12/04/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/04/2025 01:18
4. Dezember 2025
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst im Grundsatz die Umsetzung der Motion «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern», lehnt aber die Pflicht zum Einbau von lärmarmen Belägen ab
Mit der Änderung von drei Verordnungen will der Bund die Motion «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» umsetzen. Es soll ausdrücklich festgehalten werden, dass bei einer Temporeduktion auf verkehrsorientierten Strassen die Hierarchie des Strassennetzes gewährleistet bleiben muss und verlangt werden, dass die Erfüllung dieser Voraussetzung gutachterlich nachzuweisen ist. Der Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Lärm des Strassenverkehrs soll primär mit der Pflicht sichergestellt werden, verkehrsorientierte Strassen innerorts mit einem lärmarmen Belag auszustatten.
Der Regierungsrat ist mit der Vorlage weitgehend einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Änderungen der Signalisationsverordnung und der Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen deckten sich mit der bewährten Praxis des Kantons Thurgau. Diese basiere auf der «Strategie Lärm- und Ruheschutz kantonale Strassen Thurgau» vom 16. März 2022 und verfolge erfolgreich den nun vorgeschlagenen Ansatz.
Mit der Änderung der Lärmschutzverordnung, die eine Pflicht zum Einbau von lärmarmen Belägen vorsieht, ist der Regierungsrat hingegen nicht einverstanden. Die vorgeschlagene Regelung stelle einen zu starken Eingriff in die föderalistische Rechtsordnung dar. «Es soll weiterhin im Ermessen der Kantone und der Politischen Gemeinden liegen, wie sie die Strassenlärmemissionen an der Quelle reduzieren wollen», schreibt der Regierungsrat.