05/13/2026 | Press release | Distributed by Public on 05/13/2026 07:21
Digitalisierung bringt Entbürokratisierung bei 42. Novelle zum Kraftfahrgesetz
Die Bundesregierung will den Ausbau von E-Ladestellen auf Tankstellen, Raststätten und Parkflächen forcieren. Zudem sollen wie bereits angekündigt die Intervalle für die Pickerl-Erneuerung vergrößert werden. Erleichterungen soll es auch für Genehmigungsverfahren im Straßenbau geben. Darüber informierten Staatssekretär Alexander Pröll, Infrastrukturminister Peter Hanke und Staatssekretär Josef Schellhorn nach der Ministerratssitzung im Pressefoyer.
"Die Regierung arbeitet verstärkt daran, dort zu entbürokratisieren, wo es sinnvoll ist sowie mehr zu digitalisieren und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Heute setzen wir mit der 42. Novelle zum Kraftfahrgesetz den nächsten Schritt, um das Leben für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, Werkstätten, Fahrschulen und Behörden einfacher zu machen und gleichzeitig um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen", sagte Staatssekretär Alexander Pröll beim Pressefoyer.
Im Bereich der Digitalisierung, so Pröll, bringe die neue Novelle Neuerungen in zwei wesentlichen Punkten: "Der erste Punkt betrifft die elektronischen Prüfnachweise bei Fahrtenschreiber. Hier werden Prüfungen eingeführt, was bedeutet, dass ein Lkw-Fahrer, der bei einer Straßenkontrolle angehalten wird, künftig statt dem Fahrtenschreibernachweis auf Papier einen digitalen Nachweis vorzeigt. Das ist schneller für den Fahrer und effizienter für die Kontrollorgane. Der zweite Punkt betrifft die Werkstätten: Diese müssen die zweite Ausfertigung der §57a Begutachtung nicht mehr fünf Jahre in Papierform aufbewahren. Die Daten sind bereits elektronisch in der Begutachtungsplaketten-Datenbank gespeichert." Beispielsweise spare sich nun eine kleine Kfz-Werkstatt, die jährlich rund 800 Begutachtungen durchführe, tausende Seiten Papier, die Platz kosten und niemand mehr brauche. "Das heißt, im Digitalisierungsbereich haben wir zwei konkrete Erleichterungen und Entbürokratisierungsschritte geschafft."
Darüber hinaus seien Änderungen der Regelungen von ukrainischen SUVs getroffen worden. Pröll informierte dazu: "Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der ohne Steuern zu zahlen in Österreich herumfährt, gehört der Vergangenheit an. Wer dauerhaft in Österreich lebt und hier ein Fahrzeug fährt, soll denselben Regeln unterliegen wie alle anderen. Das ist aus unserer Sicht eine Frage der Gerechtigkeit."
Die bisherige Regelung, dass ukrainische Fahrzeuge, die bis 30. Juni 2026 nach Österreich gebracht wurden und von der Nova und der Pickerl-Überprüfung in Österreich befreit waren, laufe aus.
Das bedeute, eine ukrainische Familie, die seit 2022 in Österreich mit ukrainischem Kennzeichen fährt, müsse nachversteuern. "Das ist eine Sache der Gerechtigkeit", so Pröll.
Abschließend betonte der Staatssekretär:
Peter Hanke, Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, zeigte sich in seinem Statement besonders erfreut über den Beschluss zur E-Mobilität:
Damit solle in Zukunft "Ladeinfrastruktur am hochrangigen Netz" auch auf Tankstellen, Raststätten, Rastplätze und Parkflächen errichtet werden können, was bisher aufgrund von bestehenden Schutzzonen nicht möglich war. Der Ausbau des Ladenetzes würde so beschleunigt und verdichtet erfolgen können.
Hanke erinnerte daran, dass beim Ausbau bereits viel gelungen sei und hielt fest, dass etwa die Anzahl der ultraschnellen Ladepunkte im letzten Jahr auf rund 4.000 verdoppelt werden konnten. "Mit unserem heutigen Beschluss werden auch die Autobahnen und Schnellstraßen Teil unserer Mission: Ziel ist, dass wir eben Schnellladekorridore entlang der hochrangigen Straßen errichten und hier ein leistungsstarkes Versorgungsnetz bilden, eine Infrastruktur, eine neue Mobilität, die sich über ganz Österreich erstrecken soll", so Hanke. Weiters seien auch Maßnahmen für die E-Mobilität im Bereich der ÖBB gesetzt worden, auch hier werde versucht, die Ladeinfrastruktur maximal auszubauen.
Staatssekretär Sepp Schellhorn betonte beim Pressefoyer, dass die aktuellen Entbürokratisierungsmaßnahmen Teil eines umfassenden Reformkurses der Bundesregierung seien. Ausgangspunkt der sogenannten "Pickerl"-Novelle sei eine konkrete Bürgeranregung über die Plattform "Seda" gewesen. Ziel sei es, unnötiges "Goldplating" zurückzufahren, europäische Standards beizubehalten und gleichzeitig Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. "Entbürokratisierung kann nicht ohne Digitalisierung stattfinden", so Schellhorn. Österreich müsse angesichts von rund 6.000 Gesetzen und 38.000 Verordnungen wieder mehr Übersicht und Effizienz schaffen. Gemeinsam mit Partnern wie Deutschland, Italien und Schweden arbeite man daher auch auf europäischer Ebene an einer "Allianz für Deregulierung".
Neben der Digitalisierung des Gewerberegisters und vereinfachten Behördenwegen verwies Schellhorn auch auf Reformen bei Energieverfahren, Berichtspflichten und Arbeitszeitdokumentationen. Ziel sei es, Betriebe ebenso wie Bürgerinnen und Bürger spürbar zu entlasten. "Wir machen nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern einen umfassenden Reformprozess", betonte der Staatssekretär.
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