09/09/2025 | Press release | Distributed by Public on 09/09/2025 03:31
Das BMI veröffentlicht eine Klarstellung zur FPÖ-Aussendung bezüglich Familienzusammenführung.
Das Bundesministerium für Inneres hält fest: Die Niederlassungsverordnung regelt den Familiennachzug zu legal aufhältigen Personen in Österreich. Ein Beispiel dafür ist ein serbischer Kellner, der in Niederösterreich lebt und in einem Gasthaus arbeitet und seine Ehefrau nachholt. Die Aussagen von Landesrat Antauer, dass es hier um Quoten im Familiennachzug von Asylberechtigten geht, sind schlichtweg falsch.
Planungssicherheit und Rechtssicherheit sind bei der Nachholung von Familienangehörigen von ausländischen Arbeitskräften permanent gegeben. Wird die Niederlassungsverordnung nicht zu Beginn des Jahres erlassen, tritt die sogenannte Zwölftelregelung in Kraft. Das bedeutet, die Quoten vom Vorjahr gelten weiter und jedem Bundesland steht pro Monat ein Zwölftel der Quotenplätze zur Verfügung.
Landesrat Antauer vermischt hier ganz offensichtlich und bewusst Asyl mit dem legalen Zuzug von wichtigen Arbeitskräften bzw. deren nächsten Familienangehörigen. Grundsätzlich wird angemerkt, dass die Attraktivität eines Arbeitsplatzes auch von bestimmten Rahmenbedingungen beeinflusst wird, wie der Möglichkeit, seinen Ehepartner nachholen zu können.
Artikel Nr: 28458 vom Dienstag, 9. September 2025, 11:16 Uhr
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