04/29/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/29/2026 03:22
Bitte beachten Sie die Sperrfrist 29. April 2026, 14.30 Uhr!
Immer mehr Menschen in Berlin haben keine Wohnung, und das Land Berlin hat die Pflicht, wohnungslose Menschen auch menschenwürdig unterzubringen. Mit dem Gesetz zur gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU-Umsetzungsgesetz) schafft Berlin jetzt die rechtlichen Voraussetzungen, um die Unterbringung wohnungsloser Menschen künftig gesamtstädtisch, qualitätsgesichert und nach einheitlichen Kriterien zu gestalten.
Das GStU-Gesetz war am 26. März 2026 vom Abgeordnetenhaus Berlin beschlossen worden. Am 15. April 2026 wurde es im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl. Bln.) veröffentlicht. Es gilt seit dem 16. April 2026.
Als Kernelement des Gesetzes werden die Kompetenzen und Zuständigkeiten des bisherigen Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) erweitert. Darum heißt diese Behörde jetzt Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU).
Das LFU wird künftig neben seiner Funktion als Behörde für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Unterbringungsbehörde für Asylbewerber*innen und Ausländer*innen auch die Aufgabe der zentralen Verwaltung von landeseigenen und vertraglich gebundenen Unterkünften für alle wohnungslosen Menschen in Berlin übernehmen.
Im Zuge der Umbenennung haben Senatorin Cansel Kiziltepe und der Präsident des LFU, Steffen Weickert, heute feierlich das neue Amtsschild in der Darwinstraße enthüllt.
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: "Wohnungslosigkeit ist eine der drängendsten sozialen Fragen in unserer Stadt. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Grundlage für verlässliche Qualitätsstandards in den Unterkünften für wohnungslose Menschen. Die Zeit unseriöser Anbieter von Unterkünften ist jetzt vorbei. Wenn Unterkünfte künftig nach GSTU-Bedingungen vertraglich gebunden sind, wird es auch für unser Haus die Möglichkeit zu mehr Kontrollen und Sanktionen geben."
Steffen Weickert, Präsident Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung: "Mit dem Gesetz zur Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) wird das umbenannte Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) mehr Verantwortung übernehmen. Perspektivisch geht es darum, neben Geflüchteten auch andere Wohnungslose in qualitätsgesicherten Unterkünften unterzubringen und dabei insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder, Senioren oder Menschen mit Einschränkungen zu begleiten. Diese große Aufgabe ist nicht über Nacht lösbar und bedeutet trotz unserer langjährigen Erfahrung für alle Mitarbeitenden eine neue Herausforderung. Dieser stellen wir uns aber gerne mit der Zuversicht, ein Gewinn für das soziale Berlin werden zu können."
Das Gesetz trägt dabei ausdrücklich dem Bedarf besonderer Personengruppen Rechnung, darunter wohnungslose Frauen, LSBTIQ+-Personen, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Suchterkrankungen sowie Menschen, die ihre Haustiere nicht zurücklassen können und wollen.
Zudem wird die bislang nur in Unterkünften für Geflüchtete tätige Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) künftig alle vertraglich gebundenen Unterkünfte für wohnungslose Menschen einbeziehen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/wohnungslose/unterbringung/gstu/