Bundesversammlung

05/13/2025 | Press release | Distributed by Public on 05/13/2025 09:18

Zustimmung zur Änderung des Zivildienstgesetzes

Die Mehrheit der Kommission unterstützt die sechs vorgeschlagenen Massnahmen, welche den Forderungen der Motion 22.3055 im Wortlaut entsprechen. Eine inhaltsähnliche Vorlage zur Revision des Zivildienstgesetzes (19.020) wurde vor fünf Jahren in der Schlussabstimmung vom Nationalrat abgelehnt. Mehrere Anträge auf Streichung der sechs einzelnen Massnahmen wurden allesamt mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Ebenso wurden Anträge auf Nichteintreten sowie Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine überarbeitete Botschaft vorzulegen, mit demselben Stimmenverhältnis abgelehnt.

Für die Mehrheit der Kommission tragen die Massnahmen dazu bei, dass der Zivildienst wieder seinen ursprünglichen Zweck einer verfassungsbasierten Sonderlösung für Personen in einer Ausnahmesituation erfüllt. Mit den vorgesehenen Massnahmen soll den Zulassungsgesuchen aus zweckfremden Motiven entgegengewirkt werden, wobei der Zugang zum Zivildienst für Personen mit Gewissenskonflikten bestehen bleibt. Die Mehrheit ist der Meinung, dass mit den in der Revision vorgesehenen sechs Massnahmen die verhältnismässig hohe Zahl der Zulassungen zum Zivildienst sinken wird, womit ein Beitrag zur nachhaltigen Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes geleistet werden kann.

Die Minderheit ist grundsätzlich der Ansicht, dass mit der vorliegenden Änderung des Zivildienstgesetzes einem Hauptanliegen der Revision, der nachhaltigen Alimentierung der Armee, nicht entsprochen werden kann. Die Annahme, dass höhere Hürden zur Zulassung zum Zivildienst dazu führen würden, dass der Armee mehr Personal zur Verfügung steht, ist für die Kommissionsminderheit nicht nachvollziehbar. Es ist sinnvoller, der Herausforderung der Armeealimentierung mit Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Militärdienstes zu begegnen. Mit Massnahme 1 (Die Mindestanzahl von 150 Diensttagen im Zivildienst muss in jedem Fall gewährleistet sein) besteht zudem die Gefahr, dass die Vorlage gegen das verfassungsmässige Rechtsgleichheitsgebot verstösst, insbesondere dann, wenn Angehörige der Armee in den Zivildienst wechseln, die bereits einen Grossteil ihrer Diensttage geleistet haben.

Vor der Beratung hat die Kommission Anhörungen mit Vertretern der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr sowie des Schweizerischen Zivildienstverbands CIVIVA durchgeführt.

Kein materieller Beschluss zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes

Die SiK-N hat die Beratung der parlamentarischen Initiative SiK-N Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (23.403) fortgesetzt. Bei der Beratung des Erlassvorentwurfs, welcher von Ende Juni bis Mitte Oktober 2024 vernehmlasst wurde, sind mehrere neue Änderungsanträge eingereicht worden, welche fundiert analysiert werden müssen. Die Kommission wird die Beratung an ihrer nächsten Sitzung wieder aufnehmen.

Zustimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung

Einstimmig schlägt die SiK-N ihrem Rat vor, die Änderung des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung anzunehmen. Die Schwesterkommission hat die Vorlage am 1. April 2025 beraten und beantragt ebenfalls einstimmig Annahme. Das Geschäft wird in der Sommersession sowohl vom National- als auch Ständerat behandelt.

Übernahme einer Schengen-Weiterentwicklung

Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Übernahme einer Schengen-Weiterentwicklung (24.086) gemäss Beschluss des Ständerats vom 20. März zuzustimmen. Die Übernahme erfordert eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI). Dabei hat die Kommission beschlossen, sich zur Ausführungsverordnung über den fedpol-internen Prüfprozess konsultieren zu lassen.

Partnerschaft mit EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung

Mit 15 zu 10 Stimmen hat die Kommission eine Motion (25.3529) eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, mit der Europäischen Union Gespräche über die Aufnahme von Verhandlungen für ein Abkommen zu einer Partnerschaft im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu führen. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Sondierungen soll der Bundesrat ein entsprechendes Verhandlungsmandat ausarbeiten und dieses den Sicherheitspolitischen sowie Aussenpolitischen Kommissionen vorlegen.

Eine Minderheit spricht sich gegen eine Annäherung an die EU im Bereich der Sicherheit und Verteidigung aus und beantragt daher die Ablehnung der Motion.

KI-Assistent für die Bundesversammlung

Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission eine Motion (25.3530) eingereicht, mit welcher das Büro des Nationalrates beauftragt wird, eigens für die Mitglieder der Bundesversammlung einen Assistenten für künstliche Intelligenz entwickeln zu lassen.

Eine Minderheit spricht sich insbesondere aus Datenschutzgründen gegen die Einreichung einer entsprechenden Motion aus und beantragt Ablehnung.

Im Rahmen der Sitzung liess sich die SiK-N zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informieren.

Die Kommission hat am 12. und 13. Mai 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, ZH) und teils in Anwesenheit des Chefs des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, in Bern getagt.



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