hat. Illegale Migration wird, soweit es geht, begrenzt. Wir führend flächendeckend Grenzkontrollen durch und bauen die Zahl der Rückführungen konsequent aus. Auch dafür bin ich dem Innenminister in besonderer Weise dankbar.
Nun, meine Damen und Herren, das und unsere anderen Sicherheitsbehörden müssen auch in Zukunft weiter Schritt halten können. Sie müssen bestenfalls einen Vorsprung vor den Tätern behaupten. Hieran arbeiten wir gemeinsam, und zwar rechtlich, technisch und organisatorisch. Ich habe den enormen Personalaufwuchs der vergangenen Jahre geschildert. Wie aber der Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, stößt der bloße Fokus auf mehr Personal in den Sicherheitsbehörden ersichtlich an seine Grenzen. Heute, meine Damen und Herren, muss es noch stärker darum gehen, das nun vorhandene Personal bestmöglich einzusetzen. Damit das funktioniert, müssen wir, die Politik, muss der Gesetzgeber tätig werden. Wir müssen das mit den notwendigen neuen und wirksamen Befugnissen ausstatten. Das gilt auch für andere Polizeien und die Nachrichtendienste. Das haben wir übrigens im Koalitionsvertrag so vereinbart, und wir werden es weiter umsetzen.
Dazu gehört zuallererst, dass wir ein klares Lagebild haben. Dafür haben wir den neuen Nationalen Sicherheitsrat geschaffen, das zentrale, strategische Entscheidungs- und Koordinierungsgremium für die Bundesregierung. Meine Damen und Herren, darüber wurde in Deutschland 30 Jahre streitig diskutiert. Wir haben es in der Regierung innerhalb von vier Monaten auf den Weg gebracht. Eine Neuerung dieses Nationalen Sicherheitsrats gegenüber dem ehemaligen Bundessicherheitsrat ist übrigens, dass der Präsident des wie auch andere Präsidenten nun als ständige Teilnehmer vorgesehen sind. Das unterstreicht noch einmal, dass wir innere und äußere Sicherheit zusammendenken. Wir binden die Expertise des in die strategischen Entscheidungen der Bundesregierung ein.
Klar ist zudem: Alle neuen, alle zusätzlichen Befugnisse müssen verhältnismäßig sein, um angemessen gegen Gefahren eingesetzt zu werden. Es ist keine Bedrohung der Freiheitsrechte des Einzelnen, wenn wir das Instrumentarium unserer Sicherheitsbehörden erweitern, sondern es gilt gerade dem Schutz dieser Rechte der Menschen in unserem Land. Wir müssen uns immer wieder neu fragen: Ist der Staat in der Lage, das Schutzversprechen, die Schutzpflicht für die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, zu erfüllen und zu gewährleisten, gerade dann, wenn die Art der Straftaten, wenn sich die Bedrohungslage verändert; wenn der digitale Raum zum Tatort wird und vielfältige technische Herausforderungen neu hinzukommen? -Unsere Antwort ist: Diese Schutzpflicht kann effektiv nur durch neue, erweiterte Befugnisse gewährleistet werden.
Lassen Sie mich das an drei Beispielen veranschaulichen, und lassen Sie mich dabei mit einem großen Erfolg des beginnen.
Im vergangenen Sommer konnte das Servernetz einer prorussischenHackergruppe in einer international abgestimmten Aktion stillgelegt werden. Das und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität haben diese Polizeioperation koordiniert. Allein in Deutschland, meine Damen und Herren, waren zuvor rund 250 Unternehmen, darunter auch kritische Infrastruktur, und öffentliche Einrichtungen von den Aktivitäten dieser Hackergruppe betroffen. Derartige Angriffe gibt es mittlerweile fast täglich. Vor wenigen Tagen wurde das Netz der Deutschen Bahn erneut angegriffen. Hinzu kommen gezielte und potenziell noch gefährlichere Angriffe auf kritische Infrastrukturen, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Gegen solche Angriffe schützen präventive Maßnahmen allein nicht hinreichend. Wir müssen auch die Möglichkeit haben, laufendeCyberangriffe aktiv zu unterbinden, um gravierende Folgeschäden zu verhindern. Das und andere Sicherheitsbehörden des Bundes sollen dafür die notwendigen Befugnisse bekommen.
Dass weitere digitale Befugnisse unabdingbar sind, zeigt auch der Fall von Daniela Klette, den Sie alle kennen, meine Damen und Herren. Die Terroristin aus der dritten Generation der war 30 Jahre lang untergetaucht. Sie alle erinnern sich: Ein Hinweis zur Festnahme kam von einem Journalisten, der ein Gesichtserkennungsprogramm im Internet genutzt hatte. Das schmälert nun keineswegs den Ermittlungserfolg der zuständigen Polizeibehörden. Aber diesen Polizeibehörden fehlen bis heute die rechtlichen Mittel, um eine solche Software einsetzen zu können.
Deshalb ist für uns klar: Unsere Polizeibehörden brauchen für ganz bestimmte Zwecke die Befugnisse, automatisierte, -basierte Datenanalysen vorzunehmen. Das darf nicht mit Zufallsfunden von Journalisten einhergehen, sondern muss Ergebnis systematischer Polizeiarbeit in Deutschland sein, meine Damen und Herren. Denn genau das ist die zentrale Aufgabe des als Zentralstelle der deutschen Polizei: Informationen zu sammeln und diese auf dem neuesten Stand der Technik zielgerichtet auszuwerten, vor allem bei Terrorismus, bei schwerer und organisierter Kriminalität. -Deshalb brauchen Sie unter eng definierten Voraussetzungen auch die Befugnis, einen biometrischen Internetabgleich von Gesichtern zu machen. Das muss möglich sein, und das wollen wir möglich machen.
Schließlich zu einer besonders herausfordernden Arbeit für Sie: Auch für den Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie braucht das , brauchen Sie mehr Möglichkeiten, um Täter zu identifizieren und kriminelle Netzwerke zu zerschlagen.
Darf ich das an dieser Stelle sagen? Ich kann mir ungefähr vorstellen, welche persönliche Belastung es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes ist, in diesem Bereich übelster und schwerster Kriminalität tätig zu sein. Gerade deshalb verdienen Sie alle Möglichkeiten, um diese Netzwerke zu zerschlagen. Deshalb wollen wir die verpflichtende Speicherung von -Adressen einführen, meine Damen und Herren. Das ist wichtig, um zum Beispiel auch beim illegalen Drogen- und Waffenhandel im Internet Täter zu identifizieren oder Onlinebetrüger zu fassen.
Meine Damen und Herren, Befugnisse haben Rechtsgrundlagen. Das will ich allen sagen, die in unserem Land Polizei und Nachrichtendienste und ihr Tun mit Skepsis betrachten. Das ist im demokratischen Rechtsstaat legitim. Diese Skepsis aber ist in unserem Land unbegründet. Wir sind ein Rechtsstaat. Bei uns handeln staatliche Stellen, handeln Beamtinnen und Beamte auf der Grundlage von Gesetzen und auf der Grundlage unseres Grundgesetzes. Eine Überprüfung, ob Maßnahmen im Einzelfall rechtskonform und verfassungskonform waren, kann in unserem Land jeder zu jeder Zeit veranlassen. Für mich ist dieses Vertrauen in den Rechtsstaat, das Vertrauen in Sie, selbstverständlich. Ich werbe stets dafür, dass es in der Breite der Gesellschaft genauso selbstverständlich ist wie in diesem Saal hier heute
75 Jahre Bundeskriminalamt, das ist, noch einmal, eine Erfolgsgeschichte. Wir sind bereit, auch den Sicherheitsanforderungen und den Herausforderungen der Zukunft in einer Welt neuer Unsicherheiten zu begegnen. Lassen Sie uns das gemeinsam tun! Lassen Sie uns an das anknüpfen, was Sie bis heute erreicht haben! Lassen Sie uns an die Erfolgsgeschichte von 75 Jahren des Bundeskriminalamts in Deutschland anknüpfen!
Herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch!