06/11/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/11/2026 05:13
Menschenhandel und verwandte Taten haben verschiedene Erscheinungsformen, die in Deutschland strafbar sind. Dazu gehören Ausbeutung der Arbeitskraft, sexuelle Ausbeutung, Zwangsverheiratung oder auch Kinderhandel. In der Praxis bereitet es erhebliche Schwierigkeiten, diese Straftaten zu erkennen und zu verfolgen. Ermittlungsbehörden wie Zoll und Polizei sowie auch Fachberatungsstellen gehen von hohen Dunkelziffern an nicht registrierten Straftaten aus. Betroffene treten kaum offiziell in Erscheinung. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von unklaren Aufenthaltsstatus oder fehlenden Arbeitsbewilligungen bis hin zu Einschüchterungen durch Täterinnen und Täter oder Traumatisierungen durch Gewalterfahrung.
Deutschland ist aufgrund internationaler Regelungen verpflichtet, effektive Maßnahmen zur Prävention und Strafverfolgung von Menschenhandel und zum Schutz von Betroffenen zu ergreifen. Der Aufbau einer sensiblen und multidisziplinären Kooperations- und Verweisstruktur ermöglicht eine enge Vernetzung sowie eine koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure und erleichtert zugleich die Strafverfolgung.
Unter Federführung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration macht sich Bremen als Land auf den Weg, eine solche Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Beim heutigen (Donnerstag, 11. Juni 2026) Auftakttreffen haben sich Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts Arbeit und Soziales, Inneres und Sport sowie Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz auf den Text einer entsprechenden Dachvereinbarung verständigt. Die Dachvereinbarung soll einen gemeinsamen Rahmen für zentrale behördliche Akteurinnen und Akteure bieten, um sich für die Prävention und Bekämpfung sämtlicher Formen von Menschenhandel und Ausbeutung einzusetzen.
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration misst der Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter hohe Bedeutung bei: "Menschenhandel ist ein schwerwiegendes Verbrechen und eine gravierende Menschenrechtsverletzung. Es ist wichtig, hinzuschauen, sensibel zu sein und Verdachtsmomente weiterzugeben. Nur gemeinsam können wir verhindern, dass Menschen in unserer Mitte ausgebeutet werden. Die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen ist dafür unerlässlich. Mit der Dachvereinbarung schaffen wir einen verbindlichen Rahmen für bereits bestehende behördliche Kooperationen und intensivieren die Zusammenarbeit zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel."
Dr. Eva Högl, Senatorin für Inneres und Sport: "Menschenhandel ist ein Verbrechen. Die Täterinnen und Täter nutzen die Not und die Angst ihrer Opfer aus. Deshalb müssen Polizei, Staatsanwaltschaft, Ausländerbehörden, Zoll und Beratungsstellen eng zusammenarbeiten. Wer einen Verdacht hat, muss wissen, an wen er sich wenden kann. Die Dachvereinbarung schafft dafür klare Wege. So erkennen wir Taten früher und helfen den Opfern schneller. Den Menschen, die ausgebeutet werden, sagen wir: Sie sind nicht allein. In Bremen schaut niemand weg."
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "90 Prozent der Betroffenen von Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung sind Frauen und Mädchen. Deshalb ist es zwingend, dass die ressortübergreifende Zusammenarbeit konkretisiert und festgeschrieben wird. Auch werden wir mit der neuen Vereinbarung die bereits gut funktionierende Kooperation mit den Beratungsstellen auf eine belastbarere Grundlage stellen können. So können wir zukünftig Betroffene von Menschenhandel passgenauer unterstützen."
Ein wichtiger Schritt aus Bremer Sicht ist auch die Reform der einschlägigen Strafrechtsnormen. Senatorin Dr. Claudia Schilling begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung im Mai einen Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung beschlossen hat, am 10. Juli berät der Bundesrat. Senatorin Schilling: "Diese Straftaten aktiv zu bekämpfen und Täterinnen sowie Täter konsequent zur Rechenschaft zu ziehen, ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Die vorgeschlagenen Änderungen tragen dazu bei, die Strafverfolgung zu erleichtern, die Rechte der Betroffenen zu stärken und internationale Verpflichtungen umzusetzen."
Ansprechpersonen für die Medien: