German Federal Government

02/11/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/12/2026 04:14

Regierungspressekonferenz vom 11. Februar 2026

Sprecherinnen und Sprecher
• stellvertretender Regierungssprecher Meyer
• Pauly (BMDS)
• Zanetti (BMI)
• Hinterseher (AA)
• Müller (BMVg)
• Schuler (BMAS)
• Schraff (BMG)
• Schöneck (BMZ)
• Harmsen (BMF)

(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Meyer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Meyer

Wir haben heute einige Dinge im Kabinettbeschlossen. Darüber würde ich Sie gerne einmal kurz kompakt informieren.

Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass der Standort Deutschland die Chancen künstlicher Intelligenz voll ausschöpfen kann. Deshalb hat sie heute den vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der europäischen KI-Verordnungbeschlossen. Die KI-Verordnung vom Juni 2024 schafft einen unionsweit geltenden Rechtsrahmen für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen. Sie soll Innovationen fördern, Grundrechte schützen und Vertrauen in KI stärken. Zur Durchführung der KI-Verordnung muss jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union die national zuständigen Behörden festlegen.

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass die nationale Umsetzung dieser EU-Vorgaben gemäß unserer Vereinbarung im Koalitionsvertrag innovationsfreundlich und bürokratiearm erfolgt. Der Gesetzentwurf legt fest, welche nationalen Behörden des Bundes und der Länder für die Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen nach der KI-Verordnung zuständig sind. Er regelt deren Zusammenarbeit und schafft klare Ansprechpartner für Unternehmen. Dabei wird auf bestehende Strukturen und behördliche Expertise zurückgegriffen, um Doppelarbeit zu vermeiden und bewährte Fachkompetenz zu nutzen.

Kernelement des Entwurfs ist die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur. Dort entsteht unter anderem ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum. Dieses bündelt KI-Expertise zentral, stellt sie anderen Behörden zur Verfügung und bietet Informationen für Unternehmen. Die Bundesnetzagentur wird auch Aufgaben bei der Innovationsförderung erhalten. Insbesondere soll sie mindestens ein KI-Reallabor einrichten, um dort innovative KI-Systeme testen zu können.

Insgesamt schaffen wir mit dem Gesetzentwurf einen innovationsfreundlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz in Deutschland. Besonders wichtig war, dass wir hier auf das sogenannte Goldplating verzichtet haben und stattdessen in der Umsetzung ganz nah an der EU-Verordnung geblieben sind.

Das Kabinett hat weiterhin die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzesbeschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern und in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken. Damit geht die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt in diese Richtung; denn für Menschen mit Behinderungen ist ein Umfeld ohne Barrieren grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Auch ältere Menschen oder zum Beispiel Eltern mit Kinderwagen profitieren davon.

Kern des Gesetzes ist es, das Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, das bereits für den öffentlichen Bereich gilt, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Der Entwurf setzt dabei auf das pragmatische Konzept der angemessenen Vorkehrungen. Das heißt, private Anbieter sollen einem Menschen mit Behinderungen bei Bedarf im Einzelfall eine einfache und praktikable Lösung vor Ort zur Verfügung stellen, die den Zugang zu ihren Angeboten sicherstellt. Das können zum Beispiel die Bedienung außerhalb des Ladengeschäfts, das Vorlesen der Speisekarte oder einfache mobile Rampen vor einem Restaurant sein. Die angemessene Vorkehrung darf das Unternehmen jedoch nicht unverhältnismäßig belasten - es war wichtig, auch das im Gesetz entsprechend klarzustellen. Wenn die angemessene Vorkehrung verweigert wird, liegt eine Benachteiligung vor. In diesem Fall können Menschen mit Behinderungen ein für sie kostenloses Schlichtungsverfahren beantragen.

Das Gesetz sieht zudem weitere Verbesserungen im öffentlichen Bereich vor. So sollen unter anderem öffentlich zugängliche Gebäudeteile von Bestandsbauten des Bundes bis 2045 barrierefrei ausgebaut sein müssen. Außerdem soll ein Bundeskompetenzzentrum für leichte Sprache und deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit eingerichtet werden. Es soll Bundesbehörden dabei beraten, Informationen in Gebärdensprache und leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

Das Kabinett hat darüber hinaus heute die Novelle der Bundeslaufbahnverordnungbeschlossen. Mit ihr wird das Dienstrecht des Bundes weiter modernisiert. Sowohl die Gewinnung als auch die Entwicklung von Personal werden weiter flexibilisiert. Die Novelle der Bundeslaufbahnverordnung setzt die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag um, berufliche Aufstiege in die nächste Laufbahn zu vereinfachen sowie die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung im öffentlichen Dienst zu stärken. Konkret soll der Zugang in den öffentlichen Dienst in Bereichen, in denen der Bund Schwierigkeiten hat, Personal zu rekrutieren - zum Beispiel der IT -, vereinfacht werden. Damit setzt die Bundesregierung zugleich einen Teil ihrer Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung um. Soweit aus dem Kabinett.

Frage

In dem Gesetzentwurf zur KI-Verordnung, den wir gesehen haben, ist von Bußgeldern in Höhe von 50 000 Euro die Rede. Der EU-Act sieht aber Millionenstrafen vor. Können Sie noch einmal aufdröseln, welche Strafen jetzt in Deutschland drohen werden?

SRS Meyer

Da muss in der Tat das zuständige Ressort weiterhelfen.

Pauly (BMDS)

Vielen Dank für die Frage. - Da müsste ich auf den Gesetzestext verweisen und dann entsprechend etwas nachliefern. Ad hoc bin ich zu dieser konkreten Frage nicht sprechfähig.

Zusatzfrage

Der Text sieht auch eine Evaluierung in spätestens drei Jahren vor. Würden Sie zustimmen, dass das bei der Geschwindigkeit, die die Entwicklung nimmt, viel zu spät ist und dass man das eigentlich eher in drei Monaten schon wieder evaluieren müsste? Gibt es diesbezüglich entsprechende Vorhaben seitens der Bundesregierung?

Pauly (BMDS)

Vielleicht zeige ich noch einmal den allgemeinen Rahmen auf, in dem wir uns da bewegen. Wir haben hier eine EU-Verordnung, die unmittelbar gilt. Das Durchführungsgesetz, das wir jetzt erlassen haben, ist im Wesentlichen eine Benennung der Marktaufsicht, also eine Benennung von Zuständigkeiten, eine Benennung der nationalen Behörden.

Ich möchte mich jetzt gar nicht näher dazu einlassen, wann eine Evaluation durchzuführen ist. Wichtig ist aus unserer Perspektive, dass wir hier eine möglichst schlanke Umsetzung gestaltet haben. Wie Herr Meyer gerade in seinen sehr ausführlichen Ausführungen gesagt hat, haben wir auf ein Goldplating verzichtet. Es gibt aber nichtdestotrotz die europäischen Vorgaben, die jetzt unmittelbar gelten und an die wir uns natürlich auch halten.

Frage

Herr Pauly, ab wann soll das Gesetz gelten?

Pauly (BMDS)

Einen konkreten Zeitraum kann ich Ihnen jetzt nicht nennen. Es ist so, dass der AI Act seit August 2024 gilt. Was speziell dieses Gesetz betrifft, müsste ich die Antwort nachreichen.

Frage

Ich habe noch eine Frage zum Gesetzestext mit Blick auf grundlegende Klarstellung hinsichtlich der Aufsichtsstrukturen, insbesondere was die Frage von KI-Kennzeichnungspflicht bei öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern angeht. Da würde mich jetzt interessieren: Wir haben ja eine geordnete Aufsichtsstruktur sowohl für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für die privaten Anbieter. Was ist damit also gemeint? Geht es um zusätzliche Aufsichtsbehörden oder um weitere Aufgaben, die den schon existierenden Aufsichtsbehörden und Gremien ins Buch geschrieben werden? Ich habe keine Vorstellung, was mit "grundlegenden Klarstellungen" gemeint ist.

Pauly (BMDS)

Wir legen in dem Durchführungsgesetz sehr konkret fest, welche Behörde wofür zuständig ist. Im Wesentlichen gilt der Grundsatz: Die Ansprechbehörden, die es vorher auch schon gab, bleiben weiterhin zuständig. Da, wo schon eine konkrete Behörde zuständig ist - zum Beispiel im Finanzbereich die BaFin -, bleibt die Zuständigkeit also auch erhalten. In allen Bereichen, in denen es bislang keine Zuständigkeit gab, geht die Zuständigkeit an die Bundesnetzagentur über, die da auch eine koordinierende Funktion einnimmt.

Alle Sonderfälle, die da entstehen - es sind ja eine Vielzahl von Sonderfällen denkbar; Sie haben gerade einen skizziert -, werden nachgesetzlich, also in der Rechtspraxis, geregelt. Das schreiben wir im Gesetz nicht vor. Hier müssen also die benannten Aufsichtsbehörden Klarheit schaffen, und sie stehen auch bereits in einem unmittelbaren Dialog hierzu. Die Koordinierung dessen übernimmt die Bundesnetzagentur.

Frage

Herr Pauly, ab wann gelten die Verpflichtungen aus der KI-Verordnung für Modelle wie ChatGPT?

Pauly (BMDS)

Die KI-Verordnung ist seit dem 2. August 2024 geltendes Recht, auch in Deutschland.

Zusatzfrage

Ich frage, weil mein Stand war, dass für KI-Modelle, die vor der Verordnung auf dem Markt waren, die Verordnungsregeln erst ab 2027 gelten.

Pauly (BMDS)

Ich bleibe bei meiner Antwort.

Zusatzfrage

Vielleicht können Sie das im Nachhinein noch einmal prüfen. - Ist es richtig, dass für die militärische Forschung keinerlei regulatorische Maßnahmen gelten?

Pauly (BMDS)

Auch das wäre dann Gegenstand einer Nachreichung.

Frage

Herr Meyer, ist in der Novelle der Bundeslaufbahnverordnungauch geklärt, dass man zukünftig möglicherweise eher Angestellte als Beamte einstellen will? Gilt die Laufbahnverordnung also für beide Gruppen, und gibt es da eine Präferenz? Es gibt ja eine Debatte um Rentenversicherung und andere Punkte, wo man sagt, dass auch Staatsdiener zunehmend einbezogen werden sollten. Ist das also mit geregelt oder nicht?

SRS Meyer

Ich kann vielleicht noch zwei, drei weitere Sätze zum Detail sagen und würde auch das zuständige Ressort bitten, zu ergänzen, wenn das möglich ist. Ich weiß nicht, ob das Ihre Frage dann schon beantwortet; ansonsten gehen wir da gerne noch einmal hinein.

Es ist in der Tat so, dass im gehobenen technischen Verwaltungsdienst sowie im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst ein Sonderzugang für Personen mit den beruflichen Fortbildungsabschlüssen Bachelor Professional oder Master Professional geschaffen wird, wenn zusätzliche Zeiten beruflicher Erfahrung vorliegen. Das ist auch ein bisschen Kernstück dessen, dass berufliche und praktische Erfahrungen in der Laufbahn stärker berücksichtigt werden.

Die Möglichkeiten zum Aufstieg werden weiter flexibilisiert, insbesondere durch Erweiterung der bestehenden Aufstiegsverfahren und durch Anhebung der Zulassungshöchstaltersgrenze. Ferner wird eine praktische Erleichterung für Behörden beim Aufstiegsverfahren eingeführt, indem die Mindestmitgliederzahl der Auswahlkommissionen nur noch zwei statt vier beträgt.

Wechsel vom Land zum Bund werden durch die Anerkennung gleichwertiger Aufstiegsverfahren der Länder erleichtert.

Elternzeit vor Eintritt in das Beamtenverhältnis soll auf die Probezeit mit Ausnahme der Mindestprobezeit angerechnet werden.

Insgesamt ist das also der Versuch, gerade in bestimmten Bereichen die Dinge deutlich zu erleichtern und praktische Erfahrungen höher zu gewichten.

Zusatzfrage

Das beantwortet die Frage nicht ganz.

SRS Meyer

Das habe ich befürchtet.

Zusatzfrage

Gilt das für Beamte oder Angestellte?

Zweite Frage: Wenn man schon die Bundeslaufbahnverordnung anfasst, hat man dann möglicherweise auch eine Präferenz für die Anstellungen und Karrieren von Angestellten mit geregelt?

Zanetti (BMI)

Meiner Kenntnis nach gilt das für Beamte. Ich müsste da aber im Detail noch einmal nachsehen und Ihnen das gegebenenfalls noch nachreichen.

Frage

Ich wüsste gerne, ob es stimmt, dass Sie heute im Kabinett bezüglich der Besetzung einiger Botschafterpostenüber Personalien entschieden haben. Konkret würde uns interessieren, ob es richtig ist, dass Alexander Graf Lambsdorff nach Israel wechseln soll und dass sein Nachfolger in Moskau Clemens von Götze werden soll. Um das abzukürzen: Mir ist natürlich bewusst, dass dann noch das Agrément vor Ort einzuholen ist usw.; das müssen Sie mir also nicht noch erklären.

Hinterseher (AA)

Ich habe so eine Befürchtung, dass dann nicht viel übrig bleibt, was ich Ihnen da erklären kann. Ich kann aber vielleicht noch einmal für alle erklären, warum das von unserer Stelle nicht bestätigt werden kann. Die Besetzung von Botschafterinnen- und Botschafterposten ist es eben ein mehrstufiges Verfahren, und in diesem mehrstufigen Verfahren setzt das Wiener Übereinkommen voraus, dass das Gastland über eine geplante Entsendung erst einmal informiert wird und dann ein Einverständnis gibt. Dieses Einverständnis, das sogenannte Agrément, ist eben vorher einzuholen. Es entspricht der guten diplomatischen, aber auch protokollarischen Praxis im diplomatischen Verkehr, dass man eine solche Personalie erst dann bestätigen kann, wenn dieser Prozess durchlaufen ist. Dieser Entscheidung, die dem Gastland obliegt, würden wir also nicht vorgreifen wollen, und bis dahin können wir diese Personalien auch nicht bestätigen. Das macht es bis zum Sommer bei etwaigen Nachfragen dann vielleicht auch leichter.

Frage

Herr Hinterseher, ich probiere es trotzdem noch einmal mit einer anderen Formulierung: Das war ja Thema im Kabinett, und die Namen stehen auf der Liste, die heute vom Kabinett verabschiedet wurde. Wenn man jetzt fragt, ob das die Namen der Personen sind, die vom Kabinett für die Botschafterposten nominiert wurden, dann müsste ja eigentlich eine Antwort möglich sein. Das lässt schließlich immer noch offen, ob die dann tatsächlich ihren Job antreten.

Zusätzlich zu den Fragen der Kollegin würde mich auch interessieren, wer nach Peking und wer nach Indien geht.

Hinterseher (AA)

Das wäre dann ja eine öffentliche Äußerung von mir, und das ist eben genau der Punkt, der aus guter diplomatischer und protokollarischer Praxis eben nicht in der Öffentlichkeit kommentiert wird.

Natürlich ist es richtig, dass turnusgemäß jedes Jahr im Sommer zahlreiche Kolleginnen und Kollegen ihre Posten im Ausland wechseln, darunter auch eine Vielzahl auch von Leiterinnen und Leitern von deutschen Auslandsvertretungen. Auf Vorschlag des Außenministers wurde dazu heute im Kabinett ein Tableau an zentralen Schlüsselpositionen beschlossen. Damit werden dann auch zukünftig deutsche Interessen durch sehr erfahrene Diplomatinnen und Diplomaten vertreten werden. Der Besetzung dieser sehr herausgehobenen Posten, die heute im Kabinett beschlossen wurde, kommt natürlich eine hohe Bedeutung zu. Ich möchte es aber weiterhin so halten, dass ich diese Personalien nicht en détail kommentiere.

Frage

Ohne Namen zu nennen: Sie haben von turnusgemäßen Wechseln gesprochen. Der ein oder andere Turnus wäre da ja sehr kurz. Ist das mit Blick auf Entwicklungen in so wichtigen Partnerländern wie zum Beispiel der Ukraine nicht auch riskant?

Hinterseher (AA)

Wie Sie wissen, gibt es weltweit sehr unterschiedliche Posten. Es gibt auch sehr unterschiedliche Anforderungen an diesen Posten - auch an die privaten Herausforderungen, die ein solcher Posten dann mit sich bringt. Insofern gibt es kürzere und längere Standzeiten. Auch das ist ganz normal turnusgemäß abgebildet, und das bildet dann sehr oft auch die Härte ab, die manche Posten mit sich bringen.

Vorsitzende Buschow

Herr Meyer, Sie haben noch etwas Aktives zum Thema Kanada?

SRS Meyer

Genau. - Heute Morgen haben uns furchtbare Nachrichten von Schüssen an einer Schule in Tumbler Ridge im westkanadischen Provinz British Columbia mit vielen Toten erreicht. Der Bundeskanzler hat dem kanadischen Premierminister Mark Carney und den Betroffenen bereits kondoliert und seine Solidarität mit Kanada ausgedrückt.

Ich kann es an dieser Stelle noch einmal für die gesamte Bundesregierung wiederholen: Diese sinnlose und grausame Tat erschüttert uns alle zutiefst und erfüllt uns mit tiefer Trauer um die Opfer. Den Verletzten wünschen wir rasche und vollständige Genesung; den Hinterbliebenen der Opfer, dass sie in dieser schwierigen Zeit Trost und Kraft im Kreis ihrer Familien und Freunde finden mögen. Heute und immer stehen wir fest an der Seite Kanadas und der Menschen Kanadas.

Frage

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob der kanadische Ministerpräsident seine angekündigte Teilnahme an der Münchner Sicherheitskonferenz deswegen möglicherweise absagt? Es waren ja auch bilaterale Gespräche vorgesehen.

SRS Meyer

Ich will es einmal so beantworten: Wir hätten selbstverständlich größtes Verständnis dafür, wenn Premierminister Carney nach dieser schrecklichen Tat in Kanada bleiben würde.

Zusatzfrage

Aber genau wissen Sie es nicht?

SRS Meyer

Ich würde für den Moment dabei bleiben.

Frage

An Herrn Meyer zum europäischen RüstungsprojektFCAS: Wird der Kanzler bei seinem heutigen Besuch in Belgien und auch morgen bei der Teilnahme am Sondergipfel am Rande voraussichtlich mit Präsident Macron über die Zukunft des Projekts sprechen?

Könnten Sie noch einmal sagen, wann die Bundesregierung nach jetzigem Stand eine Entscheidung von französischer Seite dazu erwartet?

SRS Meyer

Der Bundeskanzler hat sich vor kurzem auch öffentlich noch einmal zu diesem Projekt geäußert. Er hat sinngemäß gesagt: Es wird in jedem Fall gemeinsame Systeme geben. Darüber, inwieweit wir auch gemeinsame Flugzeuge weiterentwickeln und bauen, befinden wir uns derzeit in einem intensiven Dialog mit Frankreich. Ich gehe davon aus, dass wir hierzu innerhalb der nächsten Wochen auch zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen werden. Das Thema ist natürlich eines, das sehr relevant ist und das sicherlich in vielen Gesprächen - in bilateralen Gesprächen und auch weiteren Gesprächen - eine Rolle spielt. Ich würde aber zunächst bei der Position des Bundeskanzlers vom 29. Januar bleiben.

Zusatzfrage

Sie haben die Äußerungen des Kanzlers schon erwähnt. Es gibt ja durchaus die Möglichkeit, nicht den Kampfjet an sich zusammen zu bauen, sondern andere Teile außenherum - Drohnen, Triebwerke, Software. Ist es für Deutschland tatsächlich eine Option, das so zu machen?

SRS Meyer

Ich glaube, es wäre falsch, darüber jetzt an dieser Stelle öffentlich nachzudenken und zu spekulieren. Wie Sie wissen, ist das nicht nur aufgrund der verteidigungspolitischen Relevanz, sondern auch aufgrund der politischen Relevanz ein wichtiges Thema. Insofern führen wir die Gespräche direkt mit unseren Partnern.

Frage

Herr Meyer, zumindest bei mir so ein bisschen der Eindruck entstanden, dass die Bundesregierung jetzt die große sicherheitspolitische Rede des französischen Präsidenten abwartet und dann reagieren wird. Aber es ist ja auch ein deutsch-französisches Projekt. Warum ist dieser Eindruck also entstanden? Warum gibt es nicht einen gemeinsamen Auftritt der beiden Regierungschefs bzw. des Staats- und Regierungschefs und des Kanzlers?

Zweite Frage: Warum arbeiten Sie nicht auch stärker heraus, dass es auch dann, wenn Airbus ein Flugzeug baut, ein europäisches Projekt ist? Ich frage mich immer wieder, warum die Kommunikation so sehr um die Frage kreist: Ist Dassault noch mit an Bord oder können die das auch alleine? Es wäre doch auch dann noch ein multilaterales Projekt, wenn die Federführung allein bei Airbus läge.

SRS Meyer

Warum welcher Eindruck bei Ihnen oder anderen entstanden ist, ist für mich schwer zu beurteilen. Wir haben das sicherlich nicht befördert.

Dass es ein wichtiges Projekt ist, zeigt auch, dass wir hier immer wieder darüber sprechen und dass es darüber auch Austausch auf höchster politischer Ebene, auch auf der Ebene der Verteidigungsminister, gibt. Das zeigt, glaube ich, auch die europäische Relevanz, die dieses Projekt hat. Nichtsdestotrotz ist es, glaube ich, gerade bei so einem hochkomplexen Projekt, in das verschiedenste Stakeholder involviert sind, immer ratsam, weiter miteinander das Gespräch zu suchen und an Lösungen zu arbeiten - und das tun wir.

Zusatzfrage

Dann vielleicht noch einmal zugespitzt: Wer hat bei diesem Projekt den Hut auf, der französische Staatspräsident oder der Kanzler?

SRS Meyer

Das ist ein netter Versuch. Es ist ein gemeinsames Projekt; so war es immer angelegt. Dementsprechend führen wir die Gespräche mit allen Beteiligten auf Augenhöhe und gemeinsam.

Frage

Herr Müller, gestern wurde bekannt, dass Deutschlandbereit ist, künftig deutlich mehr militärische Führungsposten in der NATOzu übernehmen. Um wie viele und um welche Posten geht es da, und über welchen Zeithorizont spricht man dort?

Müller (BMVg)

Zum heutigen Tag habe ich dazu nichts zu bestätigen bzw. keine Daten mitzuteilen. Der Abstimmungsprozess findet im Bündnis statt. Sie wissen, dass sich Deutschland in vielerlei Hinsicht viel mehr im Bündnis engagiert - Ostflanke, Nordflanke, Nordostflanke.

Damit einher geht auch, dass wir in der NATO-Kommandostruktur sicherlich auch mehr Anteile übernehmen werden, wenn dies von Deutschland erwartet wird, und dazu sind wir bereit. Aber die genauen Abstimmungen sind dann zu verkünden, wenn sie wirklich final sind. Deswegen bitte ich hier noch um etwas Geduld.

Zusatzfrage

Der Grund dafür, dass man beabsichtigt, das zu tun, ist also, dass es von Deutschland erwartet wird?

Müller (BMVg)

Das Bündnis entscheidet ja regelmäßig über Neustrukturierungen, über Dienstpostenvergaben, über Rotationen in den hohen Kommandobehörden. Sie wissen ja, dass wir in den großen Kommandos in Europa drei, vier Sternegeneräle stellen. Darunter befinden sich eine ganze Reihe weiterer Generaldienstposten, die ja die "flag officers" sind, die im Grunde das bestimmende Rational sind, und darunter sind in sehr, sehr hohem Umfang Stabsoffiziere. Das wird nicht nur jetzt, sondern regelmäßig evaluiert und angepasst.

Im Bündnis selber gibt es natürlich auch die Bestrebung, dass Europa als der europäische Pfeiler innerhalb der NATO mehr Verantwortung übernimmt. Das ist auch gut so. Das haben wir zum Beispiel auch unseren amerikanischen Verbündeten mitgeteilt, dass wir das gerne machen. In dieser neuen Verantwortungsverteilung wollen wir natürlich auch unseren Beitrag leisten. Deswegen stehen wir bereit, hier im Bündnis diese Verantwortung zu übernehmen.

Frage

Ich habe eine Frage ans BMVg: Noch unter der Regierung Scholz ist angekündigt worden, dass die US-Amerikaner auf deutschem Boden Tomahawks und Marschflugkörperstationieren würden. Insgesamt soll das bis Ende 2026 passieren. Jetzt haben wir Februar 2026. Haben Sie irgendwelche Signale aus den USA, dass man das weiterhin aufrechterhält? Gelten also diese Pläne, die die US-Amerikaner damals noch unter der alten Regierung Biden angekündigt haben, oder haben Sie anderweitige Signale oder eben gar keine?

Müller (BMVg)

Mir sind keine Veränderungen in den Planungen bekannt. Das heißt, mir sind keine widersprüchlichen Signale seitens der US-Seite bekannt. Die Planungen laufen, soweit ich weiß. Wir halten gemeinsam mit den amerikanischen Verbündeten an diesem Plan fest, diese Long-Range-Fähigkeiten zu stationieren, natürlich als Brückenlösung, weil wir durchaus eigene Fähigkeiten in dem Bereich entwickeln wollen. Sie wissen, da gibt es verschiedene Programme, so das ELSA-Programm, European Long-Range Strike Approach, bei dem es um DPS, Deep Precision Strike, geht, in verschiedenen Kategorien von langreichenden Drohnen über Raketensysteme. Dort gibt es ja verschiedene Klassen, die verschiedene Nationen erfüllen wollen. Dort sind wir mit anderen Nationen in engen Planungen dabei, unsere Fähigkeiten selber auszubauen, um dann die Brückenlösungen durch eigene Lösungen zu ersetzen.

Frage

Herr Müller, wenn Sie sagen, es gibt keine widersprüchlichen Signale aus Washington, gibt es denn ein eindeutiges Signal aus dem Pentagon oder dem Weißen Haus: Ja, die Vereinbarung, die die vorherige Administration mit der Bundesregierung getroffen hat, gilt, und das sind die nächsten konkreten Schritte?

Müller (BMVg)

Es gibt ja eine eindeutige Vereinbarung. Ein eindeutiges Commitment der US-Seite gab es ja, und daran wurde bisher nicht gerüttelt. Deswegen ist auch die Arbeitsebene mit der Ausgestaltung dieser Pläne weiterhin beschäftigt.

Zusatzfrage

Aber daraus würde ich jetzt folgern: Es gibt keine formale Bestätigung der neuen US-Administration, es gibt lediglich kein Nein.

Müller (BMVg)

Wenn ein Prozess läuft und die Ausplanung erfolgt, dann brauchen Sie nicht jeden Tag eine neue Bestätigung.

Frage

Eine Frage an das Auswärtige Amt: Laut einem Bericht der "Financial Times" plant die ukrainische Regierungdemnächst, im Frühling, Präsidentschaftswahlenund ein Referendum über ein mögliches Abkommen mit Russland über das Ende des Krieges. Was weiß die Bundesregierung darüber? Laut diesem Bericht seien auch europäische Vertreter in die Planung involviert. Ist auch Deutschland dabei?

SRS Meyer

Wir haben die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Präsident Selenskyj hat sich bereits mehrfach offen für Wahlen gezeigt. Er hat zugleich betont, dass es dazu vor allem einer stabilen Sicherheitslage bedürfe. Unser Fokus liegt ja derzeit auch sehr stark darauf, diese Friedensverhandlungen und Gespräche weiter zu begleiten, um da endlich voranzukommen. Dazu gehört insbesondere das Drängen darauf, dass Russland von Maximalforderungen Abstand nimmt. Wir haben immer Wert daraufgelegt, dass natürlich die Ukraine, die ukrainische Regierung und der Präsident selbst über das weitere Vorgehen entscheiden.

Zusatzfrage

Präsident Selenskyj hat auch gesagt, dass die Amerikaner da Druck machen, weil sie eben Wahlen im Herbst haben und bis Juni irgendeine Entscheidung zum Thema Frieden in der Ukraine haben wollen. Wie besorgt ist die Bundesregierung, dass die USA bis Juni aus dem Verhandlungsprozess aussteigen könnten?

SRS Meyer

Es ist erst einmal wichtig, dass die Gespräche weitergehen, die jetzt auf verschiedenen Ebenen, auch an verschiedenen Orten, gelaufen sind. Wir unterstützen die Ukraine dabei sehr, sehr intensiv. Es ist vor allen Dingen wichtig, dass die Ukraine und Russland auch direkt miteinander verhandeln.

Wir sind natürlich mit unseren Partnern, insbesondere mit den Ukrainern, mit der ukrainischen Regierung, aber eben auch auf Ebene der Sicherheitsberater, auch mit den USA, im regelmäßigen Austausch darüber. Insofern setzen wir darauf, dass diese Friedensgespräche jetzt weitergehen, dass sie weiter Fahrt aufnehmen. Wie gesagt: Insbesondere Russland muss von seinen Maximalforderungen Abstand nehmen. Denn das ist das, was wirklich als "roadblock" einem weiteren Fortschritt im Wege steht.

Frage

Aus dem ukrainischen Präsidentenhaus wurde ja dementiert, dass Wahlen und ein Referendum kommen sollen. Ich habe noch nicht ganz verstanden: Die Bundesregierung wünscht sich von der ukrainischen Seite Wahlen und ein Referendum, ja?

SRS Meyer

Es ist gut, dass Sie das noch einmal fragen, damit ich das richtigstellen kann. Ich habe gesagt: Wir haben die Berichterstattung zur Kenntnis genommen, aber auch darauf hingewiesen, dass die Hoheit darüber bei der ukrainischen Regierung und beim Staatspräsidenten liegt.

Zusatzfrage

Aber Sie betonen ja auch immer wieder die demokratische Struktur der Ukraine. Es gab bisher keine Wahlen. Möchte die Bundesregierung, dass Wahlen stattfinden, obwohl der Krieg andauert?

SRS Meyer

Mir ist noch einmal wichtig zu betonen, dass wir die Ukraine in dieser sehr, sehr schwierigen Lage, in der sie sich befindet, (weiterhin unterstützen), weil Russland dieses Land weiter Tag für Tag angreift und dafür sorgt, dass bei Minustemperaturen - wir haben darüber gesprochen - die Energieversorgung teilweise sehr stark unter Druck gerät, dass Menschen frieren müssen, dass Menschen an der Front sterben. In dieser wahnsinnig schwierigen Situation für das ukrainische Volk unterstützen wir die Ukraine nicht nur bei ihrem Abwehrkampf, sondern natürlich auch politisch. Das ist ganz wichtig, und daran ist auch nicht zu rütteln. Dementsprechend haben wir immer gesagt, dass Wohl und Wehe und die Entscheidungen, die in der Ukraine getroffen werden, natürlich von der Regierung selbst getroffen werden und sie da auch keine Ratschläge von uns brauchen.

Frage

Ich würde gerne zum morgigen Gipfel zu Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeitkommen. Es gibt ja jetzt Warnungen aus der deutschen Wirtschaft mit Blick auf Initiativen aus der EU-Kommission, hier für bestimmte Branchen zumindest "buy european"-Vorgaben zu machen. Hat die Bundesregierung eine Haltung dazu? - Ich weiß nicht, ob Herr Meyer oder das Wirtschaftsministerium sich dazu äußern wollen.

Es gab ja im Kontext auch noch die Wiederholung der Forderung von Präsident Macron nach Eurobonds. Dazu würde mich auch die Position der Bundesregierung interessieren.

SRS Meyer

Vielleicht kann ich die Gelegenheit nutzen, da wir ja vor einem wichtigen informellen Europäischen Rat am 12. Februar stehen, was ja auch ein bisschen den Rahmen für die Diskussion bildet, die Sie abbilden. Ich kann gleich gerne noch auch auf das ein oder andere Einzelinstrument eingehen.

Ich möchte vielleicht aber, wenn Sie erlauben, die Gelegenheit nutzen, um noch einen Moment herauszuzoomen, warum wir gerade diese Diskussion führen und warum das so wichtig ist. Dieser informelle Europäische Rat findet in einer Zeit statt, in der sich gerade vieles auf der Welt verschiebt und in der wir, insbesondere der Bundeskanzler, sehr stark daran arbeiten, Europa insgesamt zu stärken. Denn in einer Welt, die sich massiv verändert, in der Gewissheiten unter Druck geraten, ist es dringend notwendig, dass Europa militärisch, politisch, aber auch wirtschaftlich so stark wie möglich dasteht.

Das ist der Hintergrund, warum er sehr stark darauf gedrängt hat, dass wir nun auf diesen informellen Europäischen Rat zulaufen, auf dem sich einen ganzen Tag lang, am Donnerstag, die Staats- und Regierungschefs nur mit dem Thema der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auseinandersetzen werden. Das ist eine wichtige Wegmarke hin zu einem formellen Europäischen Rat, der im März stattfinden wird. Weitere Beschlüsse werden darauf sicherlich folgen.

Für uns ist bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit besonders der Bürokratierückbau wichtig. Das ist sehr, sehr entscheidend. Gleiches gilt für Handelsbeziehungen, die Europa überall in der Welt aufbauen muss.

Ich habe noch einmal gesagt: Wenn Europa stark werden muss in einer sich verändernden Welt, dann brauchen wir starke Partner, mit denen wir Handel betreiben. Aber es geht natürlich auch sehr konkret um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit hier vor Ort. Da geht es um den europäischen Binnenmarkt, um die Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Dazu wurden Vorschläge vorgelegt, jetzt wirklich weitere Schritte zu gehen, den europäischen Binnenmarkt auch zu vollenden. Darauf liegt unser voller Fokus.

Sie haben das Stichwort "buy european" angesprochen. Ich bin mir sicher, dass das in der einen oder anderen Form in den Gesprächen auch eine Rolle spielen wird. Wir haben als Bundesregierung dazu immer gesagt, dass wir uns grundsätzlich vorstellen können, einen Weg in diese Richtung zu gehen, aber notwendig ist, dass wir uns am Ende nicht abschotten und wir keine protektionistische Politik betreiben. Deshalb sollen solche Regeln auch für bestimmte Bereiche definiert werden, sie sollen zeitlich befristet sein. Entsprechend hat sich die Bundesregierung in diese Gespräche eingebracht. Wir warten jetzt auf einen Vorschlag der europäischen Ebene und werden uns dann offiziell noch einmal positionieren.

Jetzt habe ich ein bisschen länger ausgeholt, sorry, aber ich habe die Gelegenheit genutzt.

Zusatzfrage

Die Frage zu Eurobonds wäre noch offen.

SRS Meyer

Die Position zu Eurobonds ist, glaube ich, bekannt. Die hat sich auch nicht verändert.

Aus unserer Sicht ist jetzt am Donnerstag und auch in den weiteren Gesprächen vorrangig die Diskussion um die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung des Binnenmarkts. Fragen der Finanzierung finden parallel statt, zum Beispiel auch, wenn es um den mittelfristigen Finanzrahmen geht. Das ist quasi das Framework, mit dem wir in Zukunft dann auch agieren werden. Alle Finanzfragen sind da, glaube ich, auch gut aufgehoben.

Die Position der Bundesregierung zu Eurobonds ist bekannt; sie hat sich auch nicht verändert.

Frage

Eine Frage zu dem, was morgen eigentlich passieren soll: Die Wirtschaftsverbände, die eben erwähnt wurden, haben ja schon kategorisch und sehr energisch Maßnahmen gefordert. Plant die Bundesregierung oder geht sie davon aus, dass die Sachen, die morgen beraten werden, dann im März auf dem regulären Gipfel beschlossen werden?

SRS Meyer

Da sind wir wieder ein bisschen im Bereich des Hellsehens. Das kann ich so natürlich nicht voraussehen. Aber natürlich ist der informelle Rat am Donnerstag eine wichtige Wegmarke hin zu weiteren EU-Ratssitzungen, in denen dann auch formelle Beschlüsse erfolgen können. Ein informeller Rat kann das entsprechend nicht; deshalb dient er der Vorbereitung.

Ich glaube, es ist schon ein gutes Zeichen - es hat ja auch ein bisschen Vorbereitung gebraucht -, dass es jetzt wirklich um eine klare Agenda bei diesem informellen Rat geht, die komplett auf Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarkt und Bürokratieabbau ausgerichtet ist. Das werden sehr intensive Gespräche; ich glaube, das kann man sagen. Die Erwartung der Bundesregierung und auch des Bundeskanzlers ist natürlich nicht nur, dass wir uns darüber unterhalten, sondern dass wir auch schnellstmöglich zu Beschlüssen kommen.

Zusatzfrage

Frau von der Leyen hat ja heute Morgen auch im EP geredet und sich ein bisschen dagegen gewendet, dass es - das ist ja auch hier in Deutschland üblich - so ein EU-Bashing gibt, dass die EU-Kommission vor allem für die Bürokratie zuständig und verantwortlich ist. Sie hat umgekehrt darauf verwiesen, dass der Finanzmarkt völlig zerklüftet sei, weil jedes Land auf seine eigenen Handelsplätze und Handelsplattformen beharrt. Ist die Bundesregierung da bereit, diesen Konsolidierungsweg zu gehen und möglicherweise auch Handelsplätze abzugeben?

SRS Meyer

Ich will vielleicht grundsätzlich noch einmal sagen, dass die Aufgabe, die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, nur geteilt gelingen kann. Geteilt heißt: auf europäischer Ebene, aber natürlich auch in den Nationalstaaten. Deshalb sind wir als deutsche Bundesregierung, wenn es darum geht, Bürokratie zurückzubauen, wenn es darum geht, an der nationalen Wettbewerbsfähigkeit zu arbeiten, auch im vergangenen Jahr bereits große Schritte gegangen. Das ist insofern eine Aufgabe, die wir gemeinsam angehen.

Wenn Sie den europäischen Kapitalmarkt ansprechen: Ich glaube, der Bundeskanzler hat regelmäßig darauf hingewiesen, dass wir auch hier dazu kommen wollen, wirklich gemeinsame Lösungen zu finden, die insgesamt auch den europäischen Kapitalmarkt stärken. Ich gehe fest davon aus, dass es sicherlich eines der Themen sein wird, die entweder am Donnerstag oder in den folgenden Wochen zur Sprache kommen werden.

Frage

Zum Stichwort Integrationskurseeine Frage an das BMI und an das BMAS: Inwieweit ist schon klar, wie hoch die Einsparungen sind? Dann die Frage - auch an das BMAS -, ob es mittlerweile auch Zahlen gibt, beispielsweise, weil Kurse oder Kursteilnahmen negativ beschieden worden sind.

Zanetti (BMI)

Ich kann Ihnen eine konkrete Zahl gegenwärtig noch nicht nennen und müsste die gegebenenfalls nachliefern.

Schuler (BMAS)

Für die Integrationskurse sind wir ja nicht zuständig. Zu den Berufssprachkursen kann ich Ihnen aber sagen, dass diese Einschränkung bei den Integrationskursen darauf erst einmal keinen Einfluss hat. Die Berufssprachkurse sind hinsichtlich ihrer Kernaufgaben zurzeit auskömmlich finanziert. Berufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau B2 können aktuell nahezu bedarfsgerecht starten. Die arbeitsplatzbezogenen Kurse können bedarfsgerecht starten.

Zusatzfrage

Eine Zusatzfrage mit Blick auf Ukraine: Da ist ja das erklärte Ziel der Regierung auch gewesen, möglichst viele möglichst schnell in Arbeit und in den Arbeitsmarkt zu bekommen. Konterkariert diese Entscheidung nicht das, was man im Endeffekt als Ziel ausgegeben hat, wenn man dann also keine Sprachkurse mehr belegen darf?

Schuler (BMAS)

Vielleicht kann ich grundsätzlich sagen: Aus Sicht des BMAS ist es sinnvoll, allen Personen mit Sprachförderung die Teilnahme an einem Integrationskurs zu ermöglichen. Der Erwerb grundständiger Deutschsprachkenntnisse ist eine elementare Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration und legt natürlich auch die Grundlage für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.

Was Sie jetzt speziell mit den Ukrainern angesprochen haben: Da ist es ja so, dass Personen, die von den Jobcentern Integrationskursen zugewiesen werden, weiterhin Zugang haben. Das gilt für alle Ukrainer, die im Moment noch von den Jobcentern betreut werden.

Dann hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zum Rechtskreiswechsel - das Gesetz befindet sich ja derzeit im parlamentarischen Verfahren - darauf geeinigt, dass Leistungsberechtigte nach dem Rechtskreiswechsel zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden sollen, wenn die Vermittlung in Arbeit oder eine gemeinnützige Arbeitsangelegenheit aufgrund mangelhafter Sprachkenntnisse nicht möglich ist. Die Verpflichtung kann durch die kommunalen Behörden, die für das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind, erfolgen.

Frage

Ich habe zu dem Komplex eine Frage an das BMI: Können Sie einmal ausführen, warum es jetzt nicht mehr finanzierbar ist oder inwieweit sich dabei etwas geändert hat, sodass diese Kurse nicht mehr finanziert werden können?

Zum anderen kommt vom Koalitionspartner jetzt schon der Kommentar, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Daher die Frage: Ist das letzte Wort noch nicht gesprochen?

Zanetti (BMI)

Sie wissen ja, dass wir Kommentare aus dem politischen Raum grundsätzlich nicht kommentieren. Wir haben uns zu den Integrationskursen letzte Woche hier auch schon geäußert. Kern ist, wie wir es letzte Woche auch schon gesagt haben, dass wir die Integrationskurse letztendlich wieder auf ihren eigentlichen Auftrag zurückführen möchten. Im Fokus dabei steht die Förderung vor allem von Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive.

Wir reagieren in dem Kontext auch auf die Reduzierung der Migrationszahlen und senken hierbei die Ausgaben. Dabei senken wir Fehlanreize und setzen entsprechend Prioritäten. Wichtig ist, noch einmal, dass Integrationskurse vor allem für diejenigen zur Verfügung stehen, die dauerhaft in Deutschland bleiben können. Das System ist in den vergangenen Jahren erheblich aufgewachsen, sodass wir Angebote zukünftig gezielter steuern. Der Grundsatz bleibt aber bestehen: Wer dauerhaft in Deutschland bleiben kann, soll Unterstützung bekommen, um die Sprache zu lernen und schnell Orientierung in diesem Land zu bekommen. Die zu treffenden Maßnahmen tragen zur langfristigen Sicherung des Integrationskurssystems bei.

Frage

Herr Meyer, ich habe eine Verständnisfrage: Verabschiedet sich die Bundesregierung davon, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist?

SRS Meyer

Nein.

Zusatzfrage

Diese Maßnahmen werden ja jetzt als einwanderungsfeindlich, ausländerfeindlich bewertet. Herr Zanetti, ist es aus Sicht des Bundesinnenministers ein Fehlanreiz, Deutsch lernen zu können?

Zanetti (BMI)

Ich habe ja gerade sehr deutlich gemacht, dass wir es als wichtig erachten, die Fähigkeiten durch Integrationskurse zu erlangen. Aber ich habe auch sehr deutlich gemacht, für welche Zielgruppe wir die Integrationskurse sehen. Das sind eben diejenigen, die dauerhaft in Deutschland bleiben können.

Frage

Können Sie uns sagen, um wie viel Prozent die Zahl der Menschen, für die Integrationskurse angeboten werden sollen, in Zukunft durch das BMI in etwa gesenkt werden sollen?

Zanetti (BMI)

Eine genaue Zahl kann ich Ihnen jetzt hier nicht an die Hand geben, würde ich aber gegebenenfalls, wenn es möglich ist, nachliefern.

Zusatzfrage

Eine Nachfrage an das BMAS: Entspricht die Linie, Integrationskurse nur Menschen mit eindeutig gesicherter Bleibeperspektive anzubieten, der Vorstellung von Integrationskursangeboten an der Spitze Ihres Hauses?

Schuler (BMAS)

Wie gesagt sind wir für die Integrationskurse nicht direkt zuständig. Aber ich habe ja gerade schon betont, dass aus unserer Sicht Sprachförderung für alle Personen, die einen Sprachförderungsbedarf haben, immer sinnvoll ist.

Frage

Nur zum Verständnis, Herr Zanetti: Aus Sicht Ihres Ministeriums ist der Sinn von Integrationskursen nicht, die Bleibeperspektive zu erhöhen?

Zanetti (BMI)

Ich kann mich dazu noch einmal wiederholen: Der Fokus liegt für uns auf denjenigen Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Zusatz

Aber die Bleibeperspektive von Menschen erhöht sich doch logischerweise, wenn der Spracherwerb gefördert wird.

Zanetti (BMI)

Ich würde sagen, ich habe die Frage gerade beantwortet und habe dem jetzt nichts hinzuzufügen.

Frage

Noch einmal zum Verständnis: Mit welchem zeitlichen Vorlauf ist dieser Stopp durchgeführt worden? Wenn man bei Trägern nachfragt, hört man, dass sehr viele überrascht sind. In dem Trägerschreiben steht zudem, dass der Bewilligungsstopp "bis auf Weiteres" gilt. Was muss denn passieren, damit der wieder rückgängig gemacht wird? Gibt es dazu eine Option in diesem Jahr?

Zanetti (BMI)

Wir hatten uns ja letzte Woche schon dazu geäußert, dass dieser Stopp vorhanden ist. Zu weiteren Ausführungen verweise ich auf das, was ich bisher gesagt habe.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMG: Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, jemanden aus Deutschland zum WHO-Generaldirektor zu nominieren?

Schraff (BMG)

Vielen Dank für die Frage. - Das ist ja eine Frage, die die gesamte Bundesregierung betrifft, nicht nur das BMG. Was das BMG betrifft, kann ich dazu nichts sagen. Vermutlich beziehen Sie sich auf Presseberichte, die auch mir bekannt sind. Aber ich kann dazu nichts sagen.

Zusatzfrage

Die anderen können das auch nicht?

Ich habe eine Nachfrage zum Prozess: Angenommen, man würde jemanden nominieren, wie läuft das ab? Wann beginnt die Nominierungsphase? Bis wann geht sie? Wann müssen alle Mitgliedsländer ihre Nominierungen eingereicht haben? Welche Häuser in Deutschland werden an diesem Prozess beteiligt?

Schraff (BMG)

Natürlich ist das BMG beteiligt. Der Zeitplan ist mir bis jetzt nicht bekannt.

Ansonsten würde ich die Frage an Herrn Meyer übergeben. -Ich weiß nicht, ob Sie dazu noch etwas ergänzen wollen oder können.

SRS Meyer

Ich kann ihn ad hoc leider auch nichts darbieten. Ich bin mir sicher, dass es dafür vernünftige Abläufe gibt. Aber wie gesagt ist mir das jetzt noch nicht begegnet. Das müssen wir vielleicht an anderer Stelle noch einmal aufgreifen.

Zusatzfrage

Wer ist noch involviert? Wahrscheinlich das Auswärtige Amt und das BMZ? Können Sie dazu etwas sagen?

Hinterseher (AA)

Das Auswärtige Amt ist bei internationalen Kandidaturen - das haben wir am Montag ja auch ausgeführt - immer mit beteiligt. Allerdings ist das BMG an der Stelle federführend.

Zusatz

Ich wäre froh, wenn Sie den Prozess, wie es abläuft, nachreichen könnten. Danke!

Frage

Die Frage geht, glaube ich, zuständigkeitshalber an das BMAS. Es geht um die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Frau Ataman, hat diese Reform als eine verpasste Chance bezeichnet, weil sich für die meisten Betroffenen in der Auswirkung der beschlossenen Reform nichts ändern würde. Wie reagieren Sie auf diese Kritik?

Schuler (BMAS)

Wir sind der Meinung, dass die Reform ein wichtiger Schritt für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Ich kann Ihnen auch gern noch einmal sagen, was die Ministerin dazu gesagt hat:

"Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Gesellschaft. Deshalb entwickeln wir das Behindertengleichstellungsgesetz weiter. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Der Bund ist zukünftig verpflichtet, die letzten verbleibenden Barrieren in Bestandsbauten des Bundes abzubauen: Bis 2035 sollen und bis 2045 müssen diese Bauten grundsätzlich barrierefrei werden."

Ich hake kurz ein: Das ist zum Beispiel schon einmal, finde ich, eine Verbesserung, die man nicht wegreden kann.

Unternehmen sind außerdem verpflichtet, individuelle und praktikable Lösungen anzubieten, mit denen Menschen mit Behinderungen bei Bedarf Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen verschafft wird, sogenannte angemessene Vorkehrungen. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland.

Wir hören natürlich die Kritik. Aber wir gehen mit dem Gesetz trotzdem einen wichtigen Schritt. Es wird Verbesserungen im öffentlichen Bereich geben. Auch für den privaten Bereich gibt es klare Vorgaben, dass Unternehmen ihre Dienstleistungen und ihre Produkte auch zugänglich machen müssen.

Zusatzfrage

Aber, mit Verlaub, genau da setzt die Kritik von Frau Ataman an. Sie sagt, durch das neue Gesetz würden bauliche Veränderungen für private Träger ausgeschlossen. Es sind doch aber häufig genau solche baulich bedingten Barrieren, die gleichberechtigten Zugang verhindern. Wie soll die Situation verbessert werden, wenn das entscheidende Segment, nämlich bauliche Veränderungen, von den Vorgaben für Privatpersonen oder Institutionen ausgeschlossen ist?

Schuler (BMAS)

Sie haben recht, dass die Unternehmen nicht zu baulichen Veränderungen verpflichtet sind. Ja, das ist richtig. Aber das heißt nicht, dass die Unternehmen nichts tun müssten. Die Unternehmen müssen praktikable, angemessene Vorkehrungen bereitstellen. Wir haben und der Regierungssprecher hat ja auch schon am Anfang darauf hingewiesen, dass man dagegen auch mit einem Schlichtungsverfahren, das für die Betroffenen kostenfrei ist, vorgehen oder natürlich auch klagen kann. Eine solche praktikable Lösung kann zum Beispiel das Bereitstellen einer mobilen Rampe sein. Man ist also nicht dazu verpflichtet, eine Rampe zu bauen. Aber man muss schon gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Geschäften oder zu was auch immer haben. Das lässt sich dann für ganz unterschiedliche Bereiche durchdeklinieren.

Frage

Eine Frage zur Münchner Sicherheitskonferenzan Herrn Meyer: Was will der Bundeskanzlermit dem Gouverneur von Kalifornienbesprechen? Fürchten Sie nicht, dass der US-Präsident das wieder einmal als Provokation auffasst?

SRS Meyer

Ich werde jetzt einzelnen Gesprächen oder möglichen Gesprächen oder etwaigen Gesprächen hier nicht vorgreifen. Die Münchner Sicherheitskonferenz ist natürlich ein wichtiger Anlass. Ich glaube, wir können auch ein bisschen stolz darauf sein, dass das in Deutschland stattfindet. Die ganze Welt ist in sicherheitspolitisch wirklich sehr bewegten Zeiten zu Gast in München.

Der Bundeskanzler wird, wie Sie wissen, die MSC entsprechend eröffnen, wird dort sicherlich auch die Möglichkeit nutzen, ein wenig darzulegen, wie er gerade auf außen- und sicherheitspolitische Fragen blickt. Rundherum wird er sicherlich eine Reihe von Terminen wahrnehmen. Ich glaube, grundsätzlich ist es gut, dass es auch eine Gelegenheit gibt, in einem etwas anderen Kontext auch das transatlantische Verhältnis vielleicht zwar nicht ein Stück weit wieder aufleben zu lassen, aber weitere Gespräche zu führen. Noch einmal: Einzelnen Terminen kann ich hier leider nicht vorgreifen.

Frage

Ich würde aber trotzdem gern zu Herrn Newsom fragen. Er wird ja von vielen schon als nächster US-Präsident gesehen. Trauen Sie ihm das auch zu?

SRS Meyer

Jetzt bringen Sie mich hier in die Bredouille. Nein, dazu werde ich mich sicherlich nicht weiter äußern.

Frage

In München werden sicherlich auch die Grönlandkrise und ihre Folgen eine Rolle spielen. Gerade kommen Meldungen, denen zufolge Arctic Sentrygestartet sei. Vielleicht haben Sie, Herr Meyer oder auch Herr Oberst, dazu eine erste Einschätzung der Bundesregierung und hoffentlich eine Antwort auf die Frage, worin denn der deutsche Beitrag zu Arctic Sentry konkret besteht.

Müller (BMVg)

Die Nachricht, die gerade hereinkam - Sie haben vollkommen recht - ist für uns im Grunde keine Überraschung. Es hat sich abgezeichnet, dass die NATO eine gemeinsame Aktivität aufstellen und in der Region bereits durchgeführte Vorhaben einpflegen wird - das hat sie auch gerade geschrieben -, zum Beispiel die dänische Übungsserie in der Region oder auch Cold Response, das die Norweger verantworten.

Deutschland wird sich hierbei einbringen. Das ist ganz klar. Auch dabei gilt das, was ich gerade gesagt habe: Die Verantwortung, die auch vor allen Dingen von dem europäischen Teil der NATO erwartet wird, werden wir auch mittragen. Ich bitte noch um etwas Geduld mit Blick darauf, welche Beiträge das konkret sein werden. Aber es werden Beiträge sein, die vor Ort für das Lagebild und für die Wirkung in der Region benötigt werden, um Sicherheit im Nordatlantik und in der Arktis zu wahren.

Darüber hinaus haben wir ja schon bei den Beiträgen, die jetzt eingeflochten werden, Cold Response zum Beispiel, erhebliche Anteile, die in den nächsten Monaten dort stattfinden werden. Aber ich bitte um etwas Geduld. Wir haben in den nächsten Tagen auch noch diverse Events in Brüssel, zu denen noch weitere Abstimmungen stattfinden werden.

Frage

Herr Hinterseher, mich hat gewundert, dass es bisher keine aktive Wortmeldung seitens der Bundesregierung zu der Verschärfung der Annexionspläne der israelischen Regierunggegeben hat. Laut Beobachtern ist es die schwerwiegendste Entscheidung, jetzt die gesamte Kontrolle über die Westbankund damit auch eine Beendigung der Vision eines palästinensischen Staates herbeizusehnen. Sie sind ja selbst dort vor Ort gewesen. Sie wissen, wie die Lage ist. Jetzt wird es möglich sein, dass Siedler direkt im Stadtzentrum Ramallahs, wo Sie ja gearbeitet haben, hinkommen können, Häuser bauen können, Häuser abreißen können. Warum hat sich die Bundesregierung bisher nicht zu Wort gemeldet? Warum müssen wir extra nachfragen?

Hinterseher (AA)

Zunächst einmal stimmt es nicht, dass sich die Bundesregierung nicht geäußert hätte. Die Bundesregierung hat sich bereits geäußert. Unter anderem haben sich aber auch unsere Auslandsvertretungen in Tel Aviv und Ramallah zum Sachverhalt geäußert.

Aber Sie haben natürlich recht. Die Entscheidung des israelischen Sicherheitskabinetts hat potenziell sehr weitreichende Folgen für die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland. Diese Entscheidung erlaubt es israelischen Privatpersonen, Land im Westjordanland zu kaufen, und überträgt Teile der Verwaltung des Westjordanlands an zivile israelische Behörden. All das widerspricht Israels völkerrechtlichen Verpflichtungen. Sie stellt damit einen weiteren Schritt zu einer faktischen Annexion dar.

Sie haben auch gesehen, dass sich Kabinettsmitglieder in Israel dazu geäußert haben. Sie sprechen von einer De-facto-Souveränität Israels im Westjordanland. Nichts anderes als eine Erweiterung der Verwaltung auf das Westjordanland und damit einer Annexion Vorschub zu leisten ist ja gemeint.

Was unsere Haltung angeht, so kann ich sagen: Israel ist im Westjordanland weiterhin Besatzungsmacht. Als Besatzungsmacht ist es völkerrechtswidrig, Siedlungen zu bauen. Auch die Übertragung bestimmter Verwaltungstätigkeiten an zivile israelische Behörden steht im Widerspruch zum temporären Charakter einer Besatzung. Sie kennen auch das IGH-Gutachten - Sie haben es hier mehrfach angeführt -, in dem gefordert wird, die Besatzung so bald wie möglich zu beenden. Die Haltung der Bundesregierung ist und bleibt in der Frage des Siedlungsbaus eindeutig: Das Westjordanland ist ein integraler Bestandteil eines zukünftigen palästinensischen Staates. Die Bundesregierung setzt sich auf dieser Grundlage weiterhin für eine verhandelte Zweistaatenlösung ein.

Schöneck (BMZ)

Die Frage von Äußerungen der Bundesregierung wurde angesprochen. Entwicklungsministerin Alabali Radovan hat sich gestern ganz konkret zu den jüngsten Beschlüssen zum Landrecht im Westjordanland geäußert. Ich kann es hier gern für alle wiedergeben:

"Ich bin zutiefst besorgt über die jüngsten Beschlüsse der israelischen Regierung zum Landrecht im Westjordanland. Die Maßnahmen versperren den Weg für eine friedliche und dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts. Sie vertreiben die palästinensische Bevölkerung aus dem Westjordanland durch weitere völkerrechtswidrige Landnahme. Sie erschweren auch uns als Entwicklungsministerium die Unterstützung der Menschen im Westjordanland, denn auch aus Deutschland geförderte Projekte wie Schulen oder ein funktionierendes Abwassernetz sind nicht mehr sicher. Je mehr illegale israelische Siedler sich im Westjordanland niederlassen und je mehr Palästinenser aus ihrer Heimat vertrieben werden, desto schwieriger wird eine Zweistaatenlösung. An dieser Lösung arbeiten wir als Bundesregierung weiter."

Zusatzfrage

Dann korrigiere ich mich. Diese Wortmeldung hatte ich nicht gesehen.

Kanzler und Außenminister lehnen Gegenmaßnahmen, die tatsächlich etwas bringen würden, zum Beispiel Sanktionen, ab. Ist es auch die Haltung der Entwicklungsministerin, dass man weiterhin mit leeren Worten arbeiten will?

Schöneck (BMZ)

Für uns geht es jetzt vor allem darum, sicherzustellen, dass die Unterstützung der Palästinenser und Palästinenserinnen vor Ort weitergehen kann. Wir sehen durch die Reform erhebliche Schwierigkeiten auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft und auch Deutschlands zukommen. Dem gilt unser vordringliches Augenmerk.

Frage

Herr Meyer und Herr Hinterseher, diese Maßnahme untergräbt das ausgesprochene Ziel, das Sie alle jetzt erwähnt haben, die Zweistaatenlösung. Wo verläuft eigentlich die Grenze, die Israel überschritten haben muss, damit man sich von diesem Ziel verabschiedet? Denn es ist ja offensichtlich dass alle paar Wochen eine neue Maßnahme erfolgt, die es unmöglicher macht, dieses Ziel überhaupt noch erreichen zu können.

SRS Meyer

Das ist natürlich eine etwas hypothetische Frage. Aber die Äußerungen der beiden Ministerien waren ja sehr klar und eindeutig. Ich könnte das jetzt für das Bundeskanzleramt, für das Bundespresseamt noch bestätigen. Darauf verzichte ich jetzt. Aber es zeigt noch einmal, dass wir politisch genau darauf hinwirken, dass es nicht dazu kommt, und dass wir weiterhin Möglichkeiten haben, am Ende an einer verhandelten Zweistaatenlösung zu arbeiten. Deshalb äußern wir uns hier auch so deutlich. Ich füge ergänzend hinzu: Das tun wir nicht nur hier auf der Bank, sondern das tun wir natürlich auch gegenüber unseren Partnern.

Zusatzfrage

Wenn man schon keinen Sanktionsweg geht, dann ist es in anderen Konflikten üblich, den Botschafter einzubestellen, wenn man eine so harte Kritik äußert. Warum passiert das hier nicht, oder ist es der Fall gewesen?

Hinterseher (AA)

Wir bauen darauf - ich meine, der stellvertretende Regierungssprecher hat es gerade dargelegt -, in Gesprächen darauf hinzuwirken. Diese Positionierung ist der israelischen Seite bekannt. Wir hoffen, dass die Positionierung, die wir in politischen Gesprächen, aber auch sonst auf allen Ebenen äußern, in Israel Gehör findet. Denn wir sind davon überzeugt, dass die Zweistaatenlösung im langfristigen Interesse vor allem Israels ist, in Frieden und Sicherheit zu sein.

Frage

Welche Maßnahmen sind denn jenseits dieser Äußerung vorgesehen?

Muss das Thema des Völkerrechts neuerdings im BMZ angesiedelt werden, weil sich sonst keiner mehr so richtig darum kümmern mag? Das BMZ kann Maßnahmen per se nicht ergreifen. Denn Israel ist ein entwickeltes Land und daher kein Partner der Entwicklungszusammenarbeit.

Hinterseher (AA)

Ich mache gern den Aufschlag. Wir - nicht nur wir als Auswärtiges Amt, sondern auch das BMZ und der stellvertretende Regierungssprecher - haben uns gerade sehr klar dazu geäußert. Es ist ja nicht so, dass sich die Ministerien dazu nicht geäußert hätten. Wir haben darauf hingewiesen, dass es schwerwiegende Konsequenzen hat und dass die getroffenen Maßnahmen auch hinsichtlich ihrer Reichweite sehr schwerwiegend sind. Diese Thematik greifen wir natürlich auf und besprechen sie mit der israelischen Seite auf allen Ebenen. Ich habe in der Vergangenheit auch darauf hingewiesen, dass der Außenminister einen sehr engen Kontakt mit seinem israelischen Kollegen pflegt und dass diese Themen wie der Gazakonflikt, der fortlaufend eine Rolle spielt, auch dabei eine Rolle spielen. Deswegen sind wir natürlich mit der israelischen Seite in Kontakt. Dort ist unsere Positionierung bekannt. Ob wir alles davon öffentlich machen oder es im Dialog versuchen, das ist eine andere Fragestellung. Aber Sie können versichert sein, dass diese Positionierung der Bundesregierung bekannt ist.

Zusatz

Sie haben Herrn Kollegen eben gesagt, seine Frage sei hypothetisch. Aber es gibt auch den Grundsatz, dass man, wenn man merkt, dass man mit einer Strategie nicht weiterkommt, vielleicht die Strategie wechseln muss. Dieser Moment könnte gekommen sein, wenn eine Seite ganz offensichtlich sagt: Das ist nicht unser Modell. Das wollen wir nicht. - Und das ist ja passiert.

Hinterseher (AA)

Ich denke, im Hinblick darauf haben wir jetzt bereits in zwei verschiedenen Ausführungen ausgeführt. Die Antwort bleibt die gleiche, dass wir natürlich versuchen, diese Änderung im Dialog zu bewirken, weil wir daran glauben, dass es im langfristigen Interesse Israels liegt, und zwar auch im Sicherheitsinteresse Israels, eine Lösung zu befördern. Die beste Lösung, die es dafür gibt, ist die Zweistaatenlösung. Sie ist aus unserer Sicht auch die einzige Lösung, die dauerhaft tragfähig ist. Dem gilt nach wie vor unser außenpolitisches Wirken, übrigens auch im Hinblick auf die palästinensische Seite, die wir ja nach wie vor unterstützen. Wir unterstützen auch die palästinensische Zivilbevölkerung im Gazastreifen und setzen uns sehr stark dafür ein, dass die Weichen dafür gestellt werden, dass es dort langfristig zu einem Wiederaufbau kommen kann. Unser Wirken setzt also darauf, praktische Schritte zu bewirken, die dann dazu führen, dass es zu einer Stabilisierung und langfristig zu Sicherheit und Frieden kommt.

Frage

Herr Harmsen, Fachleute gehen davon aus, dass sich der Schaden durch Steuerhinterziehung für den deutschen Fiskus Jahr für Jahr auf ungefähr hundert Milliarden Euro beziffere. Ist das aus Sicht des BMF ein realistischer Wert?

Welche konkreten Schritte plant Minister Klingbeil, nachdem er vergangenes Jahr schon mehrfach ankündigte, den Kampf gegen Steuerhinterziehungintensivieren zu wollen?

Harmsen (BMF)

Ich kann ganz grundsätzlich sagen, dass es natürlich weiterhin das klare Ziel der Bundesregierung ist, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität insgesamt entschieden zu bekämpfen. Wir haben bisher unter anderem die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege verlängert. An dem Ziel hat sich nichts geändert. Wir werden sicherlich bald weitere Vorschläge dazu vorlegen.

Was die Zahlen zur Steuerhinterziehung angeht, muss ich sagen, dass uns eine Statistik auf Grundlage von Meldungen der Bundesländer vorliegt. Wie Sie wissen, sind für den Steuervollzug, aber auch für die Strafverfolgung die Bundesländer zuständig. Die letzte Statistik, die uns vorliegt, bezieht sich auf das Jahr 2024. 2024 ergingen 5559 Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung. Dabei ging es um insgesamt 1,4 Milliarden Euro hinterzogener Steuern. Die Täterinnen und Täter wurden dafür zu Freiheitsstrafen in Höhe von insgesamt 1635 Jahren sowie zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 33,9 Millionen Euro verurteilt. Ich muss aber auch sagen, dass die Dunkelziffer sicherlich deutlich höher liegt. Dazu liegen uns selbst aber keine belastbaren Schätzungen vor.

Zusatzfrage

Sie verweisen zu Recht auf die Länderzuständigkeit bei der Steuerfahndung. Allerdings gibt es, wie Sie wissen, auch eine zuständige Bundesbehörde, nämlich das Bundeszentralamt für Steuern, die eine wichtige Rolle bei der Aufklärung von Cum-Cum und Cum-Ex gespielt hat. Gibt es Pläne, diese Behörde seitens der Bundesregierung mit mehr Mitteln und mehr Personal auszustatten, um die Möglichkeit, das Dunkelfeld noch stärker zu beleuchten, zu erhöhen und den Steuerfahndern in den Ländern Unterstützung zu gewähren?

Harmsen (BMF)

Was konkrete Vorschläge angeht, würde ich Sie, wie ich eben schon andeutete, noch um ein wenig Geduld bitten. Aber klar ist natürlich, dass wir auch über Themen wie Steuerhinterziehung und das, was noch dazugehört, ständig in sehr engem Austausch mit den Ländern stehen. Es gibt durchaus gemeinsame Bestrebungen, insgesamt, nämlich sowohl, was den Bund angeht, als auch, was die Länder angeht, besser zu werden und sich diesen Phänomenen noch entschiedener entgegenzustellen.

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