Kanton Zürich

01/09/2025 | Press release | Distributed by Public on 01/09/2025 06:55

Mais-Snacks mit GVO

Mais-Snacks werden immer beliebter und stellen insbesondere für Menschen mit Glutenunverträglichkeit eine knusprige Alternative zu herkömmlichen Chips dar. Wenn die Chips kein Gluten dafür überraschenderweise genetisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, ist die Freude von kurzer Dauer. GVOs sind Organismen, zum Beispiel Pflanzen, deren genetisches Material gezielt verändert worden ist. Die eingeführten Veränderungen verschaffen den Organismen einen Vorteil beim Anbau und kommen unter natürlichen Bedingungen nicht oder sehr viel seltener vor.

Im Gegensatz zu den Menschen in den USA steht die Schweizer Bevölkerung den GVO skeptisch gegenüber. Entsprechend streng fallen die Regulierungen aus. GVOs sind in der Schweiz bewilligungspflichtig und bewilligte GVO müssen deklariert werden. Im Bewilligungsprozess wird der neue GVO unter anderem auf gesundheitliche Risiken geprüft. Die GVO-Maissorte «MON 810» beispielsweise ist bewilligt und schützt die Pflanze gegen den Maiszünsler, ein gefürchteter Schädling der Maispflanze.

Das Kantonale Labor Zürich wurde durch eine Konsumentenschutzorganisation auf Produkte Mais-Snacks aufmerksam gemacht, die GVO enthalten könnten, ohne dass die Kennzeichnung einen Hinweis auf solche Zutaten lieferte.