03/04/2026 | Press release | Archived content
Der Europarat hat einen neuen Strategieplan für Menschenrechte in Biomedizin und Gesundheit für den Zeitraum 2026-2030 verabschiedet, der einen zukunftsweisenden Rahmen zum Schutz der Menschenwürde, der Grundrechte und der ethischen Normen vor dem Hintergrund des raschen biomedizinischen und technischen Wandels festlegt.
Der Planberuht auf vier Säulen:
Schutz: Der Plan konzentriert sich auf die Stärkung der Umsetzung des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (Oviedo-Konvention) und ihrer Zusatzprotokolle, die Entwicklung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes für die Gesundheitsversorgung und die Förderung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung als Grundrecht.
Anpassung: Der Europarat wird bestehende Rechtsinstrumente überprüfen, um ihre Relevanz in einem sich schnell wandelnden biomedizinischen Umfeld zu gewährleisten und Grundsätze wie Autonomie, Privatsphäre und persönliche Integrität in die Regulierung des digitalen Gesundheitswesens zu integrieren.
Antizipation: Der Plan betont die Bedeutung zukunftsgerichteter Analysen, um aufkommende ethische und menschenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem raschen technischen und gesellschaftlichen Wandel zu identifizieren.
Beteiligung: Der Europarat plant, die Beteiligung vielfältiger Interessengruppen sicherzustellen, die Zusammenarbeit in bioethischen Fragen sowohl intern als auch international zu vertiefen und gleichzeitig die öffentliche Debatte über Entwicklungen und Gesundheit zu fördern. (weiter)
Neuer Strategieplan für Menschenrechte in Biomedizin und Gesundheit für den Zeitraum 2026-2030 [EN]