10/17/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/17/2025 00:11
Der Grund für die Zweiteilung des Inkrafttretens des neuen Waffengesetzes ist, dass das Zentrale Waffenregister umprogrammiert werden muss, damit die neuen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden können. Innenminister Gerhard Karner: "Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich der ordentliche Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab sofort. Weitere notwendige Verschärfungen - ohne praktische Auswirkungen auf gut ausgebildete und streng geprüfte Jäger und Schützen - kommen bis Mitte nächsten Jahres."
Verbesserter Behördenaustausch mit 16. Oktober 2025
Ab sofort können die Waffenbehörden bei einem Antrag auf ein waffenrechtliches Dokument Gutachten der Stellungskommission des Bundesheeres (Stellungsergebnis) anfordern. Im Fall einer Untauglichkeit vor der Stellungskommission, die aufgrund einer psychologischen Auffälligkeit festgestellt wurde, kann es seitens der Waffenbehörden zur Verweigerung eines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) kommen.
Verlängerte Abkühlphase nach Waffenkauf mit 16. Oktober 2025
Die Frist vom Kauf bis zum Erhalt der ersten Waffe wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Diese verlängerte sogenannte Abkühlphase soll verhindern, dass Personen in einem möglicherweise emotionalen Zustand Waffen unüberlegt erwerben.
Weitere beschlossene Maßnahmen ab Mitte 2026