Bundesland Sachsen-Anhalt

04/21/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/21/2026 06:24

Stärkung der Opferhilfe: Sachsen-Anhalt beteiligt sich an bundesweiter Beratungshotline für Opfer von Terroranschlägen und Großschadensereignissen

Die Landesregierung hat beschlossen, dass Sachsen-Anhalt sich an der neuen Verwaltungsvereinbarung über ein gemeinsames Bund-Länder-Beratungstelefon zur psychosozialen Akut- und Nachsorge nach Anschlagsgeschehen beteiligt. Die neue Vereinbarung soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten und hat zunächst eine Laufzeit von drei Jahren. Die Beteiligung Sachsen-Anhalts am bundesweiten Beratungstelefon ergänzt das bestehende Hilfesystem des Landes. Neben Sachsen-Anhalt beteiligen sich unter anderem die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein sowie die Freistaaten Bayern und Thüringen an der Verwaltungsvereinbarung.

Sachsen-Anhalts Justizministerin, Franziska Weidinger: "Die Erfahrungen nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 haben deutlich gezeigt, wie wichtig eine rasche und professionelle psychosoziale Hilfe für die Betroffenen ist. Mit der Beteiligung am gemeinsamen Bund-Länder-Beratungstelefon sorgen wir vor und gehen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Opferhilfe. Zudem unterstreichen wir unseren Anspruch, als Land Betroffenen zur Seite zu stehen."

Das Beratungstelefon wird von einem spezialisierten externen Dienstleister betrieben und bietet Betroffenen sowie deren Angehörigen qualifizierte psychosoziale Unterstützung. Das Fachpersonal ist auf Psychotraumatologie und Krisenintervention spezialisiert und steht im Auftrag von Bund und Ländern zur Verfügung. Qualifizierte psychosoziale Hilfe - im Sinne von Psychoedukation, Stabilisierung und psychologischer Erste Hilfe - ist für den Opferschutz und die Bewältigung des Geschehenen von zentraler Bedeutung.

In Sachsen-Anhalt übernimmt die dem Justizministerium zugeordnete Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Terrorismus und Großschadensereignissen (Abkürzung ZALOB) die Koordination und Abstimmung der Maßnahmen mit der Landesopferbeauftragten und deren Stabsstelle.

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