01/15/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/15/2026 02:17
Zivilgericht
Vorsitzende: Richterin Schulte
Sturz vom Pedelec wegen eines Hundes?
Die Klägerin begehrt die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der nicht angeleinte Hund des Beklagten sei auf die Klägerin, die auf ihrem Pedelec in Bohmte - Hunteburg unterwegs gewesen sei, losgegangen und sie sei gestürzt. Sie habe hierdurch unter anderem eine Radiusfraktur rechts erlitten.
Der Beklagte behauptet, der Sturz der Klägerin sei darauf zurückzuführen, dass diese zu abrupt mittels ihrer Vorderradbremse gebremst habe. Der Hund sei zu diesem Zeitpunkt nicht in räumlicher Nähe gewesen und habe sich auch nicht aggressiv verhalten.
Zur Verhandlung hat das Gericht zwei Zeugen geladen und das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.