04/30/2026 | Press release | Distributed by Public on 04/29/2026 23:24
Zivilgericht
Vorsitzende: Richterin Lindenthal
Schmerzensgeld nach Sturz?
Die Klägerin begehrt die Zahlung eines Schmerzensgeldes von einem Verbrauchermarkt.
Die Klägerin behauptet, sie wäre über Verkehrsschild gestolpert, welches auf dem Parkplatz des Verbrauchermarktes gelegen habe und nicht sichtbar und auch nicht gekennzeichnet oder gesichert gewesen sei. Hierdurch habe sie sich beim Sturz den Arm gebrochen.
Die Beklagte behauptet, es habe sich um ein "Behindertenparkplatzschild" gehandelt, das von einem Nutzer umgefahren worden sein muss. Dieses sei gut sichtbar gewesen. Die Beklagte habe keine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Eine Haftung sei auch wegen des überwiegenden Mitverschuldens der Klägerin ausgeschlossen.
Zur Verhandlung hat das Gericht das persönliche Erscheinen der Klägerin angeordnet und vier Zeugen geladen.