03/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 03/23/2026 07:35
Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Deepfakes und anderer Formen digitaler Gewalt unterstützt der Justiz- und Digitalminister des Landes Brandenburg Dr. Benjamin Grimm ausdrücklich das von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig geplante Vorhabeneines digitalen Gewaltschutzgesetzes. Ziel ist es, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und den Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen schnell und effektiv zu verbessern.
Die Justizministerinnen und Justizminister betonten bereits auf der 96. Justizministerkonferenz (JuMiKo) die dringende Notwendigkeit, das geltende Recht an die Entwicklungen der Digitalisierung anzupassen. Bildbasierte sexualisierte Gewalt hat durch digitale Technologien stark zugenommen, bisher gibt es keinen eigenständigen Straftatbestand für entsprechende Handlungen. Vor diesem Hintergrund wurde die Bundesjustizministerin gebeten, geeignete gesetzliche Regelungen zu erarbeiten. Dieses Vorhaben ist dabei kein neues Thema, sondern fachlich und gründlich vorbereitet, da der Bedarf für Schutzmaßnahmen bereits seit Jahren erheblich ist.
Dazu erklärt Justizminister Dr. Benjamin Grimm: "Während eine Ohrfeige schon lange strafbewährt ist, haben wir im digitalen Bereich riesige Lücken: Pornographische Videos von realen Personen zu erstellen oder in der Sauna heimliche Fotos zu schießen, ist nicht strafbar. Dabei sind die Folgen für Betroffene - meist Frauen und Mädchen - viel gravierender. Daher begrüße ich es, dass die Bundesjustizministerin, Stephanie Hubig, hier zeitnah Abhilfe schaffen will. Ich werde sie dabei unterstützen!"
Geplante Gesetzesänderungen:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Arbeiten am Gesetzentwurf beschleunigt. Geplant sind u. a.:
Reaktionsmöglichkeiten für Betroffene:
Neben den strafrechtlichen Maßnahmen sollen Betroffene einfacher gegen digitale Gewalt vorgehen können. Dazu gehören die Sperrung von Accounts durch richterliche Anordnung, stärkere Auskunftsrechte in Zivilverfahren und konsequente Durchsetzung von Bußgeldern gegen Plattformbetreiber, die ihre Pflichten verletzen. Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung kritisch diskutiert wird, ist sie für die Strafverfolgung in Fällen wie diesen erneut von Bedeutung. Dr. Benjamin Grimm fordert die Einführung derselben bereits seit langem.
Mit diesen Maßnahmen sollen Betroffene besser geschützt und Täter im digitalen Raum konsequent zur Verantwortung gezogen werden.