Kanton St. Gallen

07/08/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/08/2026 01:14

Anhaltende Trockenheit und Hitze – Auswirkungen auf RAUS und Weidebeitrag

Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze verursachen regional Futtermangel auf den Weiden. Wird deshalb der Weidegang eingeschränkt oder vollständig eingestellt, gelten ab sofort im Kanton St.Gallen aufgrund höherer Gewalt (Art. 106; SR 910.13; abgekürzt DZV) für die Tierwohlprogramme folgende Ausnahmeregelungen:

RAUS

Die Anforderungen für den regelmässigen Auslauf bleiben bestehen.
Der Weidegang kann aufgrund des Futtermangels durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden.
Die Laufhoftage sind im Auslaufjournal einzutragen und mit «Futtermangel/Trockenheit» zu begründen.

Weidebeitrag

Kann aufgrund von Futtermangel die Anforderung, mindestens 70 Prozent des Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter zu decken, nicht erfüllt werden, darf der Weidegang durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden.

Insgesamt muss den Tieren weiterhin an mindestens 26 Tagen pro Monat Auslauf auf Weiden oder dem Laufhof gewährten werden.

Wichtig

Es sind keine Meldungen an das Landwirtschaftsamt nötig. Dokumentieren Sie den Zustand der Weiden mit Fotos, um im Kontrollfall den Sachverhalt nachvollziehbar belegen zu können.

Diese Regelung gilt während der Dauer dieser ausserordentlichen Situation.

Kanton St. Gallen published this content on July 08, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on July 08, 2026 at 07:14 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]