04/01/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/01/2026 03:22
MedienmitteilungVeröffentlicht am 1. April 2026
Bern, 01.04.2026 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 das Vernehmlassungsverfahren zur neuen Requisitionsverordnung eröffnet. Die Verordnung regelt die Aufgaben und Kompetenzen von Armee und Militärverwaltung. Zudem legt sie fest, wie Requisitionen und andere Massnahmen umgesetzt werden, damit die Armee ihre Aufträge in Friedenszeiten und bei Einsätzen erfüllen kann.
Die Requisition ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der militärischen Handlungsfähigkeit. Sie ermöglicht es, in Notlagen die Herstellung von Gütern und das Erbringen von Dienstleistungen zu planen und sicherzustellen. Diese sind für die soziale Sicherheit, den Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie für den Bedarf von Armee und Militärverwaltung unerlässlich.
Im Zuge der Revision des Militärgesetzes, das voraussichtlich am 1. Juni 2026 in Kraft treten wird, wird das Instrument der Requisition aktualisiert und an die hybriden Konfliktformen angepasst. Neu sollen neben beweglichen und unbeweglichen Sachen auch immaterielle Güter erfasst werden. Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen, Daten, Funkfrequenzen und beherrschbare Naturgewalten wie Strom. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Betriebsmittel der Armee in allen Lagen gewährleistet sind, nicht nur im Aktiv- oder Assistenzdienst wie bisher.
Die neue Requisitionsverordnung konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben. Sie bezeichnet die zuständigen Organe der Armee und der Militärverwaltung und legt deren Aufgaben fest. Der Bundesrat kann zudem Ausnahmen von gesetzlichen Pflichten vorsehen. Dies gilt für Behörden und Organisationen, die für das Funktionieren der Wirtschaft oder für das Wohlergehen der Bevölkerung besonders wichtig sind.