03/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/27/2026 05:41
Gesetzesentwurf bis Sommer geplant - umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen
Internetdienste sowie soziale Medien sind für Kinder und Jugendliche zu einem zentralen Bestandteil ihres Alltags geworden und dienen als Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsplattformen. Gleichzeitig bestehen gerade für Kinder und Jugendliche bekannte Gefahren auf diesen Plattformen: von Suchtmechanismen über Cybermobbing bis hin zu politischer Radikalisierung und gezielter Desinformation. Zudem verstärken soziale Medien Ablenkung und Konzentrationsprobleme, während personalisierte Werbung und algorithmische Inhalte den Druck auf junge Menschen erhöhen.
Die Bundesregierung hat daher heute einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet präsentiert. Kernstück ist die Einführung eines verpflichtenden Mindestalters von 14 Jahren für die Nutzung von Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat. Ein entsprechender nationaler Gesetzesentwurf soll bis Ende Juni vorliegen.
Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler betonte die Notwendigkeit klarer Regeln im digitalen Raum:
Staatssekretär für Staatsschutz Jörg Leichtfried weist auf den Schutz vor politischer Einflussnahme durch Extremisten hin:
Mit diesem Schritt folgt Österreich einem internationalen Trend. Australien hat im Dezember 2025 als erstes Land weltweit ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt, Frankreich und Großbritannien arbeiten an vergleichbaren Regelungen. Die österreichische Bundesregierung setzt die Altersgrenze bei 14 Jahren an und orientiert sich dabei an der in Österreich geltenden Grenze der Geschäftsfähigkeit sowie an den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Im Rahmen der nationalen Umsetzung wird der europäische Mindeststandard um zusätzliche Verifikationsmethoden ergänzt, um eine niederschwellige, sichere, geschützte, inklusive und breite digitale Teilhabe sicherzustellen. Zentral ist dabei ein Zero-Knowledge-Proof-Ansatz, je nach Ausgestaltung der konkret gewählten technischen Lösung.
Die heute präsentierte Einigung umfasst neben dem Mindestalter eine Reihe weiterer Maßnahmen: die konsequentere Durchsetzung des Digital Services Actauf europäischer Ebene, die Stärkung schulischer und außerschulischer Medienkompetenzangebote, die Förderung jugendaffiner journalistischer Qualitätsformate sowie neue Workshopreihen zur Faktenerkennung im digitalen Alltag im Rahmen der Digitalen Kompetenzoffensive.
Im Rahmen einer Weiterentwicklung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen wird ab dem Schuljahr 2027/28 der neue Pflichtgegenstand "Medien und Demokratie" mit 2 Jahreswochenstunden eingeführt. Darin lernen Schülerinnen und Schüler unter anderem, wie Medien die öffentliche Meinung prägen, wie Desinformation und Radikalisierung erkannt werden können und welchen Einfluss der Umgang mit Medien auf die psychische Gesundheit hat. Gleichzeitig wird der Pflichtgegenstand "Informatik und Künstliche Intelligenz" auf 3 Jahreswochenstunden aufgestockt, um digitale Kompetenzen - von Programmierung über Datenschutz bis hin zu den gesellschaftlichen Auswirkungen von KI - systematisch zu verankern. Die festgelegten Mindeststunden in der autonomen Stundentafel bleiben unverändert, das sind daher mindestens 10 Stunden für Latein im Gymnasium. Die Umsetzung erfolgt ohne Erhöhung der Gesamtstundenzahl und mit erweiterten schulautonomen Gestaltungsspielräumen, sodass Schulen die neuen Inhalte flexibel in bestehende Strukturen integrieren können.