11/04/2026 | Press release | Distributed by Public on 11/04/2026 02:19
Frankfurt am Main, 4. November 2026 - Die Anschlussfinanzierung zahlreicher digitaler Umrüstungsprojekte im Schienenverkehr ist ab 2030 gefährdet. Davor warnt der ZVEI mit Blick auf die Förderrichtlinie zur Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen mit ERTMS (European Rail Traffic Management System) sowie ETCS (European Train Control System). Garantierte Förderungen gemäß dieser Richtlinie enden 2030. Das Bundesverkehrsministerium hat in seiner Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einen Ausrüstungs- und Finanzierungsbedarf von 5,5, Milliarden Euro bis 2037 ermittelt. Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie fordert daher, im Bundeshaushalt Verpflichtungsermächtigungen mit Fälligkeiten bis 2037 in dieser Höhe vorzusehen.
"Der Bund muss sicherstellen, dass ganze Flotten digitalisiert werden, nicht nur Prototypen. Wer heute ein mehrjähriges ETCS-Projekt startet, braucht Gewissheit, dass die Finanzierung 2030 nicht einfach abreißt", sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.
Wirtschaftlich erst mit der ganzen Flotte
Bei der ETCS-Nachrüstung wird zunächst ein Fahrzeug einer Baureihe als Prototyp umgerüstet und gründlich geprüft. Dieses sogenannte First-of-Class-Fahrzeug (FoC) dient als Referenz: Erst nach seiner Zulassung kann die gesamte Baureihe nachgerüstet und eingesetzt werden. Wirtschaftlich wird die Investition aber erst durch die Umrüstung der gesamten Flotte.
"First-of-Class-Fahrzeug und Serienumrüstung gehören zusammen. Deshalb müssen Fahrzeughalter schon beim Start des ersten Projekts wissen, dass auch die anschließende Umrüstung der gesamten Flotte finanziell abgesichert ist", erklärt Frank Schleier, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Elektrobahnen und -fahrzeuge sowie Vice President Platform Locomotives bei Alstom.
Zwar erlaubt die Richtlinie in ihrer aktuellen Form Projektlaufzeiten über die Geltungsdauer hinaus. Ohne ausreichende Verpflichtungsermächtigungen für spätere Jahre fehlt Fahrzeughaltern aber eine verlässliche Grundlage für heutige Investitionen und langfristige Verträge. Das EU-Beihilferecht steht einer längerfristigen Absicherung nicht entgegen.
Der ETCS-Rollout in Deutschland hinkt hinterher: Weniger als zwei Prozent der Bundesschienenwege sind mit ETCS ausgerüstet. Luxemburg ist dagegen beispielsweise vollständig, das Schweizer Normalspurnetz weitgehend damit ausgestattet.