01/28/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/28/2026 06:26
Die Mitglieder der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) werden jeweils für vier Jahre gewählt. Sie können höchstens zweimal wiedergewählt werden. Die vom Bundesrat eingesetzte unabhängige Kommission setzt sich aus zwölf Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin, Psychiatrie, Polizei und Strafvollzug zusammen. Die NKVF stellt durch regelmässige Besuche in Institutionen des Freiheitsentzugs (Gefängnisse, psychiatrische Kliniken, Heime usw.) sowie durch einen kontinuierlichen Dialog mit den Behörden sicher, dass die Rechte von Personen im Freiheitsentzug eingehalten werden.