Kanton Glarus

09/11/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/11/2025 06:07

Redezeitbeschränkung: Landrat soll Memorialsantrag für rechtlich zulässig erklären

Redezeitbeschränkung: Landrat soll Memorialsantrag für rechtlich zulässig erklären

11. September 2025

[Link] Ein Memorialsantrag verlangt, dass die Redezeit an der Landsgemeinde beschränkt wird • Foto: Samuel Trümpy

Regierungsratssitzung 9. September 2025 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Memorialsantrag für zulässig zu erklären, der die Redezeit an der Landsgemeinde beschränken will.

Der Memorialsantrag «Redezeitbeschränkung an der Landsgemeinde» von Thomas Vögeli, Oberurnen, will die Redezeit der Rednerinnen und Redner an der Landsgemeinde und allenfalls auch an den Gemeindeversammlungen begrenzen. Technisch liesse sich dies zum Beispiel durch ein für alle hörbares akustisches Signal realisieren. Da sich die Wortbeiträge damit auf das Wesentliche konzentrieren müssten, so der Antragssteller, würde die Diskussion versachlicht, weitschweifige Ausführungen würden verhindert, und die Dauer der Landsgemeinde bzw. der Gemeindeversammlung würde entsprechend verkürzt.

Der Regierungsrat beurteilt den Memorialsantrag als rechtlich zulässig. Ob ein rechtlich zulässiger Memorialsantrag auch für erheblich erklärt wird, entscheidet der Landrat. Der Memorialsantrag und weitere Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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