02/25/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/26/2026 05:39
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Meyer
Ungrad (BMWE)
Engelke (BMJV)
Stolzenberg (BMUKN)
Deschauer (AA)
Müller (BMVg)
Büddicker (BMV)
Bowinkelmann (BMI)
Stenografisches Protokoll
(Vorsitzende Wolf eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Meyer
Die heutige Sitzung des Bundeskabinettswurde von Vizekanzler Lars Klingbeil geleitet, da der Kanzler aktuell ja noch auf seiner Chinareise weilt.
Es gab heute ein zentrales Thema - die zuständigen Ministerinnen und Minister haben es auch schon der Öffentlichkeit präsentiert; deshalb mache ich es ganz kurz -: Organisierte Kriminalitätwie Finanzkriminalität, Geldwäsche, Drogenhandel oder Banden und Clanstrukturen sind eine Bedrohung für die innere Sicherheit und beschädigen nachhaltig das Vertrauen in den Staat. 2024 ist durch organisierte Kriminalität ein finanzieller Schaden in Höhe von 2,6 Milliarden Euro offiziell bekannt geworden. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Um diese kriminellen Strukturen mit vereinten Kräften effektiv zu bekämpfen und die innere Sicherheit zu stärken, hat die Bundesregierung heute deshalb einen gemeinsamen Aktionsplan zur Bekämpfung organisierter Kriminalität beschlossen.
Kernpunkte des Aktionsplans sind: Erstens wird die Kriminalitätsbekämpfung in Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden neu ausgerichtet. Insbesondere der Informationsaustausch zwischen den Behörden soll deutlich verbessert werden, und in der Verbrechensbekämpfung sollen neue Technologien wie KI eingesetzt werden, etwa für die automatisierte Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich.
Zweitens: Ein weiterer Schwerpunkt ist die Finanzermittlung zur Verfolgung illegaler Geldflüsse. Zukünftig soll es im Einklang mit dem Verfassungsrecht mehr Möglichkeiten zur Einziehung oder Sicherstellung krimineller Vermögenswerte wie zum Beispiel Bargeld, Luxusautos oder Häuser geben.
Drittens: Zur effektiven Bekämpfung der Finanzkriminalität ist ein gemeinsames Kompetenzzentrum zwischen Zoll und Bundeskriminalamt sowie ein Ermittlungszentrum Geldwäsche beim Zoll geplant.
Viertens: Zur Aufdeckung und Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität soll die internationale Zusammenarbeit ausgebaut und ein gemeinsames Analyse- und Auswertungszentrum "Rauschgift" von Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt errichtet werden.
Mit diesem Aktionsplan setzt die Bundesregierung zum Schutz der inneren Sicherheit und des Wirtschafts- und Finanzstandorts Deutschlands ein entschlossenes Zeichen gegen organisierte Kriminalität und die Strukturen dahinter.
Frage
Ich habe eine generelle Frage zur Kabinettssitzung: Wie war denn die Stimmung heute, so ohne den Kanzler?
SRS Meyer
Die Stimmung im Kabinett ist eigentlich immer sehr, sehr konzentriert und auch von einem hohen Teamgeist geprägt. Das war auch heute so. Es war die zweite Kabinettssitzung in dieser Legislaturperiode, die von Herrn Klingbeil sehr souverän und professionell geleitet wurde. Insofern war es ein intensiver, professioneller und gemeinschaftlicher Austausch.
Zusatzfrage
Könnten Sie denn vielleicht noch umreißen, wie genau sich der Führungsstil von Kanzler und Vizekanzler unterscheidet?
Vielleicht noch an das BMF: Könnte sich der Minister auch vorstellen, die Sitzung in Zukunft öfter zu leiten?
SRS Meyer
Darauf werde ich jetzt sicherlich nicht einsteigen. Aber das, was doch ganz klar ist, ist, dass gerade zwischen Kanzler und Vizekanzler auch durch die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr wirklich eine Vertrauensbasis entstanden ist, die für diese Koalition sehr, sehr wichtig ist. Deshalb, glaube ich, ist es auch sehr gut, wenn der Bundeskanzler aktuell deutsche Interessen in China vertritt und der Vizekanzler hier dann auch die Arbeit im Kabinett übernimmt.
Frage
Wurde im Kabinett über einen Zusammenhang zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehungdiskutiert, bei der es ja ebenfalls um die Frage geht, wie man illegal besessenes Geld sozusagen "sauber" anlegt, oder sehen Sie dazwischen keine Zusammenhänge?
SRS Meyer
Es wurde zumindest im Kabinett jetzt nicht vertieft darüber diskutiert. Sie wissen, dass sich die unterschiedlichen Ressorts, die unterschiedlichen Häuser, die hieran beteiligt waren - das sind insbesondere das Bundesfinanzministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz -, im Vorfeld dieses Aktionsplans sehr intensiv abgestimmt haben, um diesen Aktionsplan eben auch in der gesamten Bandbreite anzugehen, um organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Ich glaube, die Botschaft, die dahintersteckt - das betrifft alle Teile, in denen es auch um Missbrauch geht, in denen der Staat, um es so deutlich zu sagen, auch betrogen wird -, ist, dass der Rechtsstaat hierbei wirklich die Gangart verschärft und nicht bereit ist, sich länger auf der Nase herumtanzen zu lassen. Ich glaube, dieser Aktionsplan spricht dafür.
Zusatzfrage
Sie sagen, dass Sie über den Zusammenhang zumindest nicht diskutiert haben. Es gibt ja ehemalige Staatsanwältinnen, die sagen, dass bei der Steuerfahndung nach wie vor die materielle und personelle Ausstattung unzureichend sei, wodurch Steuerhinterziehung ermöglicht werde. Ist für Sie so gesehen auch Steuerhinterziehung eine Form organisierter Kriminalität?
SRS Meyer
Ich will noch einmal klarstellen: Heute im Kabinett - Sie haben Ihre Frage ja auf das Kabinett bezogen - gab es darüber sozusagen keinen längeren Austausch.
Natürlich gab es auch im Vorfeld dieses Aktionsplans einen sehr, sehr intensiven Austausch. Ich glaube, für die Qualifizierung oder Klassifizierung organisierter Kriminalität bin ich jetzt der falsche Ansprechpartner. Ich glaube, auch das Bundesfinanzministerium hat immer sehr deutlich gemacht, dass wir auch an anderen Stellen schon Dinge gegen Steuerbetrug beschlossen haben und dass wir beschlossen haben, sehr, sehr intensiv vorzugehen. Insofern noch einmal: Der Rechtsstaat verschärft hierbei seine Gangart. - Das gilt für alle diese Delikte.
Frage
Meine Frage ist wahrscheinlich an das Wirtschaftsministerium gerichtet - dazu findet sich jeweils nur ein dürrer Satz -: Wie stellen Sie sich vor, zu verhindern, dass Mieter bei den warmen Nebenkosten jetzt, auf der Zeitschiene, einen großen Schock bekommen?
In dem Zusammenhang: Die Förderung ist ja noch überhaupt gar nicht ausbuchstabiert. Inwiefern kann das dabei überhaupt dämpfend wirken?
Ungrad (BMWE)
Zum Ersten: Das heißt ja nicht automatisch, dass jeder Vermieter jetzt zu Heizungengreift, bei denen, wie Sie jetzt suggerieren, ein Schock entstehen muss. Aber in der Tat steht in dem Eckpunktepapierbisher noch nichts so ausführlich. Das ist jetzt eine Aufgabe im Rahmen der Umsetzung des Gesetzespakets. Dabei werden wir es näher beleuchten und dann auch im Ressortkreis besprechen, weil das auch Fragen sind, die viele Ressorts, nicht nur ein Ressort, betreffen. In der Tat muss ich Sie dabei noch ein bisschen um Geduld bitten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Förderung - dazu haben wir uns auch gestern schon geäußert - bleibt bis mindestens 2029 und im Kern so, wie sie jetzt auch ist, bestehen.
Zusatzfrage
Dann hätte ich noch eine Nachfrage. Die würde sich in dem Fall an das Justizministerium richten - Sie haben ja gesagt, dass es mehrere Ressorts betrifft; für den Schutz der Mieter ist ja hauptsächlich das Justizressort verantwortlich -, und zwar würde mich interessieren: Ergeben sich daraus vor diesem Hintergrund noch einmal Änderungsbedarfe in Bezug auf das, was jetzt im Mietrecht sowieso an Reform geplant ist, oder betrachten Sie das völlig unabhängig voneinander, weil die Mieterinnen und Mieter unter dem Strich, glaube ich, gar nicht so sehr unterscheiden, ob es jetzt die Kaltmiete, die kalten Nebenkosten oder die warmen Nebenkosten sind, die am Ende das Problem sind?
Engelke (BMJV)
Dem BMJV ist der Schutz von Mietern natürlich sehr, sehr wichtig. Die Kollegin hat ja gerade auch schon darauf hingewiesen, dass der Schutz von Mieterinnen und Mietern auch im Papier benannt wird und es jetzt eben gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt. Dabei wird sich natürlich das BMJV auch im Rahmen der Zuständigkeit für Mieterinnen und Mieter einsetzen. Aber wie die Kollegin gesagt hat, bleibt der Prozess jetzt natürlich erst einmal abzuwarten.
Frage
Ich habe eine Frage, relativ offen, an das Umweltministerium: Wie stellen Sie sicher, dass mit dem neuen Gesetz jetzt die Klimaziele eingehalten werden? - Wenn man es andersherum formuliert, lautet die Frage: Was entgegnen Sie denn den vielstimmigen Kritikern von Umweltverbänden und aus der Energiebranche, die sagen, dass die neuen Eckpunkte eher für eine schlechtere Klimabilanz sorgen?
Stolzenberg (BMUKN)
Jetzt liegen die Eckpunkte der Bundestagsfraktionen vor. Das verstehen wir als Auftrag, mit dem wir jetzt umgehen müssen. Jetzt beginnt für die Regierung halt die Arbeit.
Was die Klimawirkung angeht, lässt sich das aktuell eben schwer beziffern, weil es letztlich auf die individuellen Entscheidungen Tausender Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen, aber eben auch Hausbesitzer ankommt. Das ist natürlich sehr komplex zu modellieren. Wir versuchen dabei, baldmöglichst eine gute Zahl zu liefern, die wir ja auch für das Klimaschutzprogramm brauchen. Aber das ist jetzt noch nicht möglich. Wir fangen jetzt mit der Arbeit an.
Zusatz
Aber es gibt die Befürchtung im Bundesumweltministerium, dass es negative Auswirkungen für die Klimaziele geben könnte - das habe ich jetzt so herausgehört.
Stolzenberg (BMUKN)
Wir werden in alle Richtungen prüfen. Die Einschätzungen des Expertenrats für Klimafragen werden dabei genauso eine Rolle spielen wie unsere eigenen und natürlich auch die der zuständigen Ressorts. Sie sehen also schon, dass es jetzt Teil der Arbeit ist, dabei eben in alle Richtungen zu schauen.
Frage
Ich würde noch einmal das Wirtschaftsministerium fragen. In den Eckpunkten steht, dass nachgesteuert werden soll, falls sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt. Welche Rolle soll das dann im Gesetzentwurf spielen? Werden da schon konkrete Szenarien berücksichtigt?
Ungrad (BMWE)
Für eine Evaluierung muss ja erst einmal etwas vorhanden sein, was man dann evaluiert. Insofern kann man das jetzt noch nicht genau sagen.
Ich kann Ihnen prinzipiell sagen, dass die Bundesregierung auf Verschiedenes setzt, um die Klimavorgaben einzuhalten. Zum einen wird die Wärmepumpe bei der Förderung sicherlich weiter Berücksichtigung finden. Sie ist bis heute ja weiterhin eine klimaneutrale und effiziente Heizung. Das das wird extra erwähnt, auch im Faktenpapier.
Dann setzen wir auf die Dekarbonisierung von Brennstoffen ab 2029, die verpflichtenden Anteile von Biomethan und natürlich auch auf die Steuerung des CO₂-Preises. Wir gehen damit sehr offen um, damit auch diejenigen, die diese Heizung einbauen, wissen, dass es dann eventuell teurer werden könnte. Durch die verpflichtenden Anteile von Biomethan ist es eben auch ein Klimaschutzaspekt, den wir da setzen.
Außerdem setzen wir auf den schnelleren, effizienteren Ausbau von Wärmenetzen. Wir haben das Geothermie-Beschleunigungsgesetz beschlossen. Da können zum Beispiel unvermeidbare Abwärme, Geothermie, Flusswärmepumpen beschleunigt zum Zug kommen, und damit können auch Innenstädte klimafreundlicher gemacht werden. Herzstück ist die kommunale Wärmeplanung. Die bleibt ja in der Form erhalten, außer für sehr kleine Kommunen. Zur Förderung habe ich schon etwas gesagt.
Insgesamt - das hat der Kollege vom Umweltministerium auch schon am Rande erwähnt - ist es so, dass die Bürgerinnen und Bürger natürlich bei Interesse beim Klimaschutz mitziehen. Wir setzen jetzt darauf, dass Klarheit herrscht, wie die Gebäudeeffizienz künftig ausgestaltet werden wird. Deshalb wollen wir diesen Gesetzentwurf auch so schnell wie möglich umsetzen, damit für Wirtschaft und Bevölkerung Klarheit ist: Was können sie machen? Wie können sie sich im Klimaschutz beteiligen? - Das unterstützen wir dann eben auch mit der Förderung.
Zusatzfrage
Sie sagten gerade, es müsse erst einmal etwas zum Evaluieren geben. Aber ist es denn in Stein gemeißelt, dass das dann 2030 stattfinden wird? Oder kann es auch sein, wenn man schon absehen kann, dass die Ziele gefährdet sind, dass es schon vorher passieren könnte?
Ungrad (BMWE)
Im Eckpunktepapier steht 2030. Dementsprechend kann ich jetzt nicht vorgreifen, ob das schon vorher evaluiert werden kann. Das ist dann sicherlich ein Prozess.
Frage
Frau Ungrad, Ihr Ministerium hat gestern Abend getwittert:
"Wir haben Wort gehalten. Das Habecksche Heizungsgesetz wird abgeschafft."
Es gibt ja viel Kritik daran, an dieser PR von Ihnen. Erkennen Sie an, dass es nie ein Heizungsgesetz als solches gibt und gab und dass das Gebäudeenergiegesetz, so wie es ja eigentlich heißt, gar nicht von Herrn Habeck und seinem Haus stammt, sondern aus dem Hause Altmaier aus dem Jahr 2020? Wenn ja, warum twittern Sie so etwas?
Ungrad (BMWE)
Zum einen, zur Werbung: Viele Ministerien haben eine Social-Media-Abteilung. Sie werden natürlich auch das, wofür sich diese Ministerien einsetzen - in dem Fall geht es jetzt um uns -, über Social Media kundtun.
Zu Ihrer konkreten Frage jetzt, was das Gesetz angeht: Das ist die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, das jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz heißt. Es ist aber in vielen Vokabularien von Medien und verschiedenen Unternehmen usw. als Heizungsgesetz eingegangen. In dieser Kurzform hat es dann zur besseren Verständlichkeit, was gemeint ist, sicherlich auch in diesen Social-Media-Post Einklang gefunden.
Zusatzfrage
Aber Sie erkennen an, dass das ursprüngliche GEG von Minister Altmaier von der CDU aus dem Kabinett Merkel kam.
Ungrad (BMWE)
Das ist ja in der letzten Legislatur novelliert worden.
Zusatzfrage
Bleibt es dabei, dass ab 2045 in Deutschland nicht mehr fossil geheizt werden kann?
Ungrad (BMWE)
Das sind die Ziele der Bundesregierung. Daran halten wir uns.
Vorsitzende Wolf
Wollen Sie ergänzen?
Stolzenberg (BMUKN)
Ich kann nur auf das Papier verweisen, in dem steht: Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten. Damit ist, glaube ich, die Frage beantwortet.
Frage
Ich muss es als offene Frage formulieren. In den Eckpunkten steht, dass es für Mieter, die eben keinen Einfluss auf die Heizung in ihrer Wohnung haben, einen Schutz geben soll vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen. Gibt es irgendein Ressort der Bundesregierung, das Angaben machen könnte, wie dieser Mieterschutz aussehen könnte?
Ungrad (BMWE)
Ich glaube, wir hatten uns schon zur ersten Frage dazu geäußert. Ich hatte auf jeden Fall gesagt, dass wir jetzt im Rahmen der Umsetzung des Gesetzentwurfs im Ressortkreis besprechen werden, wie das genau aussehen kann.
Zusatzfrage
Ja, genau, das habe ich vernommen, und deswegen frage ich. Mich interessiert einfach, ob irgendein Ressort der Bundesregierung, das jetzt in diese Beratungen eintritt, schon Vorstellungen davon hat, wie ein solcher Mieterschutz aussehen kann.
Ungrad (BMWE)
Die Eckpunkte liegen seit gestern Abend vor. Ich kann Ihnen da noch nichts von konkreten Sachen berichten.
Engelke (BMJV)
Ich hatte ja gerade schon gesagt: Es ist, glaube ich, schon alles dazu gesagt.
Frage
Frau Ungrad, Sie hatten ja eben selbst gesagt, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe teurer werden könnte. Auf der einen Seite setzen Sie ja stark auf gut informierte Eigentümer. Da frage ich mich: Warum schaffen Sie dann die Beratungspflicht ab?
Ungrad (BMWE)
Es ist auch Teil der Auffassung der Bundesregierung, dass es keinen Zwang mehr geben soll und die Informationen vorhanden sind. Wir kommunizieren ja offen dazu, aber es soll keinen Zwang geben. Das bezieht die Beratungspflicht mit ein, die auch ein Teil einer Bürokratie ist, die seitens dieser Bundesregierung abgeschafft werden soll.
Frage
100 Tage vor Beginn der Fußballmeisterschaft im kommenden Sommer in Mexiko, USA und Kanada ist die Lage in Mexikoalles andere als geeignet für eine Veranstaltung, die viele internationale Fans erwartet, darunter wahrscheinlich auch viele deutsche Fans. Außerdem sind vier Spiele in Guadalajara, in Jalisco, geplant. Das ist die Region, die am meisten von dieser Gewaltwelle betroffen ist. Meine Frage, vielleicht an das Auswärtige Amt: Ist die deutsche Regierung der Ansicht, dass Mexiko angesichts der aktuellen Situation in der Lage ist, die Weltmeisterschaft auszurichten?
Deschauer (AA)
Ich glaube, ich kann zur Sicherheitslage und zur Einschätzung, was es für deutsche Staatsangehörige, die sich vor Ort aufhalten oder möglicherweise derzeit nach Mexiko reisen wollen, noch einmal anknüpfend an meine Ausführungen am Montag Auskunft geben.
Eine Gesamtbewertung zum Thema Ausrichtungsort für sportliche Großereignisse ist, glaube ich, im Moment weder möglich noch liegt das in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amts. Aber ich kann gern noch einmal zur Veränderung der Lage seit Montag ausführen.
Man kann feststellen, dass die Lage sich inzwischen etwas beruhigt hat, sie aber dynamisch bleibt. Es gibt in dem Bundesstaat Jalisco weiter vereinzelt Sicherheitsvorfälle und Straßensperren. Der Notstand, der dort verhängt wurde, ist aufgehoben worden. Flughäfen sind landesweit geöffnet, aber natürlich kann es weiter zu Flugausfällen kommen.
Auf der insbesondere auch für deutsche Staatsangehörige beliebten Halbinsel Yucatán sind aktuell keine Beeinträchtigungen bekannt.
Ich hatte, glaube ich, am Montag auch ausgeführt, dass es keine Reisewarnung gibt, aber wir die Reise- und Sicherheitshinweise regelmäßig überprüfen und aktualisieren, zuletzt am 24. Februar. Zum jetzigen Zeitpunkt raten wir von Reisen in die Bundesstaaten Jalisco, Guanajuato sowie in Teile des Bundesstaates Tamaulipas ab. - Das ist der jetzige Stand der Dinge.
Zusatzfrage
Plant die deutsche Bundesregierung, kurz vor Beginn der Weltmeisterschaft extra für die Veranstaltung eine Reiseempfehlung oder eine Reisewarnung herauszugeben?
Deschauer (AA)
Das kann ich vielleicht grundsätzlich erläutern.
Das ist unüblich, weil wir Reise- und Sicherheitshinweise weltweit dann aktualisieren, wenn es notwendig ist, wenn sich Entwicklungen ergeben. Über irgendwelche Zusammenhänge, die, wie Sie sagten, 100 Tage entfernt liegen, möchte ich hier nicht spekulieren.
Frage
Ausgehend von der Sicherheitswarnung an Deutsche, die in Israel leben, möchte ich das AA fragen: Wie schätzen Sie die Situation im Iranderzeit ein, und welche Erwartungen haben Sie an die morgigen Gespräche in Genf?
Deschauer (AA)
Auch in diesem Zusammenhang möchte ich gar nicht über eine mögliche Weiterentwicklung der Sicherheitslage spekulieren, sondern noch einmal darauf hinweisen, dass die Lage in der gesamten Region, wie Sie wissen, angespannt ist. Mit Blick auf Iran haben wir seit Längerem eine Reisewarnung. Sie besteht seit 2022. Seit 2023 ist sie mit einer Ausreiseaufforderung für deutsche Staatsangehörige verbunden. Diese ist weiterhin gültig. Das kann ich hier erneuern, ergänzend zu meinem Kollegen, der dies am Freitag getan hat. Wir fordern weiterhin alle deutschen Staatsangehörigen dazu auf, den Iran zu verlassen. Es bestehen kommerzielle Flugverbindungen. Es gibt auch weiterhin die Möglichkeit, über Landgrenzen und Nachbarländer auszureisen. Das ist der aktuelle Stand.
Mit Blick auf die Verhandlungen in Genf erwarten wir, dass der Iran die Chance nutzt, sich konstruktiv in die Gespräche einzubringen. Damit ist die klare Erwartungshaltung verbunden, von seinem Nuklearprogramm mit der Zielrichtung einer möglichen Entwicklung einer Atomwaffe abzusehen - das fordern wir bereits seit geraumer Zeit -, das Programm für ballistische Raketen einzuschränken, die destabilisierende Regionalpolitik einzustellen und insbesondere auch mit Blick auf die inneren Verhältnisse in Iran die Menschenrechte zu achten.
Frage
Herr Meyer, laut Berichten will der Kulturstaatsminister die Chefin der Berlinalevon ihren Aufgaben entbinden. Können Sie das bestätigen?
SRS Meyer
Ich möchte Medienberichte an der Stelle nicht kommentieren. Ich kann Ihnen aber bestätigen, dass morgen Vormittag eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung der Träger-GmbH stattfinden wird, in der es um die zukünftige Ausrichtung der Berlinale gehen wird.
Frage
Der Verteidigungsminister hat eben nach den Ausschussberatungen noch einmal gesagt, das Unternehmen STARK Defencehabe versichert, dass der Investor Peter Thielnur maximal zehn Prozent an dem Unternehmen halte. Nun gibt es immer wieder einmal Forderungen, dass Abgeordnete das einsehen können müssten. Eigentlich spricht ja nichts dagegen, diese Auskunft in der Geheimschutzstelle des Bundestages zumindest auszulegen. Oder spricht etwas dagegen?
Müller (BMVg)
Lassen Sie mich erst einmal sagen, dass es über die Ausschüsse einen vertrauensvollen Austausch zwischen dem Ressort und den Parlamentariern gibt. Ich bin mir sicher, dass heute im Verteidigungsausschuss - er hat ja gerade getagt - und im Haushaltsausschuss alle offenen Fragen geklärt werden.
Zusatzfrage
Die Frage ist ja, ob ein Einfluss von Peter Thiel ausgeschlossen werden kann oder nicht. Wenn ich den Minister richtig verstanden habe, dann kann ein solcher Einfluss ausgeschlossen werden.
Wie sicher sind Sie sich, dass ein Einfluss ausgeschlossen werden kann? Spielt das für Sie eine Rolle?
Müller (BMVg)
Dass das eine Rolle spielt, hat der Minister ganz klar gesagt. Er hat gesagt, dass man generelle Bedenken bei diesem Thema unbedingt ernst nehmen müsse.
In Deutschland gibt es ganz klare Regeln für den Finanzmarkt und für eine Beteiligung. Das muss ich unabhängig vom aktuellen Fall sagen, weil ich mich zur Anteilseignerstruktur von Unternehmen generell nicht äußere. Wenn die Anteile von jemandem die Zehnprozentgrenze überschreiten, dann gibt es automatische Meldemechanismen, die eingehalten werden müssen. Diese wurden hier nicht ausgelöst. Also kann das schon einmal nicht der Fall sein.
Wenn die Anteile von jemandem unterhalb dieser Schwelle liegen, dann hat er üblicherweise weder Einfluss auf Aufsichtsratsposten, noch kann er das operative Geschäft bestimmen oder hat Einsicht in Firmengeheimnisse. Zusätzlich stellen wir bei den Verträgen, erst recht, wenn es um Technik geht, die Belange der nationalen Sicherheit betrifft, immer mit Geheimhaltungsklauseln sicher, dass nur unmittelbar mit dem Thema betrautes Personal in der Firma Einblick in diese Informationen erhält.
Wir haben also gewisse Mechanismen. Wir haben ganz klare Nachweise, wer welchen Einfluss haben könnte. Wir prüfen das bei Beschaffungsvorhaben sehr genau. In den aktuellen Beschaffungsvorhaben haben wir keine Hinweise darauf - so hat es der Minister gesagt -, dass es diesbezüglichen Einfluss geben könnte.
Frage
Der Botschafterwechsel, der ansteht, war hier schon einmal Thema. Inzwischen hat Graf Lambsdorffbestätigt, dass er nach Israelwechseln kann. Kann Ihr Ministerium das auch bestätigen?
Deschauer (AA)
Mein Ministerium und die Bundesregierung handhaben es so, wie wir es hier erläutert haben. Ich würde dazu einfach noch einmal auf das Protokoll verweisen. Das Datum habe ich jetzt nicht präsent. Ich schätze, es war vor zehn Tagen.
Zusatzfrage
Können Sie es also noch nicht bestätigen?
Deschauer (AA)
Ich verweise noch einmal auf die Einordnung.
SRS Meyer
Das war am Mittwoch.
Deschauer (AA)
Genau. Ich verweise noch einmal auf das Protokoll.
Frage
Meine Frage geht an das Verkehrsministerium. Mich interessieren die Reaktionen auf die aktuellen Zahlen der Verkehrstotenin Deutschland. In absoluten Zahlen sind sie 2025 gegenüber 2024 angestiegen. Auf die Einwohnerdichte bezogen sind die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg überdurchschnittlich hoch, also in Flächenländern, in denen relativ viel mit dem Auto gefahren wird.
Ist das für das Verkehrsministerium Anlass dafür, doch über geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen nachzudenken?
Büddicker (BMV)
Klar ist für uns, dass jeder Tote auf jeden Fall ein Opfer zu viel ist. Wir halten im Koalitionsvertrag daran fest, das Ziel der Vision Zero weiter voranzutreiben.
Lassen Sie es mich kurz einordnen: Die Zahlen sind aktuell noch vorläufige Zahlen. Die endgültigen Zahlen werden im Mai 2026 herauskommen. Deswegen können wir jetzt noch keine seriöse Bewertung hinsichtlich eines möglichen Trends vornehmen.
Im Rahmen sämtlicher Präventionsarbeit fördern wir Projekte zum Thema der Verkehrssicherheit mit insgesamt 15,9 Millionen Euro. Wir haben dabei einen bunten Blumenstrauß. Das betrifft Verkehrserziehung für Kinder und Kontrollen im Güterverkehr. Assistenzsysteme werden weiterentwickelt. Es geht um die E-Scooter-Verordnung mit neuen Sicherheitsaspekten. Wir tun also auf allen Gebieten sehr viel.
Zusatzfrage
Aber die Blume Tempolimit ist in Ihrem bunten Strauß nicht enthalten, wie ich Ihrer Ausführung entnehme, oder?
Büddicker (BMV)
Genau. Wir sehen eine Einführung eines generellen Tempolimits aktuell nicht vor. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Sicherheit auf deutschen Straßen zu verbessern.
Frage
Ich habe eine Frage zu GEAS. Das ist am Freitag zur zweiten und dritten Lesung im Bundestag. Es hat ja noch Änderungen gegeben, bei denen das BMI auch Hilfestellung geleistet hat. Die Umsetzung steht schon in diesem Sommer an. Es gibt ja eine Frist.
Wie beurteilen Sie den Umsetzungsstand auf Ebene der Länder, die ja für die Umsetzung einiger der Änderungen, die sich daraus ergeben, verantwortlich sind? Sind Sie mit ihnen im Gespräch, um das zum Beispiel abzufragen und Hilfestellungen zu leisten?
Die Frage geht natürlich an das BMI.
Bowinkelmann (BMI)
Ich kann die parlamentarischen Entscheidung natürlich in keiner Weise vorwegnehmen. Aber allein schon durch die Beteiligung des Bundesrates liegt ja ein verpflichtender und regulärer Austausch vor. Aber auch abseits dessen kommen Aufgaben auf die Länder zu. Wir sind mit den Ländern natürlich auch über einen etwaigen Parlamentsbeschluss hinaus fortlaufend bezüglich der Umsetzung im Austausch.
Zusatzfrage
Aber wie beurteilen Sie aktuell den Vorbereitungsstand?
Bowinkelmann (BMI)
Dazu kann ich jetzt noch keine konkreten Angaben machen. Es ist ein laufender Prozess. Ein Zwischenergebnis kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht mitteilen.
Frage
Am Montag haben wir hier über den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerbergesprochen. Dazu hatten Sie ein paar Nachlieferungen angekündigt. Wann werden diese kommen?
Bowinkelmann (BMI)
Sie meinen sicherlich die Nachfrage, ob Personen aus sicheren Herkunftsländern, die im Dublin-Verfahren sind, mitbetroffen seien. Für sie gilt die Möglichkeit, nach drei Monaten vorzeitig in den Arbeitsmarkt zu gelangen, nicht. Das ist aus gutem Grund so, weil sich die vorzeitige Zulassung explizit an Personen richtet, die eine potenzielle Bleibeperspektive haben. Bei Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten und bei Dublin-Fällen ist sie von vornherein eingeschränkt bzw. nicht gegeben.