Stadt Freising

05/04/2026 | Press release | Archived content

Informationen zur Sperrung der Innenstadt

04.05.2026 Verkehr

Informationen zur Sperrung der Innenstadt

Absperrpfosten dürfen nicht entfernt werden!

Seit der Sperrung der mittleren Altstadt kommt es immer wieder und aktuell häufiger vor, dass Personen die installierten Absperrpfosten entfernen um dann in den gesperrten Bereich einzufahren.

An der Kreuzung Untere Hauptstraße/Amtsgerichtsgasse wurden die Pfosten dauerhaft installiert um den Durchgangsverkehr in der mittleren Altstadt zu unterbinden. An den anderen Einmündungen werden die Sperrpfosten nur temporär während der Wochenmarktzeiten am Mittwoch und Samstag aktiviert.

Bei den technischen Sperren handelt es sich um einen sicherheitsrelevanten Überfahrschutz und nicht allein um die "Unterstützung" eines Verbotes nach der Straßenverkehrsordnung.

Außerhalb der Markttage ist der Bereich zwischen Amtsgerichtsgasse und Bahnhofstraße als Fußgängerzone ausgewiesen. Lieferverkehr, Anlieger, Anwohner und Radfahrer dürfen den Streckenabschnitt zu den ausgewiesenen Zeiten befahren.

An den beiden Markttagen ist der Bereich für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Wir weisen nochmals eindringlich darauf hin, dass das Entfernen der Sperrgeräte unzulässig ist und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315 b Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB bzw. eine Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfehilfsmittel nach 145 Abs. 2 Nr. 2 StGB darstellen kann.

Bei entsprechenden Handlungen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Stadt Freising published this content on May 04, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on May 07, 2026 at 10:32 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]