09/12/2025 | Press release | Archived content
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12.09.2025, Pressemitteilung
Pressemitteilung 11/2025
Das Bundesdigitalministerium startet heute die Länder- und Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf für die Durchführung der europäischen KI-Verordnung, dem "KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz" (KI-MIG). Da die KI-Verordnung sektorübergreifend gilt, betrifft auch die Durchführung sämtliche Bereiche und Branchen. Der Referentenentwurf benennt die in Deutschland zuständigen Behörden, regelt deren Aufgaben und das Zusammenspiel der betroffenen Bereiche. Zudem enthält er Maßnahmen zur KI-Innovationsförderung sowie Vorschriften für das Bußgeldverfahren. Parallel dazu prüfen auch die betroffenen Ressorts weiter den Gesetzesvorschlag.
Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger:
"Wir setzen auf eine möglichst innovationsfördernde und schlanke KI-Governance für Deutschland. Entscheidend ist, dass deutsche KI-Entwickler und KI-Anwender klare und kompetente Ansprechpartner bekommen. Mit der Bundesnetzagentur als zentraler Aufsichtsbehörde nutzen wir bestehende Expertise und sorgen für Rechtsklarheit und schnelle Prozesse. Wenn wir mehr KI-Entwicklungen aus Deutschland und Europa sehen wollen, müssen wir für Unternehmen praktikable Rahmenbedingungen schaffen."
Der Gesetzentwurf sieht einen hybriden Ansatz vor, der auf bestehenden Aufsichtsstrukturen aufbaut und für Marktakteure klare Anlaufstellen benennt.
Die europäische KI-Verordnung ist am 2. August 2024 in Kraft getreten und regelt einen sicheren und vertrauenswürdigen Einsatz von künstlicher In-telligenz in der EU. Zugleich fördert sie Innovation, indem sie Rahmenbe-dingungen für die Entwicklung und den Einsatz von KI schafft.
Die Verordnung gibt vor, dass die nationale Aufsichtsstruktur bis zum 2. August 2025 geregelt wird. Diese Frist konnte wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht gewahrt werden. Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck, den Gesetzentwurf nun zügig ins Kabinett zu bringen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.