04/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/23/2026 00:59
Aktenzeichen: 11 KLs 44/25
Spruchkörper: 4. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Gralla
Termin: 27.04.2026, 09.00 Uhr
Saal: 116
Die 4. Große Strafkammer verhandelt in einem Strafverfahren gegen einen 25jährigen aus der Krummhörn. Ihm wird vorgeworfen, im Juni 2025 auf einem Rockfestival in der Krummhörn durch dieselbe Handlung eine Vergewaltigung und eine Körperverletzung begangen zu haben.
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Aktenzeichen: 11 KLs 46/25
Spruchkörper: 1. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzender Richter am Landgericht Sanders
Termin: 28.04.2026, 09.00 Uhr
Saal: 116
Fortsetzungstermin: 30.04.2026, 09:00 Uhr, Saal 108
Die 1. Große Strafkammer verhandelt in einem Strafverfahren gegen einen 36jährigen, welcher zurzeit in einer Justizvollzugsanstalt befindet. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit von Februar 2015 bis März 2017 u.a. in Leer in insgesamt 5 Fällen einen sexuellen Missbrauch von Kindern begangen zu haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind zwei Zeugen und ein Nebenkläger geladen.
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Aktenzeichen: 19 KLs 2/26
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Vorsitz: Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs
Termin: 29.04.2026, 09.00 Uhr
Saal: Amtsgericht Aurich, Saal 107
Fortsetzungstermin: 13.05.2026 und 20.05.2026 jeweils 09:00 Uhr, jeweils Amtsgericht Aurich, Saal 107
Die 2. Große Strafkammer verhandelt in einem Unterbringungsverfahren gegen einen 50jährigen aus Moormerland, welcher zurzeit vorläufig in einer Maßregelvollzugsanstalt untergebracht ist. Der Beschuldigte soll in der Zeit von Dezember 2024 bis Oktober 2025 in Leer und Moormerland im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit insgesamt 14 Straftaten begangen haben, wobei er u.a. in mehreren Fällen Polizeibeamte angegriffen und gegen polizeiliche Maßnahmen Widerstand geleistet haben soll. Ferner soll der Beschuldigte u.a. mehrere (versuchte) Körperverletzungen, Bedrohungen und Beleidigungen begangen haben. U.a. soll der Beschuldigte im Oktober 2025 in Moormerland ein zweijähriges Kind und seine Mutter bedroht haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
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Hinweise:
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für jeden Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Für Pressevertreter:
Lichtbild- oder Filmaufnahmen von Angeklagten haben in anonymisierter Form (etwa durch "Verpixeln") zu erfolgen.
Nr. 22/26
Drosten
Landgericht Aurich
Pressestelle
Schloßplatz 3
26603 Aurich