12/11/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/11/2025 04:41
In der Stadt Weimar gilt wie bereits in den vergangenen Jahren eine Allgemeinverfügung, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 - also klassischem Silvesterfeuerwerk wie Raketen und Böllern - in der historischen Altstadt zum Jahreswechsel untersagt. Das Verbot gilt am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026.
Betroffen ist der gesamte Bereich der Weimarer Altstadt rund um zentrale Plätze und Straßenzüge, darunter etwa die Umgebung von Theaterplatz, Schillerstraße, Frauenplan, Markt, Stadtschloss, Herderplatz sowie der Bereich der Scherfgasse. Die genaue Abgrenzung ist in der Allgemeinverfügung detailliert beschrieben.
Mit der Maßnahme soll insbesondere der Schutz der historischen Altstadt gewährleistet werden. Die Altstadt Weimars zählt zu den denkmalreichsten Bereichen Thüringens und birgt aufgrund der engen Bebauung sowie der zahlreichen Fachwerk- und historischen Gebäude ein erhöhtes Brand- und Schadensrisiko.
Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die bundesrechtlichen Bestimmungen für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. Ein Abbrennen ist ebenfalls nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen gestattet.
Die Stadt Weimar bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste um Verständnis und Unterstützung bei der Einhaltung der Verbote.
Die Allgemeinverfügung mit Kartenmaterial und exakten Grenzverläufen ist auf der Website der Stadt Weimar einsehbar.