City of Berlin

06/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/23/2026 06:44

Mehr Schutz in Hochrisikofällen: Berlin unterstützt neuen Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

Aus der Sitzung des Senats am 23. Juni 2026:

Der Senat hat den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, heute auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, ermächtigt, den von den Ländern gemeinsam ausgehandelten neuen Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses zu unterzeichnen. Der Staatsvertrag schafft die Grundlage dafür, dass die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) auch künftig die Überwachung länderübergreifend und in allen Bereichen übernehmen kann.

Elektronische Fußfesseln werden bereits heute in bestimmten Fällen eingesetzt, etwa bei verurteilten Straftätern im Rahmen der Führungsaufsicht oder in Berlin seit diesem Jahr auch zur Gefahrenabwehr in besonderen Hochrisikofällen. Künftig sollen sie auch in bestimmten Fällen nach dem Gewaltschutzgesetz angeordnet werden können, um gefährdete Personen besser zu schützen.

Der neue Staatsvertrag löst den bisherigen Staatsvertrag aus dem Jahr 2011 ab. Hintergrund ist, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung künftig in weiteren Bereichen eingesetzt werden kann und die Überwachungsaufgaben auch in diesen Bereichen der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder übertragen werden sollen. Dafür werden zusätzliche personelle und technische Kapazitäten benötigt. Die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder ist rund um die Uhr erreichbar und informiert bei Verstößen oder technischen Störungen die zuständigen Behörden. Durch die gemeinsame Lösung müssen die Länder keine eigenen Überwachungsstellen aufbauen.

Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: "Elektronische Fußfesseln können in besonderen Gefährdungslagen ein wichtiges Instrument zum Schutz gefährdeter und bedrohter Personen sein. Das gilt insbesondere in Hochrisikofällen häuslicher Gewalt, von denen Frauen besonders häufig betroffen sind. Mit dem neuen Staatsvertrag sorgen die Länder dafür, dass die dafür notwendige Überwachung auch künftig zuverlässig, rund um die Uhr und über Ländergrenzen hinweg gewährleistet werden kann. Statt Doppelstrukturen aufzubauen, bündeln wir unsere Kräfte in einer gemeinsamen Überwachungsstelle."

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