DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

07/29/2025 | Press release | Archived content

ErbR 7/25: Durchge­rissenes Testament steht gesetz­licher Erbfolge nicht...

Frankfurt/Berlin (DAV). Ein einmal verfasstes Testament kann vom Ersteller gemäß § 2255 S. 1 BGB durch Vernichtung widerrufen werden. Doch wann gilt ein Testament als vernichtet? Kann eine im Bankschließfach hinterlegte, durchge­rissene Testaments­urkunde die gesetzliche Erbfolge aushebeln? Die Arbeits­ge­mein­schaft Erbrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) berichtet über einen Beschluss des Oberlan­des­ge­richts (OLG) Frankfurt, Beschl. v. 29.4.2025 (21 W 26/25).

Nach dem Tod eines Mannes wird zunächst kein Testament vorgefunden. Das Nachlass­gericht stellt einen Erbschein aufgrund gesetz­licher Erfolge zugunsten der Ehefrau und Mutter aus. Später wird im Bankschließfach des Erblassers ein handschrift­liches Testament aus dem Jahr 2011 gefunden, in welchem dieser seinen damaligen besten Freund als Alleinerben einsetzt. Das Schriftstück ist längs in der Mitte durchge­rissen. Das Nachlass­gericht lehnt es ab, den ausgestellten Erbschein einzuziehen.

Zu Recht, wie das OLG nun entscheidet. Der Erbschein sei durch Vorlage des Testaments nicht unrichtig geworden. Das Testament sei durch Zerreißen vernichtet worden und somit nichtig. Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass das Testament durch den Erblasser selbst zerrissen wurde. Dadurch sei es gemäß § 2255 BGB wirksam widerrufen worden. Die erforderliche Absicht, das Testament wird nach § 2255 gesetzlich vermutet. Vorliegend seien keine Indizien erkennbar, die diese Vermutung widerlegen würden. Zwar sei nicht nachvoll­ziehbar, warum der Erblasser die beiden Schrift­hälften über einen längeren Zeitraum im Schließfach aufbewahrte. Dieser Umstand genüge aber nicht, um die gesetzliche Vermutung der Widerrufs­absicht zu widerlegen.

Informa­tionen: www.erbrecht-dav.de

DAV - Deutscher Anwaltverein e.V. published this content on July 29, 2025, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on August 06, 2025 at 06:52 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]