Bundesland Niedersachsen

02/23/2026 | Press release | Distributed by Public on 02/23/2026 01:48

Prozessvorschau des Landgerichts für März 2026

Strafkammer 1 (als Schwurgerichtskammer):

02.03.2026

14:00 Uhr

Saal 134

Az.: 12 Ks 26 Js 23212/25 (11/25)

Fortsetzung:

04.03.2026 (Saal 149), 12.03.2026 (08:30 Uhr), 18.03.2026 (Saal 149), 08.04.2026, 09.04.2026, 15.04.2026, 22.04.2026, 29.04.2026, 06.05.2026, jeweils 09:00 Uhr und Saal 134 (wenn nicht anders vermerkt)

Tatort:

Peine

Tatzeit:

15.06.2025

Zur Last gelegte Tat:

versuchter Mord

Den beiden Angeklagten (25 und 26 Jahre alt) wird zur Last gelegt, aufgrund eines gemeinsamen Tatplans mit einem Pkw in den frühen Morgenstunden von Hannover nach Peine gefahren zu sein. Der 26-jährige Angeklagte soll aus dem Pkw ausgestiegen sein und sich fußläufig mit einer von ihm besorgten Schusswaffe zu einer Bar im Bahnhofviertel begeben haben. Dort soll er, um sich an einem dort aufhältigen Zeugen für Konflikte im Zusammenhang mit zurückliegenden Drogengeschäften zu rächen, aus einer Entfernung von ca. 11 Metern einen gezielten Schuss auf Kopfhöhe in Richtung des Thekenbereichs der Bar abgegeben haben. Neben dem genannten Zeugen soll sich noch eine weitere, für den Barbetrieb verantwortliche Person in der Bar aufgehalten haben. Den Tod beider Personen sollen die beiden Angeklagten durch die konkrete Art der Schussabgabe billigend in Kauf genommen haben. Das Projektil soll sein Ziel jedoch verfehlt haben, sodass niemand verletzt worden sein soll. Daraufhin soll sich der 26-jährige Angeklagte absprachegemäß zum wartenden Pkw begeben haben. Der 25-jährige Angeklagte soll den 26-jährigen Angeklagten sodann zu dessen Wohnanschrift gefahren haben.

09.03.2026

09:00 Uhr

Saal 149

Az.: 12 Ks 26 Js 36170/25 (10/25)

Fortsetzung:

13.03.2026 (Saal 149), 20.03.2026, 10.04.2026, 13.04.2026, jeweils 09:00 Uhr und Saal 134 (wenn nicht anders vermerkt)

Tatort:

Stadtoldendorf

Tatzeit:

12.09.2025

Zur Last gelegte Tat:

versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung

Dem 37-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, zur Nachtzeit in das Haus des später geschädigten Zeugen eingedrungen zu sein, um diesen für den vorangegangenen Verkauf von Amphetamin in schlechter Qualität zur Rede zu stellen.

Der Angeklagte soll im Inneren des Hauses auf den Zeugen getroffen sein. Als dieser ihm mitgeteilt haben soll, dass der Kauf des Amphetamins nicht rückabgewickelt werden könne, da er über kein Geld verfüge, soll sich der Angeklagte aus Verärgerung hierüber entschlossen haben, den Zeugen zu töten.

Der Angeklagte soll daraufhin verschiedene, im Wohnzimmer des Zeugen befindliche Gegenstände - unter anderem einen Ventilator, ein Kassettenradio, ein abgebrochenes Tisch- oder Stuhlbein und eine Eisenstange - ergriffen und dem Zeugen unter Einsatz dieser Gegenstände mindestens zehn Schläge gegen den Kopf und weitere Schläge gegen den Körper versetzt haben. Hierbei soll er gegenüber dem Zeugen geäußert haben, dass er ihn töten werde.

Sodann soll der Angeklagte dem bereits stark blutenden Zeugen das Kabel des Kassettenradios um den Hals gewickelt und beabsichtigt haben, diesen mit dem Kabel zu erdrosseln. Der Zeuge soll das feste Zuziehen des Kabels jedoch verhindert haben, sodass der Angeklagte seine Hände um den Hals des Zeugen gelegt haben soll.

Als sich währenddessen die durch einen weiteren Zeugen alarmierte Polizei unter lauten Rufen dem Wohnobjekt genähert haben soll, soll der Angeklagte dies wahrgenommen und aus Angst vor Entdeckung und den folgenden strafprozessualen Maßnahmen von dem bereits schwer verletzten Zeugen abgelassen haben.

Der Zeuge soll durch die genannten Einwirkungen diverse, potenziell lebensbedrohliche Verletzungen unter anderem im Gesicht und am Kopf erlitten haben.

Strafkammer 3 (als allgemeine große Strafkammer):

25.03.2026

09:00 Uhr

Saal 147

Az.: 14 KLs 27 Js 14376/25 (7/25)

Fortsetzung:

08.04.2026, 09:00 Uhr, Saal 147

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

06.04.2025

Zur Last gelegte Tat:

Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen einer Straftat

Die Staatsanwaltschaft hat im sog. Sicherungsverfahren beantragt, den Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen habe der Beschuldigte infolge einer psychischen Erkrankung bei der ihm vorgeworfenen Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.

Dem 29-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 06.04.2025 in den ICE 548 von Berlin nach Düsseldorf Hbf begeben zu haben, wobei er eine Sporttasche mit einem darin befindlichen Küchenmesser mit einer 20 cm langen Klinge bei sich geführt haben soll. Mitreisende sollen beobachtet haben, wie der Beschuldigte während der anschließenden Fahrt mit zusammengebissenem Kiefer, am ganzen Körper zitternd und im Gesicht stark schwitzend, das Messer sichtbar in der Tasche umklammert haben soll. Durch Mitreisende alarmierten Bundespolizeibeamten sollen den Beschuldigten dann am Hildesheimer Hbf in Gewahrsam genommen haben. Währenddessen soll der Beschuldigte sinngemäß geäußert haben: "Ihr könnt froh sein, dass ihr mich vorher bekommen habt. Ich hätte sonst in diesem Zug gemordet, ich habe mir diesen Zug genau ausgesucht!"

Es kommt in Betracht, dass die Strafkammer aufgrund der Gefahr künftiger erheblicher Straftaten die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen wird.

Strafkammer 4 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

seit 29.09.2025

09:30 Uhr

Saal 149

Az.: 15 KLs 24 Js 2000/25

Fortsetzung:

14.10., 04.11., 18.11., 09.12., 16.12.2025, 06.01., 13.01., 20.01. und 27.01., 10.02., 19.02., 24.02., 05.03., 10.03., 19.03., 24.03., 07.04., 16.04., 21.04., 30.04., 05.05., 19.05. und 28.05.2026, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 147

Tatort:

Hildesheim

Tatzeit:

April 2020 bis Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:

Betrug, Untreue, Fälschung beweiserheblicher Daten, Besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte oder Erbringung unerlaubter Finanzdienstleistungen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim umfasst in Bezug auf den 39-jährigen Angeklagten 371 Straftaten und hinsichtlich des 48-jährigen Angeklagten 299 Straftaten.

Die beiden Angeklagten sollen im Jahr 2018 eine GmbH gegründet haben, bei der sie jeweils als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer eingetragen seien. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, mit ihrem Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Vermögensanlagen angeboten zu haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu verfügen. Das Geschäftsmodell soll die Zahlung eines variablen Geldbetrages der Anleger an die GmbH in Form eines Darlehens mit unbestimmter Laufzeit vorgesehen haben, der von den Angeklagten gewinnbringend am Aktienmarkt angelegt und mit 12 % jährlich verzinst werden sollte. In den vor Vertragsschluss durchgeführten Beratungsgesprächen soll der 39-jährige Angeklagte bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass die Risikobelehrung lediglich pro forma unterschrieben werden müsse und der Eintritt des Totalverlustes nahezu unmöglich sei. Dies soll vom 48-jährigen Angeklagten stets in der Öffentlichkeit so kommuniziert worden sein.

In den Jahren 2018 bis 2024 sollen mindestens 204 Anleger Darlehenssummen gezahlt und die GmbH einen Betrag von rund 18 Millionen Euro erhalten haben.

In den Jahren 2018 bis 2020 soll mit den von den Anlegern eingezahlten Beträgen riskantes CFD-Trading betrieben worden sein, wobei mehr Verluste als Gewinne erwirtschaftet worden sein sollen. Des Weiteren sollen Beträge in verschiedene Kryptowährungen umgewandelt worden sein, ohne hierdurch Gewinne zu erwirtschaften.

Für die Anleger soll jederzeit die Gefahr des Totalverlustes bestanden haben, was der 39-jährige Angeklagte gewusst und der 48-jährige Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.

Den Anlegern sollen monatliche Depotauszüge übermittelt worden sein, die Renditen ausgewiesen hätten, die nicht erzielt worden sein sollen. Die Anleger sollen im Vertrauen auf die Richtigkeit der Depotauszüge verzichtet haben, sich Teilbeträge auszahlen zu lassen, um ihre Rendite durch Fortführung der Anlage noch zu erhöhen. Das Geschäftsmodell habe über mehrere Jahre bestehen können, weil die wenigen Auszahlungswünsche mit den eingehenden Anlegergeldern hätten bedient werden können.

Darüber hinaus soll der 39-jährige Angeklagte gut 6 Millionen Euro auf ein anderes Konto überwiesen und so der Gesellschaft diese Vermögenswerte entzogen haben. Das Geld soll er entweder für eigene Zwecke verwendet oder durch hochriskante Spekulationsgeschäfte verloren haben.

Beide Angeklagten sollen sich zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus dem Gesellschaftsvermögen Beträge auf ihre eigenen Konten haben auszahlen lassen.

Die Angeklagten sollen weiterhin Beträge auf eine andere GmbH, für die die Angeklagten seit 2022 jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sein sollen, transferiert haben, wobei sie billigend in Kauf genommen haben sollen, der anderen GmbH dadurch einen Nachteil zuzufügen.

Insgesamt soll der 39-jährige Angeklagte durch die ihm zur Last gelegten Taten einen Betrag in Höhe von knapp 7 Millionen Euro, der 48-jährige Angeklagte soll einen Betrag in Höhe von knapp 3 Millionen Euro erlangt haben, wobei teilweise Rückzahlungen erfolgt sein sollen. Die beiden Gesellschaften sollen insgesamt einen Betrag in Höhe von knapp 6,5 Millionen Euro erlangt haben.

Strafkammer 9 (als allgemeine große Strafkammer):

seit 10.02.2026

9.00 Uhr

Saal 134

Az.: 20 KLs 21 Js 6412/25

Fortsetzung:

26.02., 03.03. (13.00 Uhr) und 09.03.2026, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Delligsen, Garbsen, Hannover, Springe und Walsrode

Tatzeit:

Januar bis April 2025

Zur Last gelegte Tat:

schwerer Bandendiebstahl

Den vier Angeklagten (28, 33, 33 und 45 Jahre alt) werden insgesamt 11 Straftaten des schweren Bandendiebstahls vorgeworfen. Sie sollen hochwertige PKW, welche sämtlich über das Keyless-Go-System verfügen, im Großraum Hannover jeweils zur Nachtzeit mittels einer sogenannter "Relay-Station-Attack" entwendet haben. Hierbei sollen sie in wechselnder Konstellation und in wechselnder Tatbeteiligung in planvollem, arbeitsteiligem Zusammenwirken gehandelt haben, um sich durch die Tatbegehung eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen. Die tatbetroffenen Fahrzeuge sollen nach der Entwendung ins Ausland verbracht worden sein.

seit 27.02.2026

09:00 Uhr

Saal 134

Az.: 20 KLs 29 Js 14437/25 (24/25)

Fortsetzung:

17.03.2026, 27.03.2026, jeweils 09:00 Uhr und in Saal 149

Tatort:

Peine

Tatzeit:

Mai 2024 bis Mai 2025

Zur Last gelegte Tat:

schwere räuberische Erpressung, Körperverletzung, Diebstahl im besonders schweren Fall

Dem 32-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2025 zur Nachtzeit den Imbiss "City-Palast" am Bahnhofsplatz in Peine betreten zu haben, wobei er ein Hackmesser mit einer Klingenlänge von 30 cm sichtbar mit sich geführt haben und von einem in dem Imbiss arbeitenden Zeugen Bargeld und zubereitete Künefe gefordert haben soll. Nachdem der Zeuge die Herausgabe der geforderten Gegenstände verweigert haben soll, soll der Angeklagte den Imbiss wieder verlassen haben; der Zeuge soll den Angeklagten anschließend vor der Tür zur Rede gestellt haben, woraufhin der Angeklagte dem Zeugen mit der Hand in das Gesicht geschlagen haben soll.

Dem Angeklagten werden vonseiten der Staatsanwaltschaft darüber hinaus diverse Taten des Diebstahls über den Zeitraum von ungefähr einem Jahr zur Last gelegt. Hierbei soll es sich bei den Geschädigten um diverse Lebensmittelmärkte in Peine handeln.

Strafkammer 10 (als große Wirtschaftsstrafkammer):

Seit 09.12.2025

09.30 Uhr

Saal 134

Az.: 21 KLs 5554 Js 33280/23

Fortsetzung:

19.12.2025 (Saal 145), 07.01. (Saal 134), 12.01., 19.01., 21.01., 27.01. (Saal 149), 04.02., 10.02. (Saal 134) und 16.02.2025, soweit nicht anders angegeben jeweils 9.30 Uhr in Saal 32 NG

Tatort:

Hannover und andernorts

Tatzeit:

Februar 2021 bis Februar 2022

Zur Last gelegte Tat:

Subventionsbetrug

Dem 48-jährigen Angeklagten werden insgesamt 20 Straftaten vorgeworfen. Er soll als Geschäftsführer Kurzarbeitergelder für Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit Hannover beantragt haben, obwohl er gewusst habe, dass tatsächlich kein Arbeitsausfall vorgelegen habe, der zum Bezug von Kurzarbeitergeld berechtigen würde. Im Glauben, dass Ansprüche auf Kurzarbeitergeld bestanden, sollen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Hannover die Anträge des Angeklagten bewilligt und Auszahlungen des Kurzarbeitergeldes und der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 1.000.000,00 € veranlasst haben. Der Angeklagte soll einen Großteil des Geldes nach Eingang der jeweiligen Zahlungen in bar abgehoben und auf diese Weise einen Betrag von insgesamt rund 800.000,00 € erlangt haben. Der Angeklagte soll dabei in der Absicht gehandelt haben, sich eine Einnahmequelle von nicht unerheblicher Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.

seit 26.02.2026

10:00 Uhr

Saal 147

Az.: 21 KLs 5443 Js 39660/24 (6/25)

Fortsetzung:

03.03.2026 (Saal 134), 10.03.2026 (Saal 134), 12.03.2026 (Saal 147), 18.03.2026 (Saal 137), 19.03.2026 (Saal 147), 01.04.2026 (Saal 149), 02.04.2026 (Saal 147), 14.04.2026 (13:00 Uhr, Saal 134), 15.04.2026 (Saal 149), jeweils um 10:00 Uhr (soweit nicht anders angegeben)

Tatort:

Hannover und andernorts

Tatzeit:

November 2021 bis September 2024

Zur Last gelegte Tat:

Steuerhinterziehung, versuchte Steuerhinterziehung

Dem 35-jährigen Angeklagten werden insgesamt 25 Straftaten der Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Zusammen mit weiteren, gesondert Verfolgten soll der Angeklagte, ohne tatsächlich selbst in der Baubranche Bauleistungen zu erbringen, aufgrund einer mit den gesondert Verfolgten geschlossenen Bandenabrede auf Bestellung von Bauunternehmern Scheinrechnungen ausgestellt haben. Diese soll er sodann mit den gesondert Verfolgten innerhalb der Baubranche gewinnbringend vertrieben haben und den Rechnungsabnehmern - den Bauunternehmern - erhebliche Bargeldbeträge zur Entlohnung derer schwarz beschäftigter Mitarbeiter geliefert haben.

Hierzu soll der Angeklagte als Inhaber einen Geschäftsbetrieb eingerichtet haben, innerhalb dessen er sämtliche Organisations- und Entscheidungskompetenzen verfügt haben soll. Dieser Geschäftsbetrieb soll hauptsächlich darauf gerichtet gewesen sein, nicht leistungshinterlegte Rechnungen (Scheinrechnungen) zu erstellen und diese an Drittbaufirmen (Rechnungskäufer) zum Zweck der Hinterziehung von Lohnsteuer zu versenden sowie Bankkonten bereitzustellen, um die von den Rechnungskäufern geleisteten Zahlungen abzuwickeln. Zur Bereitstellung dieser Bankkonten soll der Angeklagte zahlreiche Scheingesellschaften gegründet und für deren Geschäftsführung jeweils Strohleute angeworben haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte im Rahmen seines Geschäftsbetriebs die Bargeldauszahlung der eingegangenen Geldzahlungen der Rechnungskäufer und den Rücktransport der Bargelder an die jeweiligen Rechnungskäufer organisiert haben.

Mit diesem Geschäftsmodell soll der Angeklagte Zahlungseingänge von ca. 250 verschiedenen Rechnungsempfängern in Höhe von ungefähr 75 Mio. Euro erzielt haben. Auf dieser Grundlage soll der Angeklagte in 25 Fällen Steuern im Gesamtumfang von ca. 2,5 Mio. Euro verkürzt haben und in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro versucht haben, Steuern zu verkürzen, wobei es sich um die angeklagten Taten handelt.

Strafkammer 11 (als große Jugendkammer):

27.02.2026

09.30 Uhr

Saal 147

Az.: 22 KLs 15 Js 29815/25

Fortsetzung:

16.03. (11.00 Uhr in Saal 149), 17.03., 30.03 (Saal 149)., 31.03., 07.04. (Saal 149) und 09.04.2026, jeweils in Saal 147

Tatort:

Alfeld (Leine)

Tatzeit:

27.07.2025

Zur Last gelegte Tat:

Schwere Brandstiftung

Dem 23-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in erheblich alkoholisiertem Zustand sowie durch einen Streit mit seiner Lebensgefährtin belastet über ein Fenster in deren Wohnung in Alfeld gelangt zu sein, nachdem ihm zuvor der Wohnungsschlüssel abgenommen wurde. Sodann soll er in der Wohnung ein Feuer gelegt haben. Zwar soll der Angeklagte kurz danach selbst die Feuerwehr alarmiert haben, wodurch ein Übergreifen des zwischenzeitlich Brandes des Wohnhauses auf angrenzende Gebäude verhindert worden sei, das Wohnhaus selbst soll jedoch vollständig niedergebrannt sein. Hierdurch soll ein Schaden von ca. 150.000 Euro entstanden sein.

Strafkammer 16 (als allgemeine große Strafkammer):

04.03.2026

09:00 Uhr

Saal 134

Az.: 26 KLs 26 Js 33671/25 (31/25)

Fortsetzung:

11.03.2026, 23.03.2026, 25.03.2026, jeweils 09:00 Uhr in Saal 134

Tatort:

Lehrte und Peine

Tatzeit:

August 2025

Zur Last gelegte Tat:

erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung

Den vier Angeklagten (25, 29, 35 und 36 Jahre alt) wird vonseiten der Staatsanwaltschaft Hildesheim Folgendes vorgeworfen:

Die beiden 29- und 36-jährigen Angeklagten sollen den später geschädigten Zeugen in einen Hinterhalt gelockt haben, um von diesem einen Geldbetrag von 2.000 Euro (zurück) zu erlangen, welchen sich der Zeuge im Vorfeld vom 36-jährigen Angeklagten geliehen haben soll. Hierzu soll sich zunächst eine unbekannte Frau bei dem Zeugen über die Internetplattform TikTok gemeldet haben, um ein Treffen mit dem Zeugen zu vereinbaren, vorgeblich, um sich näher kennenzulernen. Als der Zeuge bei dem vereinbarten Treffpunkt in Lehrte angekommen sein soll, sollen ihn dort die beiden 29- und 36-jährigen Angeklagten erwartet haben, ihn in einen schwarzen VW-Bus gedrängt haben und mit ihm in ein Waldstück nach Peine gefahren sein. Die beiden Angeklagten sollen den Zeugen dazu aufgefordert haben, den Geldbetrag zu zahlen, ansonsten würde jemand anders kommen, der deutlicher mit ihm reden werde.

Nachdem der Zeuge sich geweigert haben soll, das Geld zu zahlen, sollen die beiden Angeklagten mit dem Zeugen in dem VW-Bus nach Peine gefahren sein, wo die beiden anderen, 25- und 35-jährigen Angeklagten zugestiegen sein sollen. Die vier Angeklagten sollen mit dem Zeugen in dem VW-Bus zurück in das vorgenannte Waldstück gefahren sein. Dort soll einer der Angeklagten unter Billigung durch die anderen Angeklagten eine Pistole gezogen, diese vor den Augen des Zeugen durchgeladen und in den Mund des Zeugen gesteckt haben, unter der Ankündigung, den Zeugen zu erschießen, wenn er das Geld nicht zahle. Als der Zeuge die Forderung verneint haben soll, soll ein Angeklagter diesem die Pistole an die Stirn geschlagen haben, sodass der Zeuge eine blutende Platzwunde erlitten haben soll. Einer der Angeklagten soll zudem unter Billigung durch die anderen Angeklagten dem Zeugen einen Zigarrenschneider vorgehalten haben unter der Ankündigung, diesem jede Stunde einen Finger abzuschneiden, solle er das Geld nicht zahlen, sowie einen Lötkolben, um dem Zeugen zu suggerieren, dass er Verbrennungen erleiden werde.

Nach einiger Zeit sollen die vier Angeklagten den Zeugen zurück nach Lehrte gebracht und unter der Ankündigung, er solle das Geld zahlen, sonst würden sie seiner Familie etwas antun, aus der Situation entlassen haben. Der Zeuge soll neben der Platzwunde an der Stirn ein Schädel-Hirn-Trauma sowie diverse Prellungen und Hämatome erlitten und während der gesamten Situation um sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit gefürchtet haben.

Bundesland Niedersachsen published this content on February 23, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on February 23, 2026 at 07:48 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]