General Customs Directorate of Germany

04/08/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/08/2026 03:57

Zollkontrolle endet mit Strafverfahren

  • Ort und Datum : Dortmund, 8. April 2026

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

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Andrea Münch

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Hauptzollamt Dortmund

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Am 1. April 2026 gegen 07:30 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines anonymen Hinweises das Lager eines Lebensmittelhändlers in Lünen-Horstmar.

Bereits auf der Anfahrt kam den Zöllnern ein Firmenfahrzeug des betroffenen Unternehmens entgegen. Ein Streifenteam hielt das Fahrzeug daraufhin an und überprüfte den Fahrer. Der 27-jährige Mann aus Aserbaidschan wies sich mit einem litauischen Aufenthaltstitel aus und behauptete zunächst, keiner Beschäftigung nachzugehen, obwohl sich im Fahrzeug mehrere Transportbehälter mit Obstwaren befanden.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen aserbaidschanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügte der Mann jedoch nicht. Auch mit seinem litauischen Aufenthaltstitel durfte er sich lediglich als Tourist in Deutschland für einen begrenzten Zeitraum aufhalten.

Die Zollbeamten leiteten vor Ort ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass der Mann bereits seit 2024 für das Unternehmen tätig war und sogar eine Lohnabrechnung mit sich führte.

Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er der zuständigen Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet nun über den weiteren Verbleib des Mannes.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

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