Landkreis Cham

06/26/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/26/2026 05:11

Johannifeuer 2026: Sicherheit hat Vorrang

Am Sonntag, 28. Juni, endet der zulässige Zeitraum für Johannifeuer im Landkreis. Vielerorts werden am Wochenende die letzten Veranstaltungen der Saison abgehalten. Gleichzeitig besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen eine erhöhte Brandgefahr. Laut Deutschem Wetterdienst gilt im Landkreis Cham aktuell die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe (Stufe 4 von 5). Aus diesem Grund ruft das Landratsamt alle Veranstalter, Hilfskräfte und Besucher von Johannifeuer eindringlich dazu auf, beim umsichtig zu handeln und die Sicherheitsregeln konsequent einzuhalten.

Landrat Christian Schindler: "Damit die Freude am Miteinander im Vordergrund stehen kann, ist es angesichts der aktuellen Temperaturen besonders wichtig, auf die Brandsicherheit zu achten. Die örtlichen Feuerwehren stehen hier als zuverlässige und professionelle Unterstützung zur Seite. Eine Sicherheitswache während der Veranstaltung ist wünschenswert, damit einer gelungenen Feier nichts im Wege steht."

Ein Verbot für die Durchführung von Johannifeuer existiert auf Ebene des Landkreises nicht. Bei einer extrem hohen Gefahrenlage kann die zuständige Gemeinde das Johannifeuer als Sicherheitsbehörde untersagen. Für mehr Informationen dazu sollten sich die Veranstalter deshalb an die zuständige Gemeinde wenden.

Welche Regeln gelten für Organisation und Anmeldung?
Das Landratsamt appelliert an die Veranstalter, die Regeln bei der Anmeldung, Organisation und Durchführung von Johannifeuer zu beachten. Danach musste das Feuer mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde (in gemeindefreien Gebieten beim Landratsamt) angezeigt werden. Wichtig außerdem: Die örtlich zuständige Feuerwehr muss informiert werden. Bei Feuern auf Flächen mit einer Entfernung von weniger als 100 Metern zum Wald ist zudem eine Erlaubnis durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham, Außenstelle Waldmünchen, Telefonnummer 09972/943020 erforderlich.

Welche Vorgaben gibt es aufgrund der Trockenheit/Brandgefahr zu beachten?
Grundsätzlich sind beim Abrennen des Feuers die Vorschriften der Verordnung über die Verhütung von Bränden beachten. Veranstalter sollten die Örtlichkeit zudem vorab sorgfältig auf mögliche Sicherheitsrisiken überprüfen. Eine Sicherheitswache durch örtliche Feuerwehr wird empfohlen, damit bei Bedarf schnell gehandelt werden kann. Zudem gelten folgende Vorgaben:

  • Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und bei starkem Wind zu löschen.
  • Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
  • Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden.
  • Die Verwendung von Abfällen (z. B. von lackiertem oder beschichtetem Altholz, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoffen) als Brennmaterial ist nicht zulässig.
  • Es dürfen keine Treibstoffe oder Altöle zum Anfeuern verwendet werden.
  • Reste von Brennmaterialien und Abfällen (Flaschen usw.) sind im Anschluss an die Veranstaltung zu entsorgen.

Können Johannifeuer aufgrund starker Hitze und Trockenheit verboten werden?
Die Entscheidung wird von der zuständigen Gemeinde nach den Umständen des Einzelfalls getroffen. Die Untersagung ist möglich, wenn diese zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint oder Verbote nach anderen Vorschriften, z.B. nach dem Naturschutzrecht oder Waldrecht bestehen.

Landkreis Cham published this content on June 26, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on June 26, 2026 at 11:11 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]