10/07/2025 | Press release | Distributed by Public on 10/07/2025 04:52
Das Parlament hat Regeln gebilligt, die eine einfacherere Aussetzung der Visafreiheit für Länder ermöglichen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder Menschenrechte verletzen.
In einer Abstimmung am Dienstag haben die Abgeordneten eine Reform des EU-Mechanismus zur Aussetzung der Visumfreiheit angenommen. Die neuen Regeln betreffen 61 Länder, deren Staatsangehörige derzeit ohne Visum für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen dürfen (siehe Liste der Länder in Anhang II).
Der überarbeitete Mechanismus ermöglicht es der Europäischen Kommission, bei Sicherheitsbedenken gegenüber einem bestimmten Land die Visumpflicht erneut einzuführen - zunächst befristet, bis Untersuchung und Gespräche abgeschlossen sind, und bei fortbestehenden Problemen dauerhaft. Zu den Gründen zählen Bedrohungen der inneren Sicherheit (einschließlich eines Anstiegs schwerer Straftaten durch Staatsangehörige des betreffenden Landes), sowie ein deutlicher Zuwachs abgelehnter Asylanträge, Einreiseverweigerungen oder von Fällen, in denen die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten wird.
Neue Gründe für eine Aussetzung
Die Reform erweitert die bestehenden Bestimmungen um zusätzliche Gründe für eine Aussetzung der Visafreiheit. Dazu gehören hybride Bedrohungen (wie die staatlich gesteuerte Instrumentalisierung von Migranten), Investoren-Staatsbürgerschaftsprogramme ("goldene Pässe"), die Sicherheitsbedenken hervorrufen, eine mangelnde Angleichung an die EU-Visapolitik, Verstöße gegen die Charta der Vereinten Nationen oder gegen das internationale Menschen- und humanitäre Völkerrecht sowie die Missachtung von Entscheidungen internationaler Gerichte. Mit diesen Ergänzungen werden die Gründe für eine Aussetzung an die Kriterien für die Gewährung der Visafreiheit angeglichen, um mehr Kohärenz zu schaffen und eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Bestehende Gründe, darunter Sicherheitsbedenken und mangelnde Zusammenarbeit bei Rückübernahmen, bleiben weiterhin bestehen.
Kein Straferlass für Regierungsvertreter aus Drittstaaten
Um Regierungen von Drittstaaten davon abzuhalten, gegen die Bedingungen ihrer Kurzaufenthalts-Visumbefreiungsabkommen zu verstoßen, erhält die EU mit der Reform größere Flexibilität, die Visafreiheit gezielt für Regierungsvertreter auszusetzen, die für Menschenrechtsverletzungen oder andere Verstöße ihrer Regierungen verantwortlich sein könnten.
Die Reform legt die Schwelle für die Bewertung eines "erheblichen" Anstiegs von Personen, die sich unerlaubt im Schengen-Raum aufhalten, oder von schweren Straftaten auf 30 % fest. Der Schwellenwert für die Beurteilung einer niedrigen Anerkennungsquote von Asylanträgen wird auf 20 % festgesetzt. In hinreichend begründeten Fällen kann die Kommission von diesen Schwellenwerten abweichen.
Zitat
Berichterstatter Matjaž Nemec (S&D, Slowenien) erklärte: "Europa bleibt der am häufigsten besuchte Kontinent der Welt - sowohl von Touristinnen und Touristen als auch von Geschäftsreisenden - und unsere Visapolitik ist daher eines unserer stärksten außenpolitischen Instrumente. Mit einem modernisierten Aussetzungsmechanismus wird die EU in der Lage sein, visumfreies Reisen im Falle schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen auszusetzen und gezielt gegen Regierungsbeamte oder andere Gruppen vorzugehen. Dieser reformierte Mechanismus bekräftigt unser Engagement für die Menschenrechte und das internationale Völkerrecht."
Nächste Schritte
Der Rechtsakt, auf den sich Parlament und Rat in Verhandlungen bereits informell geeinigt haben, wurde im Plenum mit 518 Stimmen dafür, 96 dagegen und 24 Enthaltungen angenommen. Er muss nun noch formell vom Rat beschlossen werden. Er tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Funktionsweise des Mechanismus
Nach den neuen Regeln kann die Europäische Kommission, auf Vorschlag eines betroffenen Mitgliedstaats oder aus eigener Initiative und unter Berücksichtigung von Informationen anderer EU-Institutionen, ein Verfahren zur Aussetzung der Visumfreiheit für bestimmte Drittstaaten einleiten. Dies kann zunächst befristet und bei anhaltenden Problemen dauerhaft erfolgen.
Bislang wurde die Visumfreiheit erst einmal im Fall von Vanuatu widerrufen.