01/20/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/20/2026 10:25
Die APK-N zeigt sich sehr besorgt aufgrund der Gewalt gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten im Iran. Sie hat sich eingehend mit der aktuellen Situation, insbesondere mit den anhaltenden Protesten und der Repression gegen die Zivilbevölkerung, auseinandergesetzt. Vor diesem Hintergrund hat sie sich durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten über die Menschenrechtslage, die Anwendung staatlicher Gewalt sowie zur Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit informieren lassen. Ferner hat sie ausführlich über die Haltung der Schweiz diskutiert, insbesondere mit Blick auf allfällige diplomatische, humanitäre oder sanktionsrechtliche Schritte. Die Kommission wird die Lage im Iran weiter eng mitverfolgen.
Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung weitere geopolitische Krisenherde vertiefen, namentlich Syrien, Gaza und Venezuela.
Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Ereignisse und Entwicklungen sowie der Infragestellung des Völkerrechts hat die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Erklärung des Nationalrates (26.020) in Bezug auf die Achtung der Uno-Charta und der territorialen Integrität der Staaten verabschiedet.
Entlastungspaket 2027 des Bundes
Der Bundesrat verabschiedete am 19. September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 2027 (25.063). Dieses umfasst rund 60 Massnahmen, mit denen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den kommenden Jahren wieder ins Gleichgewicht gebracht werden sollen. Die Kommission hat sich mit den Massnahmen befasst, die für die Aussenpolitik von Bedeutung sind, und wird einen Mitbericht zuhanden der Finanzkommission ihres Rates verfassen. Sie hat im Rahmen ihrer Beratungen drei Anträge auf Anpassung des Entlastungspaketes angenommen: (1) die Streichung der Kürzung der Ausgaben für die Auslandschweizerbeziehungen mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, (2) den Verzicht auf Kürzung des Kredits des BAFU für internationale Kommissionen und Organisationen mit 13 zu 10 Stimmen und (3) die Streichung der Änderung von Artikel 28 RTVG (Publizistisches Angebot für das Ausland), mit 13 zu 11 Stimmen. Weitere Anträge bezüglich der Massnahmen 1, 2, 3 und 21 des Entlastungpakets wurden beraten, fanden aber keine Mehrheit in der Kommission.
Aussenwirtschaftspolitik
Die Kommission hat sich zu einem Entwurf eines Verhandlungsmandats im Zusammenhang mit der Dekonsolidierung der WTO-Verpflichtungsliste der EU für Stahlprodukte konsultieren lassen. Sie hat das Mandat mit 21 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt, mit zwei Ergänzungen. Einerseits soll die Schweiz die Verhandlungen so führen, dass insgesamt der Handel zwischen der Schweiz und der EU nicht weniger günstig wird und die Stahlschutzmassnahmen das Funktionieren des Freihandelsabkommens Schweiz-EU nur geringstmöglich beeinträchtigen. Andererseits soll der Bundesrat den Zeitplan für den innerstaatlichen Ratifizierungsprozess so festlegen, dass das reibungslose Funktionieren und die Weiterentwicklung der umfassenden Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU voll ausgeschöpft werden können.
Die Kommission hat sich nochmals eingehend mit dem vom Bundesrat am 14. Januar 2026 endgültig verabschiedeten Verhandlungsmandat für ein Handelsabkommen mit den USA auseinandergesetzt. Sie hat sich in diesem Zusammenhang mit den von den USA angedrohten Strafzöllen gegen gewisse EU-Länder und die allfälligen Auswirkungen auf die Schweiz und deren Optionen informieren lassen. Des Weiteren hat sie sich über die geplanten Freihandelsabkommen im Jahr 2026 informiert.
Europapolitik
Die Kommission ist über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Bilateralen III und die Änderungen des Bundesrates an der Umsetzungsgesetzgebung informiert worden. Sie hat sich in diesem Zusammenhang eingehend mit dem neuen Artikel 152a des Parlamentsgesetzes (ParlG) befasst, über den das Parlament stärker in die künftige Mitwirkung der Schweiz an der Ausarbeitung von EU-Recht (Decision Shaping) einbezogen werden soll.
Die Kommission ist im Weiteren, gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 ParlG, zum Mandat des Bundesrates für Verhandlungen mit der EU über die Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus der EU, der Teil des EU-Migrations- und Asylpakts ist, konsultiert worden. Zu Beginn der Beratung hat die APK-N mit 15 zu 9 Stimmen einen Antrag abgelehnt, der den Bundesrat aufgefordert hätte, die Verhandlungen so lange zurückzustellen, bis die innenpolitischen Baustellen im Asylbereich sowie die neuen Verträge mit der EU, insbesondere die Kohäsionsbeiträge, diskutiert und entschieden sind. Betreffend den Rahmen des Mandats verlangt die Kommission vom Bundesrat mit 13 zu 12 Stimmen, die Verhandlungen dahingehend einzugrenzen, dass sich die Schweiz allenfalls nur mit Finanzbeiträgen oder alternativen Solidaritätsmassnahmen beteiligt. Schliesslich hat sie sich in einer Gesamtwürdigung mit 16 zu 9 Stimmen für das Verhandlungsmandat ausgesprochen.
Weitere Themen und Beschlüsse
Die APK-N wurde gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 ParlG zum Entwurf eines Mandats für Verhandlungen mit Frankreich über ein Abkommen betreffend den G7-Gipfel im französischen Evian konsultiert. Sie befürwortet die Eckwerte des Mandats einstimmig. Im Rahmen der Beratung hat sie sich insbesondere mit den Sicherheitskosten befasst, die dieser Gipfel für die Schweiz mit sich bringt und ihrer Auffassung nach von Frankreich mitzutragen sind. Sie betont, dass der Abschluss eines Abkommens zwischen den beiden Ländern von grosser Bedeutung für eine reibungslose Organisation des Gipfels ist.
Die APK-N hat sich ferner über das Programm des Schweizer OSZE-Vorsitzes im Jahr 2026 informiert und wird die entsprechenden Aktivitäten der Schweiz aufmerksam verfolgen. Sie hat Kenntnis genommen von den Herausforderungen, welche die Schweiz in diesen finanz- und geopolitisch angespannten Zeiten erwarten.
Schliesslich hat die Kommission folgende Beschlüsse gefällt: