08/25/2026 | Press release | Distributed by Public on 08/25/2026 01:24
Rheinmetall hat einen ersten Abruf im Rahmen des German Armed Forces Contractor Augmentation Program II - Stationäre Unterbringung (G-CAP II SU) vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) erhalten. In Litauen lässt der Konzern nun als Generalunternehmer ein modulares Camp für bis zu 2.000 Soldaten entstehen, das ab Mitte August 2027 den Betrieb aufnehmen soll. Ab der Inbetriebnahme ist Rheinmetall für das Facility Management, das auch eine Wäscherei mit einschließt, und die Verpflegung verantwortlich. Der Auftragswert für den Aufbau der modularen Liegenschaft beläuft sich auf 250 MioEUR, der Wert für den anschließenden Betrieb liegt bei 40 MioEUR pro Jahr. Der Auftrag wurde im dritten Quartal 2026 eingebucht.
Mit dem Programm G-CAP II SU wird die für Soldatinnen und Soldaten bei Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements und der Landes- und Bündnisverteidigung vorgesehene stationäre Unterbringung im Einsatz bereitgestellt, unabhängig von den klimatischen, geographischen und geologischen Bedingungen im Einsatzland. Vorgeplante und rahmenvertraglich gebundene modulare Infrastruktur von der Herstellung über den Transport, Aufbau, Betrieb bis hin zum Rückbau bilden den Kern von G-CAP II SU. Da diese Schritte aus einer Auftragnehmerhand abgerufen werden können und standardisiert sind, wird der gesamte Prozess beschleunigt. In diesem Fall wurde der Vertrag genutzt, um die Bundeswehr bei der Auftragserfüllung in Litauen zu unterstützen.
Das vom BAIUDBw initiierte Projekt G-CAP II SU soll die stationäre Unterbringung im Einsatz durch gewerbliche Dienstleister ermöglichen. Durch die Möglichkeit, entsprechende Infrastruktur über die gewerbliche Wirtschaft zu schaffen, können die eigenen Ressourcen der Bundeswehr geschont werden, um sie für hohe Bedrohungslagen verfügbar zu halten.
Rheinmetall übernimmt weltweit die Planung, Herstellung, Lieferung, je nach Erfordernis über den See-, Land- oder Luftweg, und Errichtung sowie optional den mehrjährigen autarken Betrieb und anschließend den Rückbau von Camps.