03/30/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/30/2026 07:05
Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):
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seit 02.03.2026 |
Az.: 12 Ks 26 Js 23212/25 (11/25) |
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Fortsetzung: |
04.03.2026 (Saal 149), 12.03.2026 (08:30 Uhr), 18.03.2026 (Saal 149), 08.04.2026, 09.04.2026, 15.04.2026, 22.04.2026, 29.04.2026, 06.05.2026, jeweils 09:00 Uhr und Saal 134 (wenn nicht anders vermerkt) |
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Tatort: |
Peine |
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Tatzeit: |
15.06.2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchter Mord |
Den beiden Angeklagten (25 und 26 Jahre alt) wird zur Last gelegt, aufgrund eines gemeinsamen Tatplans mit einem Pkw in den frühen Morgenstunden von Hannover nach Peine gefahren zu sein. Der 26-jährige Angeklagte soll aus dem Pkw ausgestiegen sein und sich fußläufig mit einer von ihm besorgten Schusswaffe zu einer Bar im Bahnhofviertel begeben haben. Dort soll er, um sich an einem dort aufhältigen Zeugen für Konflikte im Zusammenhang mit zurückliegenden Drogengeschäften zu rächen, aus einer Entfernung von ca. 11 Metern einen gezielten Schuss auf Kopfhöhe in Richtung des Thekenbereichs der Bar abgegeben haben. Neben dem genannten Zeugen soll sich noch eine weitere, für den Barbetrieb verantwortliche Person in der Bar aufgehalten haben. Den Tod beider Personen sollen die beiden Angeklagten durch die konkrete Art der Schussabgabe billigend in Kauf genommen haben. Das Projektil soll sein Ziel jedoch verfehlt haben, sodass niemand verletzt worden sein soll. Daraufhin soll sich der 26-jährige Angeklagte absprachegemäß zum wartenden Pkw begeben haben. Der 25-jährige Angeklagte soll den 26-jährigen Angeklagten sodann zu dessen Wohnanschrift gefahren haben.
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08.04.2026 |
14:30 Uhr, Saal 134 |
Az.: 12 Ks 17 Js 2931/23 (2/26) |
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Fortsetzung: |
16.04.2026, 17.04.2026, 21.04.2026 (Saal 149), 28.04.2026 (Saal 149), 18.05.2026 (13:00 Uhr), 29.05.2026, 05.06.2026, 12.06.2026, 17.06.2026, 03.07.2026, 06.07.2026, 09.07.2026, 13.07.2026, 17.07.2026, 21.07.2026 (Saal 149), 10.08.2026, 14.08.2026, 07.09.2026 (13:00 Uhr), 09.09.2026, 30.09.2026, 06.10.2026, jeweils 09:00 Uhr und Saal 134 (wenn nicht anders vermerkt) |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
17.01.2023 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Totschlag |
Dem 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am Morgen des Tattages die Wohnung des Tatopfers, seiner Nachbarin, aufgesucht zu haben. Hierbei soll er ein Messer mitgeführt haben. Im Folgenden soll der Angeklagte in die Wohnung des Tatopfers gelangt sein und diesem mehrere Messerstiche in den Nacken versetzt haben. Nachdem das Tatopfer hierdurch zu Boden gegangen sein soll, soll der Angeklagte weiter auf es eingestochen haben; insgesamt soll der Angeklagte dem Tatopfer mindestens 20 Messerstiche in den Kopf-, Gesichts-, Hals- und Nackenbereich versetzt haben, wodurch es - wie es der Angeklagte beabsichtigt haben soll - aufgrund einer Kombination aus Verbluten und einer Lungenembolie verstarb.
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seit 09.03.2026 |
Az.: 12 Ks 26 Js 36170/25 (10/25) |
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Fortsetzung: |
13.03.2026 (Saal 149), 20.03.2026, 10.04.2026, 13.04.2026, jeweils 09:00 Uhr und in Saal 134 (wenn nicht anders vermerkt) |
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Tatort: |
Stadtoldendorf |
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Tatzeit: |
12.09.2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung |
Dem 37-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, zur Nachtzeit in das Haus des später geschädigten Zeugen eingedrungen zu sein, um diesen für den vorangegangenen Verkauf von Amphetamin in schlechter Qualität zur Rede zu stellen.
Der Angeklagte soll im Inneren des Hauses auf den Zeugen getroffen sein. Als dieser ihm mitgeteilt haben soll, dass der Kauf des Amphetamins nicht rückabgewickelt werden könne, da er über kein Geld verfüge, soll sich der Angeklagte aus Verärgerung hierüber entschlossen haben, den Zeugen zu töten.
Der Angeklagte soll daraufhin verschiedene, im Wohnzimmer des Zeugen befindliche Gegenstände - unter anderem einen Ventilator, ein Kassettenradio, ein abgebrochenes Tisch- oder Stuhlbein und eine Eisenstange - ergriffen und dem Zeugen unter Einsatz dieser Gegenstände mindestens zehn Schläge gegen den Kopf und weitere Schläge gegen den Körper versetzt haben. Hierbei soll er gegenüber dem Zeugen geäußert haben, dass er ihn töten werde.
Sodann soll der Angeklagte dem bereits stark blutenden Zeugen das Kabel des Kassettenradios um den Hals gewickelt und beabsichtigt haben, diesen mit dem Kabel zu erdrosseln. Der Zeuge soll das feste Zuziehen des Kabels jedoch verhindert haben, sodass der Angeklagte seine Hände um den Hals des Zeugen gelegt haben soll.
Als sich währenddessen die durch einen weiteren Zeugen alarmierte Polizei unter lauten Rufen dem Wohnobjekt genähert haben soll, soll der Angeklagte dies wahrgenommen und aus Angst vor Entdeckung und den folgenden strafprozessualen Maßnahmen von dem bereits schwer verletzten Zeugen abgelassen haben.
Der Zeuge soll durch die genannten Einwirkungen diverse, potenziell lebensbedrohliche Verletzungen unter anderem im Gesicht und am Kopf erlitten haben.
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20.04.2026 |
09:00 Uhr, Saal 134 |
Az.: 12 Ks 17 Js 41902/25 (13/25) |
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Fortsetzung: |
05.05.2026 (Saal 149), 11.05.2026, 21.05.2026, 27.05.2026, 04.06.2026, jeweils 09:00 Uhr und in Saal 134 (wenn nicht anders vermerkt) |
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Tatort: |
Eschershausen |
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Tatzeit: |
26.10.2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung |
Der 62-jährige Angeklagte soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft dem geschädigten Zeugen, der eine Wohnung in demselben Mehrfamilienhaus bewohnte, aus Ärger über eine vermeintliche Ruhestörung - der Zeuge soll auf der Terrasse im Hinterhof des Hauses mit zwei anderen Personen gegrillt haben - genähert haben, um diesen zurechtzuweisen. Nach einem kurzen Wortwechsel mit dem Zeugen soll der Angeklagte mit einem Jagdmesser mit einer Klingenlänge von ca. 15 cm aus Verärgerung und aus genereller Wut gegenüber Ausländern in der Absicht, den Zeugen zu töten, gezielt in Richtung von dessen Kopf gestochen haben. Hierbei soll er geäußert haben: "Du Schwein, ich töte dich, ich mache dich tot, du Kanake." Das Messer soll den Zeugen in der linken Gesichtshälfte unterhalb der Lippen getroffen haben, in den Mundraum eingedrungen sein und bei dem Zeugen zu heftigen Blutungen geführt haben. Die starken Verletzungen des Zeugen sollen hierbei potenziell lebensbedrohlich gewesen sein.
Der Angeklagte soll sodann eine Axt gegriffen haben und in Richtung des Oberkörpers einer der anderen anwesenden Zeugen geworfen haben. Hierbei soll der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben, den Zeugen mit der Axt zu treffen und diesem dadurch lebensbedrohliche Verletzungen zuzufügen. Die Axt soll den Zeugen jedoch verfehlt haben, sodass dieser nicht verletzt wurde.
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27.04.2026 |
09:00 Uhr, Saal 134 |
Az.: 12 Ks 17 Js 42546/25 (1/26) |
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Fortsetzung: |
07.05.2026, 18.05.2026, 28.05.2026, 03.06.2026, jeweils 09:00 Uhr und in Saal 134 |
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Tatort: |
Bodenwerder |
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Tatzeit: |
29.10.2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung |
Dem 21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem geschädigten Zeugen auf dem Parkplatz eines Supermarkts ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von ca. 10 cm gezielt in den linksseitigen Brustbereich des Zeugen gestochen zu haben. Hierbei soll der Angeklagte den Tod des Zeugen durch den Stich für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben. Auslöser der Auseinandersetzung soll gewesen sein, dass der Zeuge sich in einer an den Supermarktparkplatz angrenzenden Scheune aufgehalten haben soll, wozu er aus Sicht des Angeklagten nicht berechtigt gewesen sein soll.
Der Zeuge soll durch den Stich eine bis zu den Rippen reichende Stichverletzung erlitten haben, die aufgrund der Nähe des Herzens potenziell lebensbedrohlich gewesen sein soll. Der Angeklagte soll sich, ohne sich weiter um das Schicksal des Zeugen zu kümmern, zu einem auf dem Parkplatz des Supermarkts stehenden Imbisswagen begeben haben, wo er sich zur Kühlung einer Schwellung am Auge eine Tüte gefrorene Pommes geben ließ.
Strafkammer 3 (als allgemeine große Strafkammer):
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seit 25.03.2026 |
Az.: 14 KLs 27 Js 14376/25 (7/25) |
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Fortsetzung: |
08.04.2026, 09:00 Uhr, Saal 147 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
06.04.2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen einer Straftat |
Die Staatsanwaltschaft hat im sog. Sicherungsverfahren beantragt, den 29-jährigen Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei der ihm vorgeworfenen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.
Dem 29-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 06.04.2025 in den ICE 548 von Berlin nach Düsseldorf Hbf begeben zu haben, wobei er eine Sporttasche mit einem darin befindlichen Küchenmesser mit einer 20 cm langen Klinge bei sich geführt haben soll. Mitreisende sollen beobachtet haben, wie der Beschuldigte während der anschließenden Fahrt mit zusammengebissenem Kiefer, am ganzen Körper zitternd und im Gesicht stark schwitzend, das Messer sichtbar in der Tasche umklammert haben soll. Durch Mitreisende alarmierten Bundespolizeibeamten sollen den Beschuldigten dann am Hildesheimer Hbf in Gewahrsam genommen haben. Währenddessen soll der Beschuldigte sinngemäß geäußert haben: "Ihr könnt froh sein, dass ihr mich vorher bekommen habt. Ich hätte sonst in diesem Zug gemordet, ich habe mir diesen Zug genau ausgesucht!"
Es kommt in Betracht, dass die Strafkammer aufgrund der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird.
Strafkammer 3 (als große Jugendkammer):
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13.04.2026 |
09:00 Uhr, Saal 147 |
Az.: 14 KLs 10 Js 40262/25 (1/26) |
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Fortsetzung: |
20.04.2026, 27.04.2026, 29.04.2026, jeweils um 09:00 Uhr und in Saal 147 |
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Tatort: |
Lehrte |
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Tatzeit: |
Juli 2025 bis Oktober 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte |
Die Staatsanwaltschaft hat im sog. Sicherungsverfahren beantragt, die 21-jährige Beschuldigte wegen ihrer fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe die Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei den ihr vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.
Der Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, in zwei Fällen sich ihr jeweils unbekannten Frauen auf der Straße genähert zu haben und diese geschlagen und an den Haaren gezogen zu haben. In einem Fall soll die geschädigte Zeugin durch die Wucht des Haareziehens zu Boden gegangen sein, woraufhin die Beschuldigte auf sie eingetreten haben soll. Ein Tritt soll gegen den Kopf der Zeugin gerichtet gewesen sein.
Es kommt in Betracht, dass die Strafkammer aufgrund der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird.
Strafkammer 4 (als große Wirtschaftsstrafkammer):
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seit 29.09.2025 |
Az.: 15 KLs 24 Js 2000/25 (7/25) |
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Fortsetzung: |
14.10., 04.11., 18.11., 09.12., 16.12.2025, 06.01., 13.01., 20.01. und 27.01., 10.02., 19.02., 24.02., 05.03., 10.03., 19.03., 24.03., 07.04., 16.04., 21.04., 30.04., 05.05., 19.05. und 28.05.2026, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 147 |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
April 2020 bis Januar 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Betrug, Untreue, Fälschung beweiserheblicher Daten, Besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte oder Erbringung unerlaubter Finanzdienstleistungen |
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfasst in Bezug auf den 39-jährigen Angeklagten 371 Straftaten und hinsichtlich des 48-jährigen Angeklagten 299 Straftaten.
Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2018 eine GmbH gegründet haben, bei der sie jeweils als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer eingetragen seien. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, mit ihrem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Vermögensanlagen angeboten zu haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen. Das Geschäftsmodell soll die Zahlung eines variablen Geldbetrages der Anleger an die GmbH in Form eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit vorgesehen haben, der von den Angeklagten gewinnbringend am Aktienmarkt angelegt und mit 12 % jährlich verzinst werden sollte. In den vor Vertragsschluss durchgeführten Beratungsgesprächen soll der 39-jährige Angeklagte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass die Risikobelehrung lediglich pro forma unterschrieben werden müsse und der Eintritt des Totalverlustes nahezu unmöglich sei. Dies soll vom 48-jährigen Angeklagten stets in der Öffentlichkeit so kommuniziert worden sein.
In den Jahren 2018 bis 2024 sollen mindestens 204 Anleger Darlehenssummen gezahlt und die GmbH einen Betrag von rund 18 Millionen Euro erhalten haben.
In den Jahren 2018 bis 2020 soll mit den von den Anlegern eingezahlten Beträgen riskantes CFD-Trading betrieben worden sein, wobei mehr Verluste als Gewinne erwirtschaftet worden sein sollen. Des Weiteren sollen Beträge in verschiedene Kryptowährungen umgewandelt worden sein, ohne hierdurch Gewinne zu erwirtschaften.
Für die Anleger soll jederzeit die Gefahr des Totalverlustes bestanden haben, was der 39-jährige Angeklagte gewusst und der 48-jährige Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.
Den Anlegern sollen monatliche Depotauszüge übermittelt worden sein, die Renditen ausgewiesen hätten, die nicht erzielt worden sein sollen. Die Anleger sollen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Depotauszüge verzichtet haben, sich Teilbeträge auszahlen zu lassen, um ihre Rendite durch Fortführung der Anlage noch zu erhöhen. Das Geschäftsmodell habe über mehrere Jahre bestehen können, weil die wenigen Auszahlungswünsche mit den eingehenden Anlegergeldern hätten bedient werden können.
Darüber hinaus soll der 39-jährige Angeklagte gut 6 Millionen Euro auf ein anderes Konto überwiesen und so der Gesellschaft diese Vermögenswerte entzogen haben. Das Geld soll er entweder für eigene Zwecke verwendet oder durch hochriskante Spekulationsgeschäfte verloren haben.
Beide Angeklagten sollen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus dem Gesellschaftsvermögen Beträge auf ihre eigenen Konten haben auszahlen lassen.
Die Angeklagten sollen weiterhin Beträge auf eine andere GmbH, für die die Angeklagten seit 2022 jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sein sollen, transferiert haben, wobei sie billigend in Kauf genommen haben sollen, der anderen GmbH dadurch einen Nachteil zuzufügen.
Insgesamt soll der 39-jährige Angeklagte durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von knapp 7 Millionen Euro, der 48-jährige Angeklagte soll einen Betrag in Höhe von knapp 3 Millionen Euro erlangt haben, wobei teilweise Rückzahlungen erfolgt sein sollen. Die beiden Gesellschaften sollen insgesamt einen Betrag in Höhe von knapp 6,5 Millionen Euro erlangt haben.
Strafkammer 4 (als allgemeine große Strafkammer):
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09.04.2026 |
09:00 Uhr, Saal 27 |
Az.: 15 KLs 19 Js 28743/24 (10/25) |
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Fortsetzung: |
23.04.2026 um 09:00 Uhr in Saal 27 |
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Tatort: |
Peine |
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Tatzeit: |
Januar 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen |
Dem 43-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in seiner Wohnung ca. 300 Gramm Amphetamin-Gemisch und ca. 370 Gramm Cannabisharz (Haschisch) zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorrätig gehabt zu haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln einen Wurfstern und ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 5 cm aufbewahrt haben, um diese Gegenstände im Zweifel gegenüber anderen Personen einzusetzen.
Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):
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seit 10.02.2026 |
Az.: 20 KLs 21 Js 6412/25 (23/25) |
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Fortsetzung: |
26.02.2026, 03.03.2026, 09.03.2026, 10.03.2026, 13.03.2026, 18.03.2026, 08.04.2026, 15.04.2026 (14:00 Uhr), 23.04.2026 (14:00 Uhr), jeweils 09:00 Uhr und in Saal 134 (soweit nicht anders angegeben) |
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Tatort: |
Delligsen, Garbsen, Hannover, Springe und Walsrode |
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Tatzeit: |
Januar bis April 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
schwerer Bandendiebstahl |
Den vier Angeklagten (28, 33, 33 und 45 Jahre alt) werden insgesamt 11 Straftaten des schweren Bandendiebstahls vorgeworfen. Sie sollen hochwertige PKW, welche sämtlich über das Keyless-Go-System verfügen, im Großraum Hannover jeweils zur Nachtzeit mittels einer sogenannter "Relay-Station-Attack" entwendet haben. Hierbei sollen sie in wechselnder Konstellation und in wechselnder Tatbeteiligung in planvollem, arbeitsteiligem Zusammenwirken gehandelt haben, um sich durch die Tatbegehung eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen. Die tatbetroffenen Fahrzeuge sollen nach der Entwendung ins Ausland verbracht worden sein.
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seit 20.03.2026 |
Az.: 20 KLs 29 Js 12620/25 (2/26) |
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Fortsetzung: |
07.04.2026 (Saal 134), 13.04.2026 (Saal 27), jeweils 09:00 Uhr |
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Tatort: |
Ilsede und Peine |
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Tatzeit: |
März 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
besonders schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung |
Den beiden Angeklagten (23 und 26 Jahre alt) wird vorgeworfen, sich entsprechend eines gemeinsamen Tatplans zum "Löwenbäcker Café" in Ilsede begeben zu haben, welches sie, mit schwarzen Masken maskiert und mit einem Beil bewaffnet, betreten haben sollen. Sie sollen einen dort angestellten Mitarbeiter unter der Androhung von Schlägen aufgefordert haben, die Kasse zu öffnen. Dieser soll sich jedoch geweigert haben. Daraufhin soll einer der Angeklagten mit dem Beil die Kasse zerstört und das darin befindliche Bargeld in Höhe von ca. 200 Euro mitgenommen haben. An der Kasse soll ein Sachschaden von ca. 7.000 Euro entstanden sein.
Dem 26-jährigen Angeklagten werden darüber hinaus noch zwei weitere Straftaten zur Last gelegt:
Einen Tag nach dem oben geschilderten Geschehen soll sich der Angeklagte, bekleidet mit einem blauen Bademantel, einer grauen Jogginghose, einer dunklen Mütze, einem hellen Schal als Maskierung und schwarzen Handschuhen zur Bar "Inside" am Bahnhofsplatz in Peine begeben haben. Er soll eine dort angestellte Mitarbeiterin vor der Eingangstür abgepasst und sie unter Vorhalt eines Hammers zurück in das Café geschubst haben. Daraufhin soll er, während er bedrohlich den Hammer geschwungen haben soll, ca. 120 Euro Bargeld aus der Kasse entnommen haben. Überdies soll er der Mitarbeiterin sodann deren Handtasche entrissen und mitgenommen haben, in der sich ca. 150 Euro Bargeld befanden.
Einen weiteren Tag darauf soll sich der Angeklagte zur Spielothek "Spielparadies" in der Bahnhofstraße in Peine begeben haben, die er maskiert und mit einer Metallstange in der Hand betreten haben soll. Er soll einen dort angestellten Mitarbeiter aufgefordert haben, ihm Bargeld aus der Kasse zu geben. Anschließend soll er unter massiver Bedrohung des Mitarbeiters insgesamt ca. 800 Euro aus der Kasse entnommen haben, um das Geld für sich zu verwenden. Als der Mitarbeiter versucht haben soll, den Alarmknopf zu betätigen, soll der Angeklagte dies bemerkt und den Zeugen mit der Metallstange auf den Arm geschlagen haben, wodurch dieser eine blutende Verletzung erlitten haben soll.
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15.04.2026 |
09:00 Uhr, Saal 147 |
Az.: 20 KLs 26 Js 41231/25 (3/26) |
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Fortsetzung: |
29.04.2026 (Saal 137), 04.05.2026 (Saal 134), 06.05.2026 (Saal 149), jeweils 09:00 Uhr |
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Tatort: |
Holzminden |
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Tatzeit: |
Oktober 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
gefährliche Körperverletzung |
Dem 45-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, der geschädigten Zeugin, einer Bekannten, in deren Wohnung im Verlaufe eines Streits zahlreiche Faustschläge in das Gesicht verpasst zu haben, nachdem beide zuvor stundenlang zusammen Alkohol konsumiert haben sollen. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte mit einem bisher unbekannten, scharfkantigen Gegenstand derart auf den Kopf der Zeugin eingeschlagen haben, dass diese eine potenziell lebensbedrohliche Verletzung erlitt. Der Angeklagte soll jedoch darauf vertraut haben, die Zeugin durch die Schläge nicht tödlich verletzt zu haben, und deren Wohnung verlassen haben.
Strafkammer 10 (als große Wirtschaftsstrafkammer):
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seit 26.02.2026 |
Az.: 21 KLs 5443 Js 39660/24 (6/25) |
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Fortsetzung: |
03.03.2026, 10.03.2026, 12.03.2026, 18.03.2026, 19.03.2026, 01.04.2026 (Saal 149), 02.04.2026 (Saal 147), 14.04.2026 (13:00 Uhr, Saal 134), 15.04.2026 (Saal 149), jeweils um 10:00 Uhr (soweit nicht anders angegeben) |
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Tatort: |
Hannover und andernorts |
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Tatzeit: |
November 2021 bis September 2024 |
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Zur Last gelegte Tat: |
Steuerhinterziehung, versuchte Steuerhinterziehung |
Dem 35-jährigen Angeklagten werden insgesamt 25 Straftaten der Steuerhinterziehung zur Last gelegt.
Zusammen mit weiteren, gesondert Verfolgten soll der Angeklagte, ohne tatsächlich selbst in der Baubranche Bauleistungen zu erbringen, aufgrund einer mit den gesondert Verfolgten geschlossenen Bandenabrede auf Bestellung von Bauunternehmern Scheinrechnungen ausgestellt haben. Diese soll er sodann mit den gesondert Verfolgten innerhalb der Baubranche gewinnbringend vertrieben haben und den Rechnungsabnehmern - den Bauunternehmern - erhebliche Bargeldbeträge zur Entlohnung derer schwarz beschäftigter Mitarbeiter geliefert haben.
Hierzu soll der Angeklagte als Inhaber einen Geschäftsbetrieb eingerichtet haben, innerhalb dessen er sämtliche Organisations- und Entscheidungskompetenzen verfügt haben soll. Dieser Geschäftsbetrieb soll hauptsächlich darauf gerichtet gewesen sein, nicht leistungshinterlegte Rechnungen (Scheinrechnungen) zu erstellen und diese an Drittbaufirmen (Rechnungskäufer) zum Zweck der Hinterziehung von Lohnsteuer zu versenden sowie Bankkonten bereitzustellen, um die von den Rechnungskäufern geleisteten Zahlungen abzuwickeln. Zur Bereitstellung dieser Bankkonten soll der Angeklagte unter Mitwirkung der gesondert Verfolgten zahlreiche Scheingesellschaften gegründet und für deren Geschäftsführung jeweils Strohleute angeworben haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte im Rahmen seines Geschäftsbetriebs die Bargeldauszahlung der eingegangenen Geldzahlungen der Rechnungskäufer und den Rücktransport der Bargelder an die jeweiligen Rechnungskäufer organisiert haben.
Mit diesem Geschäftsmodell soll der Angeklagte Zahlungseingänge von ca. 250 verschiedenen Rechnungsempfängern in Höhe von ungefähr 75 Mio. Euro erzielt haben. Auf dieser Grundlage soll der Angeklagte in 25 Fällen Steuern im Gesamtumfang von ca. 2,5 Mio. Euro verkürzt haben und in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro versucht haben, Steuern zu verkürzen, wobei es sich um die angeklagten Taten handelt.
Strafkammer 11 (als große Jugendkammer):
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seit 27.02.2026 |
Az.: 22 KLs 15 Js 29815/25 (21/25) |
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Fortsetzung: |
16.03.2026, 17.03.2026, 30.03.2026, 31.03.2026, 07.04.2026 (Saal 149) und 09.04.2026 (Saal 147), jeweils um 09:30 Uhr |
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Tatort: |
Alfeld (Leine) |
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Tatzeit: |
Juli 2025 |
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Zur Last gelegte Tat: |
schwere Brandstiftung |
Dem 23-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in erheblich alkoholisiertem Zustand sowie durch einen Streit mit seiner Lebensgefährtin belastet über ein Fenster in deren Wohnung in Alfeld gelangt zu sein, nachdem ihm zuvor der Wohnungsschlüssel abgenommen wurde. Sodann soll er in der Wohnung ein Feuer gelegt haben. Zwar soll der Angeklagte kurz danach selbst die Feuerwehr alarmiert haben, wodurch ein Übergreifen des zwischenzeitlich Brandes des Wohnhauses auf angrenzende Gebäude verhindert worden sei, das Wohnhaus selbst soll jedoch vollständig niedergebrannt sein. Hierdurch soll ein Schaden von ca. 150.000 Euro entstanden sein.
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13.04.2026 |
10:00 Uhr, Saal 149 |
Az.: 22 KLs 10 Js 35471/22 (25/25) |
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Fortsetzung: |
29.04.2026 (Saal 149), 04.05.2026 (Saal 147), 21.05.2026 (Saal 147), 27.05.2026 (Saal 149), jeweils um 10:00 Uhr |
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Tatort: |
Hildesheim |
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Tatzeit: |
Juli 2022 |
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Zur Last gelegte Tat: |
erpresserischer Menschenraub, räuberische Erpressung, Raub, gefährliche Körperverletzung, Nötigung |
Den drei Angeklagten (21, 23 und 27 Jahre alt) wird Folgendes vorgeworfen:
Der 21- und der 27-jährige Angeklagte sollen dem geschädigten Zeugen am Abend des 24.07.2022 im Hildesheimer Hbf begegnet sein. Unter der Androhung, ihm sonst Schläge zu verpassen, wenn er nicht mitkomme, sollen die beiden Angeklagten dem Zeugen u.a. dessen Herrensportrad, sein Mobiltelefon, eine Powerbank und eine Bluetooth-Box abgenommen haben. Anschließend sollen die beiden Angeklagten den Zeugen gezwungen haben, zu einem Kisok in den Hildesheimer Innenstadtbereich mitzukommen, wo einer der beiden Angeklagten versucht haben soll, diese Gegenstände zu verkaufen, während der andere Angeklagte mit dem Zeugen in der Nähe gewartet haben soll. Unter Aufrechterhaltung der Drohung, ihm Schläge zu versetzen, hätten die beiden Angeklagten den Zeugen anschließend zu der Wohnung von dessen Mutter gebracht. Dort angekommen, sollen die Angeklagten dem Zeugen mithilfe von Schlägen dazu gebracht haben, ihnen Bargeld in Höhe von 90 Euro auszuhändigen.
Eine Woche später soll der 21-jährige Angeklagte dem geschädigten Zeugen erneut in der Hildesheimer Innenstadt begegnet sein. Zusammen mit einem unbekannten Mittäter soll der Angeklagte den Zeugen unter der Androhung, ihn ansonsten abzustechen, aufgefordert haben, mitzukommen. In diesem Zuge soll der Angeklagte dem Zeugen u.a. dessen Mobiltelefon abgenommen haben. Unter Aufrechterhaltung der Drohung sollen der Angeklagte und der unbekannte Mittäter den Zeugen sodann in die Wohnung des 23-jährigen Angeklagten verbracht haben, wo auch der 27-jährige Angeklagte hinzugestoßen sein soll. Unter Vorhalt eines Messers und der Äußerung, dass der Zeuge 1.500 Euro Schulden bei dem 27-jährigen Angeklagten habe, sollen die drei Angeklagten den Zeugen dazu gebracht haben, über einen Zeitraum von mehreren Stunden die Wohnung des 23-jährigen Angeklagten zu reinigen, ohne dass dieser in der Lage gewesen sein soll, diese zu verlassen. In der weiteren Folge hätten der 21- und der 27-jährige Angeklagte den Zeugen in den Heckraum eines Kleintransporters verfrachtet und seien auf unbestimmte Zeit mit diesem herumgefahren, ohne dass der Zeuge die Möglichkeit gehabt habe, zu entkommen. Anschließend sollen die beiden 21- und 27-jährigen Angeklagten mit dem Zeugen, der die Drohung des Abstechens weiterhin ernst genommen haben soll, erneut zur Wohnung von dessen Mutter gefahren sein. Dort angekommen, sollen die beiden Angeklagten den Zeugen aufgefordert haben, die Wohnung zu betreten und ihnen die EC-Karte der Mutter samt PIN zu besorgen und ihnen auszuhändigen. Die Mutter des Zeugen sei jedoch in der Wohnung anwesend gewesen und habe die Polizei gerufen, weshalb die Angeklagten geflüchtet seien.
Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):
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17.04.2026 |
09:00 Uhr, Saal 149 |
Az.: 26 KLs 27 Js 52049/22 (10/25) |
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Fortsetzung: |
04.05.2026 um 09:00 Uhr in Saal 149 |
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Tatort: |
Holzminden und Boffzen |
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Tatzeit: |
Mai 2022 bis November 2022 |
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Zur Last gelegte Tat: |
schwere räuberische Erpressung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr |
Dem 53-jährigen Angeklagten, der unter rechtlicher Betreuung steht, werden vier Straftaten zur Last gelegt.
So soll er im November 2022 eine Esso-Tankstelle in Holzminden betreten haben und von einem dort angestellten Mitarbeiter zunächst einen Kaugummi und einen Schokoriegel verlangt haben. Als dieser ihn darauf hingewiesen habe, dass das dafür vom Angeklagten bereitgelegte Kleingeld nicht ausreichend sei, soll der Angeklagte den Mitarbeiter aufgefordert haben, nunmehr Geldscheine und Hartgeld in einen mitgeführten blauen Plastikbeutel zu packen. Parallel dazu habe der Angeklagte eine mitgeführte Taschenlampe und ein Portemonnaie dergestalt zusammen in der Hand gehalten, dass beide Gegenstände dem Anschein nach wie eine Pistole gewirkt haben sollen. Der Zeuge soll daraufhin aus Angst Geldscheine und Hartgeld im Gesamtwert von 714 Euro in die Plastiktüte des Angeklagten gesteckt haben, welche er dann mitgenommen habe.
Darüber hinaus werden dem Angeklagten eine Fahrt mit seinem Fahrrad unter dem Einfluss von Cannabinoiden im Mai 2022 sowie eine Bedrohung und ein anschließender tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (in diesem Fall Polizisten) bei einem Einsatz wegen einer durch den Angeklagten verursachten Ruhestörung in dessen Wohnung im März 2022 vorgeworfen.