Federal Ministry for Digital and State Modernization

10/29/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/29/2025 05:05

Kabinett beschließt Data Act-Durchführungsgesetz

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29.10.2025, Pressemitteilung

Kabinett beschließt Data Act-Durchführungsgesetz

Wildberger: "Setzen europäisches Recht innovationsfreundlich um"

Pressemitteilung 22/2025

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act verabschiedet. Das Durchführungsgesetz regelt, an welche Behörde sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland bei Fragen und Streitigkeiten zum Data Act wenden können. Ziel des Data Act ist es insbesondere, die Verfügbarkeit von Daten aus vernetzten Geräten zu erhöhen, den Wechsel des Cloud-Computing-Anbieters zu erleichtern sowie allgemein Datenzugänge und Datennutzung in Europa zu fördern.

Dies schafft neue Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle. Ein Beispiel: Nutzerinnen und Nutzer von smarten Geräten wie Waschmaschinen, Heizungen oder Sprachassistenten können die Geräte- und Nutzungsdaten künftig einfacher an andere Dienstleister weitergeben. So könnten neue Energiespar-Apps oder Haushaltsservice-Angebote entstehen. Genauso sind Anwendungsfälle in der Industrie möglich, z.B. bei der Wartung von Maschinen auf Basis realer Nutzungsdaten. Besonders Start-ups und KMU im Bereich der Künstlichen Intelligenz eröffnet der Zugang zu Daten neue Chancen und Geschäftsmodelle.

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger:

"Mit dem Data Act-Durchführungsgesetz setzen wir europäisches Recht eins zu eins um - ohne Schnörkel und zusätzliche nationale Auflagen. Wir schaffen eine innovationsfreundliche Aufsicht bei der Bundesnetzagentur, die Unternehmen zur Seite steht statt ausbremst und als zentraler Ansprechpartner Orientierung gibt. Besonders Start-ups profitieren: Sie erhalten besseren Zugang zu Daten, die sie brauchen, um neue digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln. Diesen Weg werden wir auch bei der Umsetzung künftiger europäischer Rechtsakte konsequent weitergehen - für ein digitales Europa, das Innovation ermöglicht und Wirtschaft stärkt."

Nach dem Kabinettentwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) als einzige Aufsichtsbehörde für den Data Act zuständig sein. Ein weiteres wichtiges Element des Gesetzes ist die Sonderzuständigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Diese übernimmt künftig die Aufsicht für datenschutzrechtliche Fragen insbesondere der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Data Act. Dies kommt der Forderung aus der Wirtschaft nach einer bürokratiearmen und innovationsfreundlichen Regelung nach.

Deutschland setzt die EU-Vorgaben ohne zusätzliche Anforderungen um und beendet das sogenannte "Gold-Plating". Im Vordergrund soll zudem die Beratung der Unternehmen stehen, um ihnen eine klare Orientierung im Umgang mit den neuen, komplexen europäischen Vorgaben zu bieten. Dazu werden bei der BNetzA und der BfDI digitale Fachkompetenzen zielgerichtet aufgebaut und im Sinne der Effizienz zukünftig möglichst automatisierte Verfahren eingesetzt.

Den Gesetzentwurf finden Sie auf https://www.bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetz-zur-durchfuehrung-des-data-act

Federal Ministry for Digital and State Modernization published this content on October 29, 2025, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on October 29, 2025 at 11:05 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]