Stadt Hildesheim

01/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/27/2026 06:07

Taktile Leiteinrichtungen nicht zuparken!

Taktile Leiteinrichtungen nicht zuparken!

Taktile Leiteinrichtungen, die Menschen mit Behinderung zum Beispiel als Querungshilfen dienen, sollten nicht zugeparkt werden.

[Link][Link]Auch in der Jakobistraße wurden taktile Leiteinrichtungen im Zuge des Umbaus errichtet. Diese sollten nicht zugeparkt werden.© Stadt Hildesheim

Bei allen Bauvorhaben (Bushaltestelleumbauten wie auch grundhafte Sanierungen von Straßen) werden aufgrund rechtlicher Vorgaben taktile Leiteinrichtungen an Querungsstellen, Lichtsignalanlagen, Bushaltestellen usw. eingebaut. Diese Leiteinrichtungen dienen Menschen mit Behinderung zur Orientierung und sicheren Querung. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass diese taktilen Leiteinrichtungen mit Fahrzeugen zugestellt werden, vermutlich aus Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit. Daher wird an alle Verkehrsteilnehmende appelliert, Rücksicht zu nehmen und solche Einrichtungen nicht mit Fahrzeugen zuzuparken.

[Link][Link]Wer so parkt, erschwert Menschen mit Behinderung die Querung von Straßen.© Stadt Hildesheim

Laut Straßenverkehrsordnung gibt es keinen eigenen Tatbestand, der das Halten oder Parken auf den taktilen Leiteinrichtungen verbietet. Allerdings darf auf Querungshilfen, an Bushaltestellen und auf Wegen mit abgesenktem Bord ohnehin nicht geparkt werden, sodass dort Verwarnungen möglich sind. In Zusammenhang mit den taktilen Leiteinrichtungen kann dann ggfs. ergänzend der "verschärfende" Tatbestand der Behinderung des Fußgängerverkehrs in Betracht kommen.

Meldung vom 27.01.2026
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Stadt Hildesheim published this content on January 27, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on January 27, 2026 at 12:07 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]