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12/17/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/17/2025 06:06

Servicemeldungen aus Ämtern und Bezirken

17.12.2025 Presse

Servicemeldungen aus Ämtern und Bezirken

Informationen für den sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk / Ehemaliger Technischer Leiter, Theodor Häußler, wird 90 / Stadtrat Matthias Oechsner wird 60 Jahre alt / B10-Tunnel Rosenstein für eine Nacht gesperrt / Neue Baustelle

Informationen für den sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Zum Jahreswechsel in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gehört ein Feuerwerk für viele zu den Höhepunkten des Abends. Damit das Feuerwerk ohne Verletzungen, Verbrennungen, Brände oder Verstöße gegen gesetzliche Regelungen endet, bittet das Amt für öffentliche Ordnung, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen der Feuerwerkskörper zu beachten sowie um Vorsicht und Aufmerksamkeit im Umgang damit.

Der Verkauf der Feuerwerkskörper findet dieses Jahr von Montag, 29. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember, statt. Raketen und Böller der Kategorie 2 dürfen nur an volljährige Personen abgegeben und nur von diesen abgebrannt werden. Der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche ist auch dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt.

Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig, sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. Es sollten deshalb nur Feuerwerkskörper gekauft werden, die mit einer gültigen Zulassung gekennzeichnet sind. Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen Stelle oder von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) darf seit dem 3. Juli 2017 nicht mehr verkauft und verwendet werden.

Die Zulassung bedeutet aber nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher zu handhaben sind. Tüftler sollten deshalb auf Basteleien verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Bereits durch Stöße, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven Reaktionen kommen.

Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Die Einfuhr und der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoff- und Zollrecht dar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Dingen von bedeutendem Wert kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre steigen.

Kraft Gesetzes ist es verboten, in unmittelbarer Nähe von lärm- und brandempfindlichen Gebäuden pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Zu den lärmempfindlichen Gebäuden zählen Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime. Zu den brandempfindlichen Gebäuden zählen Reet- und Fachwerkhäuser. Wer dennoch in unmittelbarer Nähe dieser Gebäude Feuerwerkskörper zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Über die genannten Verbotszonen hinaus gilt auch in diesem Jahr ein Mitführ- und Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände innerhalb des sogenannten Cityrings. Dadurch werden alle Personen geschützt, die sich zum Jahreswechsel in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten. Darüber hinaus wird dadurch verhindert, dass es wie in den Vorjahren zu unkontrolliertem Abbrennen von Feuerwerk kommt, was regelmäßig zu Gefährdungen und teilweise sogar zu Verletzungen von Passanten geführt hat.

Vor dem Zünden der Feuerwerkskörper sollten unbedingt die Gebrauchshinweise beachtet werden. Leere Flaschen sind als Startrampe nicht geeignet. Kinder sollten über die Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, informiert und während des Abbrennens der Raketen und Böller beaufsichtigt werden.

Vor dem Starten von Raketen ist ein sicherer Startplatz zu suchen. Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände sollten davon ausreichend entfernt sein. Wer auf Nummer sichergehen will, sollte Mülltonnen geschlossen halten, Balkon und Terrasse leerräumen sowie Fenster und besonders Dachluken schließen.

Raketen und Böller dürfen niemals in geschlossenen Räumen angezündet werden. Es empfiehlt sich, Feuerwerkskörper immer mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach sofort einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzunehmen. Blindgänger sollte man niemals erneut anzünden. Dass mit Feuerwerkskörpern nicht nach Personen geworfen oder geschossen werden darf, versteht sich von selbst. Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterfeuerwerk schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden. Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen sind in der Regel die Folge.

Für Kinder und Jugendliche sind dann die Eltern oder andere Aufsichtspflichtige mitverantwortlich.

Wer Raketen und Böller nach dem Neujahrstag abbrennt, macht sich ebenfalls einer Ordnungswidrigkeit schuldig und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 oder 110 gewählt werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Gewerbeaufsicht des Amts für Umweltschutz unter Telefon 216-88409.

Ehemaliger Technischer Leiter, Theodor Häußler, wird 90

Theodor Häußler hat vier Jahrzehnte lang die Entwicklung Stuttgarts mitgestaltet. Als Technischer Leiter der Stadt prägte er viele Großprojekte und trug wesentlich zur modernen Infrastruktur der Landeshauptstadt bei, bevor er im Dezember 2000 in den Ruhestand ging. Am Dienstag, 26. Dezember, feiert er seinen 90. Geburtstag.

Geboren in Stuttgart, absolvierte Häußler sein Abitur am Dillmann-Gymnasium und schloss 1960 sein Studium an der Universität Stuttgart mit dem Diplom als Bauingenieur ab. Über die Leitung des Aufgabengebiets Verkehrseinrichtungen und Parkhausbau führte sein Berufsweg in den Jahren 1969 bis 1971 zur Leitung der Bauabteilung Filder des Tiefbauamts. 1972 wechselte Häußler ins Bürgermeisteramt, wo er die Leitung der Stabsabteilung Verkehrsausbau und Investitionen des Technischen Referats übernahm und zugleich Mitarbeiter des damaligen Technischen Bürgermeisters Professor Dr. Hans-Dieter Künne war.

Zu seinen Schwerpunkten gehörten die Koordinierung und Entscheidungsvorbereitung bei Planungen, Finanzierungen, Planungsrechtsverfahren und Baudurchführungen, die Zusammenarbeit mit staatlichen Aufsichtsbehörden und Zuwendungsgebern sowie die Unterstützung des Nahverkehrsausbaus und der Verbundentwicklung. Bedeutende Projekte wie die Bundesgartenschau 1977, die Internationale Gartenbauausstellung IGA 1993 und die Schnellbahneinbindung Stuttgarts fielen in seine Zuständigkeit.

Von 1994 bis zu seinem Ruhestand war Häußler sieben Jahre Technischer Referent und verantwortlich für das Stadtmessungsamt, Hochbauamt, Tiefbauamt, das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung sowie für die Entwicklung und Koordination des Verkehrswegebaus und des öffentlichen Personenverkehrs. Besondere Herausforderungen lagen dabei in der Bewältigung der Aufgaben der städtischen Abfallwirtschaft und in der Sicherung der Leistungsfähigkeit der städtischen Bauverwaltung.

Neben seiner beruflichen Laufbahn engagierte sich Theodor Häußler in zahlreichen Ehrenämtern: als Kirchengemeinderat von St. Eberhard und im Kuratorium Dommusik, als Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung Marienheim und der Stiftung "bibel heute" sowie als Vorstandsmitglied der Katholischen Hospizstiftung. Für sein langjähriges Engagement wurde er mehrfach ausgezeichnet, unter anderem 2022 mit dem Päpstlichen Ehrenzeichen "Pro Ecclesia et Pontifice".

Sein ehrenamtliches Engagement hat Theodor Häußler nach eigenen Angaben im letzten Jahrzehnt Stück für Stück niedergelegt. Aber als Mitglied der Gemeinde nimmt er noch aktiv teil in der Stuttgarter Domkirche St. Eberhard.

Seine Verbundenheit zur Stadt bleibt für Häußler auch nach dem Ruhestand ungebrochen: Einmal im Monat pflegt er den Austausch mit alten Kollegen. Seinen 90. Geburtstag wird er im Kreise von Familie und Freunden feiern, zu der neben zwei Kindern inzwischen auch Enkelkinder zählen.

Wenn Theodor Häußler noch einen Wunsch frei hätte, dann den, das S 21 einmal vollends zu Ende geführt wird und er das noch erleben wird.

Stadtrat Matthias Oechsner wird 60 Jahre alt

Am 18. Dezember hat Matthias Oechsner gleich mehrere Termine. Der Ältestenrat trifft sich, außerdem hat der Gemeinderat eine 37 Punkte umfassende Tagesordnung vor sich, also jede Menge Arbeit. Vor allem aber wird der Vorsitzende der FDP-Fraktion an diesem Tag 60 Jahre alt.

Der promovierte Pharmazeut ist in Stuttgart geboren und aufgewachsen. Für das Studium ging er erst nach Tübingen, wechselte dann nach Ulm und Braunschweig und schließlich nach Berlin. 1998 kehrte er mit seiner Frau, mit der Oechsner drei Kinder hat, zurück in seine Heimatstadt. Zwei Jahre später schloss er sich der FDP an, wurde Stadtgruppenvorsitzender und 2004 Bezirksbeirat in Botnang. Seit 16 Jahren vertritt er die Liberalen im Gemeinderat, seit elf Jahren als Fraktionsvorsitzender.

Oechsner ist unter anderem Mitglied des Ältestenrats, des Verwaltungsausschusses, des Sozial- und Gesundheitsausschusses, Aufsichtsrat der in.Stuttgart sowie Beirat bei den Vereinen Altes Schauspielhaus und Komödie im Marquardt, Theater der Altstadt sowie Theater Die Rampe. Er lege Wert auf eine Politik, die die mittelständischen Unternehmer wieder mehr ins Zentrum des Denkens und Handelns stelle, sagt der selbstständige Apotheker über sich selbst.

B10-Tunnel Rosenstein für eine Nacht gesperrt

Wegen Wartungsarbeiten müssen alle Fahrtrichtungen des B10-Tunnels Rosenstein, von Esslingen in Richtung Zuffenhausen und von Zuffenhausen in Richtung Esslingen, in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember von 23 bis 5 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt werden.

Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Neue Baustelle

Stuttgart-Süd, Böblinger Straße

vom 20. Dez. 2025 bis 23. April 2026, zwischen Erwin-Schöttle-Platz und Adlerstraße Vollsperrung stadteinwärts wegen Bahnsteigverlängerung. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

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