12/08/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/08/2025 04:04
Ab 18. Dezember dieses Jahres müssen neue Verträge zwischen Kliniken/Praxen und Pharma-Unternehmen über klinische Studien die im September festgeschriebenen Standardvertragsklauseln enthalten (Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn sich beide Seiten im Einvernehmen auf eine Abweichung einigen). Um die Vertragsverhandlungen noch weiter zu vereinfachen, haben nun fünf Organisationen ein komplettes verordnungskonformes Standardvertragsmuster veröffentlicht; es schließt alle diese Standardklauseln ein. Mitgewirkt haben die Deutsche Hochschulmedizin, das KKS-Netzwerk, der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der Medizinischen Auftragsinstitute (BVMA).
Das verordnungskonforme Standardvertragsmuster wird als Orientierungshilfe für die Erstellung eines konkreten Vertrags über die Mitwirkung an einer klinischen Studie (fachsprachlich: "einer klinischen Prüfung") auf Basis der Standardvertragsklauseln angeboten. Er zeichnet sich durch einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Auftraggeber und durchführender medizinischer Einrichtung (fachsprachlich "Prüfzentrum") aus. Denn sowohl Vertreter der medizinischen Einrichtungen als auch der Industrie haben an der Ausarbeitung mitgewirkt.
Das Standardvertragsmuster kann in deutscher und englischer Sprache unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:
Die verbindlichen Standardvertragsklauseln, auf die sich das Standardvertragsmuster stützt, finden sich in der Standardvertragsklauselverordnung (StandVKlV) des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese am 18.09.2025 in Kraft gesetzte Verordnung stellt einen wichtigen Fortschritt dar, weil sie mehrere zentrale Ziele im Bereich klinischer Prüfungen bzw. Studien adressiert:
Vorbild waren ähnliche Regelungen unter anderem in Spanien und Frankreich, die dort zu einem schnelleren Start klinischer Studien beigetragen haben. Und in Deutschland gab es bereits Mustervertragsklauseln ‒ allerdings unverbindliche ‒, die von den Herausgebern des Standardvertragsmusters 2019 erarbeiteten und 2023 aktualisiert worden waren.
Als zusätzliche Hilfe für die Vertragsverhandlungen haben die fünf genannten Organisationen schon vor Monaten ein Update der "Gemeinsamen Empfehlungen zur Erstellung einer Gesamtleistungsrechnung der Vergütung bei der Durchführung einer klinischen Prüfung in einem Prüfzentrum" publiziert. Auch dieses unverbindliche Angebot kann dazu beitragen, den Start von klinischen Studien bzw. Prüfungen zu beschleunigen.
Die Empfehlungen zur Gesamtleistungsrechnung können unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:
Die Grundlage der Standardvertragsklauseln findet sich hier:
KKS-Netzwerk e.V. (KKSN)
Anika Bitonto
Public Relations & Communications Managerin
Tel. +49 30 6959 9990
Mobil +49 151 4636 0874
[email protected]
Deutsche Hochschulmedizin (DHM)
Dr. Christiane Weidenfeld
Leiterin der Kommunikation
Tel. +49 30 6449-8559-22
[email protected]
Bundesverband Pharmazeutische Industrie (BPI)
Laura Perotti
Kommissarische Pressesprecherin
Tel. +49 30 27909-131
[email protected]
Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA)
Martin Krauss
Vorstandsvorsitzender
Tel. +49 89 893119-188
[email protected]
Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Dr. Rolf Hömke
Forschungssprecher
Tel. +49 30 20604-204
[email protected]