Stadt Worms

03/06/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/06/2026 01:53

Feiertagsruhe an Ostern

06.03.2026 / Hinweis

Feiertagsruhe an Ostern

Die Stadtverwaltung Worms bittet um Beachtung der Feiertagsruhe an den Osterfeiertagen:

Ein Finger zeigt auf Paragrafen

Feiertagsruhe ist zu achten

Der Bereich 3.2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Worms weist anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage darauf hin, dass öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, am Karfreitag ab 4 Uhr verboten sind.

Spielhallen und Wettvermittlungsstellen müssen am Karfreitag sowie am Ostersonntag ganztags geschlossen bleiben.

Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind am Karfreitag ganztägig und am Ostersonntag bis 13 Uhr verboten.

Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr verboten.

Quelle: Stadt Worms
Stadt Worms published this content on March 06, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on March 06, 2026 at 07:53 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]