Federal Ministry of the Interior of the Republic of Austria

02/03/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/03/2026 07:09

Afghanischer Straftäter musste Österreich verlassen – Rückführungen werden konsequent fortgesetzt

Nachdem ein Afghane seine siebenjährige Haftstrafe verbüßt hat, verließ dieser Österreich in der Nacht von 2. auf den 3. Februar 2026. Gegen den 30-Jährigen wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgesprochen.

Der 30-Jährige wurde während seines Aufenthalts in Österreich mehrmals straffällig und unter anderem wegen schwerer Sexual- und Gewaltdelikte strafrechtlich verurteilt. Er verbüßte knapp sieben seiner zehn Jahre in Österreich in Haft.

Insgesamt wies sein Register zwölf kriminalpolizeiliche Eintragungen auf. Gegen ihn wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in Österreich verhängt. Der Mann machte von der Möglichkeit einer eigenständigen kontrollierten Ausreise nach gerichtlicher Genehmigung Gebrauch. Die Ankunft in Kabul erfolgte in den frühen Morgenstunden und wurde seitens der zuständigen Behörden bestätigt.

Kosteneffizienz durch eigenständige Ausreisen

Die kontrollierte eigenständige Ausreise aus der Strafhaft stellt die wesentlich kostengünstigere Alternative zur zwangsweisen Außerlandesbringung dar. Sie kann gerichtlich bewilligt werden, wenn der oder die Betroffene mindestens die Hälfte der Haftstrafe verbüßt hat. Diese Option spart der Republik Österreich Geld, sowohl für weitere Haftaufenthalte als auch für die wesentlich teurere zwangsweise Abschiebung.

Im vergangenen Jahr mussten rund 3.300 Straftäter Österreich verlassen. Das entspricht beinahe zehn abgeschobenen Straftätern pro Tag.

Artikel Nr: 29977 vom Dienstag, 3. Februar 2026, 14:00 Uhr
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