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12/23/2025 | Press release | Archived content

Vor Jahreswechsel: Friedliches und sicheres Feiern in ganz Stuttgart - Schlossplatz abgesperrt

23.12.2025 Presse

Vor Jahreswechsel: Friedliches und sicheres Feiern in ganz Stuttgart - Schlossplatz abgesperrt

Stuttgart setzt zum Jahreswechsel auf Sicherheit: Im Cityring gilt ein Feuerwerksverbot, Polizei und Feuerwehr sind verstärkt im Einsatz. Auch ohne zentrale Feier gibt es viele Möglichkeiten, friedlich ins neue Jahr zu starten.

Damit der Jahreswechsel sicher und freudvoll verläuft, haben sich die Stadtverwaltung, Polizei, Feuerwehr und Stuttgart-Marketing viele Gedanken im Vorfeld gemacht. Klar ist: Auch ohne zentrale Feier auf dem Schlossplatz bietet Stuttgart viele Möglichkeiten, auf das Jahr 2026 anzustoßen. Dazu sind - allem in der City(Öffnet in einem neuen Tab)- einige Vorgaben zu beachten.

So greift in der Innenstadt wieder ein Feuerwerksverbot. Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hat per Polizeiverordnung untersagt, am Silvesterabend ab 18 Uhr bis 6 Uhr am Neujahrsmorgen Pyrotechnik im sogenannten Cityring mitzuführen oder abzubrennen. OB Nopper hat zum Erlass der Verordnung betont: "Stadtverwaltung und Polizei wollen, dass alle Besucherinnen und Besucher der Stuttgarter Innenstadt eine friedliche und unbeschwerte Silvesternacht erleben. Deswegen haben wir nach den Erfahrungen der Vorjahre für den sogenannten Cityring der Stuttgarter Innenstadt ein uneingeschränktes Feuerwerksverbot verhängt. Wir haben damit für den Innenstadtbereich das nach dem geltenden Recht von Bund und Land maximal mögliche Feuerwerksverbot ausgesprochen." Der Schlossplatz selbst wird am Abend abgesperrt sein.

Betroffen vom Feuerwerksverbot ist der gesamte Bereich innerhalb des Cityrings. Hier besteht ein Mitführ‐ und Abrennverbot für pyrotechnische Gegenstände, sodass alle Besucherinnen und Besucher derartige Gegenstände erst gar nicht mit in die Stuttgarter Innenstadt bringen dürfen. Kontrolliert wird das Mitführverbot von der Polizei.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums werden insbesondere innerhalb des Cityrings sowie an weiteren neuralgischen Punkten präsent sein. Neben der Überwachung der Feuerwerksverbotszone schenken sie größeren Ansammlungen besondere Beachtung, da sich aus ihnen gruppendynamische Prozesse ergeben können. Die Videobeobachtungsanlage und stärkere Beleuchtung sollen helfen, Straftaten und Ordnungsstörungen zu erkennen und die Einsatzkräfte entsprechend zu lenken. Polizeipräsident Markus Eisenbraun betont: "Auch ohne die Veranstaltung auf dem Schlossplatz werden wir alles dafür tun, um den Stuttgarterinnen und Stuttgartern sowie allen Gästen eine friedliche und störungsfreie Silvesternacht zu gewährleisten. Dazu gehört aber auch, dass die Menschen sich an die Regeln halten und aufeinander achten. Bei Gewalthandlungen, insbesondere gegen Einsatz- oder Rettungskräfte, werden wir konsequent und entschlossen einschreiten."

Auch ohne zentrale Feier auf dem Schlossplatz bietet Stuttgart zum Jahreswechsel zahlreiche attraktive Möglichkeiten, das neue Jahr freudig zu begrüßen. Die Stuttgart-Marketing GmbH stellt unter www.stuttgart-tourist.de/silvester-stuttgart-2025(Öffnet in einem neuen Tab)eine Übersicht mit Ideen und Empfehlungen rund um Silvester in der Landeshauptstadt bereit. Andrea Gehrlach, Prokuristin und Marketingleiterin der Stuttgart-Marketing GmbH, sagt: "Mit diesem Überblick möchten wir Einheimischen wie Gästen zeigen, wie vielfältig und attraktiv der Jahreswechsel in Stuttgart auch ohne Feuerwerk und Großveranstaltung in der Innenstadt gestaltet werden kann. Unser Ziel ist es, Inspiration zu bieten, wie man in Stuttgart in das neue Jahr feiern kann."

Hintergrund: Sicheres Abbrennen von Feuerwerk

Der Verkauf der Feuerwerkskörper dauert noch bis Mittwoch, 31. Dezember, an. Raketen und Böller der Kategorie 2 dürfen nur an volljährige Personen abgegeben und nur von diesen abgebrannt werden. Der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche sind auch dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt.

Die Feuerwehr Stuttgart bereitet sich auch in diesem Jahr mit mehr Personal auf die "einsatzreichste Nacht des Jahres" vor. Im vergangenen Jahr waren innerhalb von wenigen Stunden rund 100 Brandeinsätze abzuarbeiten. Auch wenn es sich dabei zum Großteil um Kleinbrände handelt, kommt es auch immer wieder zu größeren Bränden in der Silvesternacht. Sollte ein Brand nicht selbst gelöscht werden können, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, muss so früh wie möglich der Notruf 112 abgesetzt werden.

Dr. Georg Belge, Feuerwehrkommandant und Leiter der Branddirektion, betont: "Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug. Auch zugelassene Produkte können bei unsachgemäßer Nutzung schwere Verletzungen oder Brände verursachen. Bitte beachten Sie die Gebrauchshinweise und halten Sie ausreichenden Sicherheitsabstand."

Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. Es sollten deshalb nur Feuerwerkskörper gekauft werden, die mit einer gültigen Zulassung gekennzeichnet sind. Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen Stelle oder von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) darf seit dem 3. Juli 2017 nicht mehr verkauft und verwendet werden.

Die Zulassung bedeutet aber nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher zu handhaben sind. Tüftler müssen deshalb auf Basteleien verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Bereits durch Stöße, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven Reaktionen kommen.

Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Die Einfuhr und der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoff- und Zollrecht dar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Dingen von bedeutendem Wert kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre steigen.

Kraft Gesetzes ist es verboten, in unmittelbarer Nähe von lärm- und brandempfindlichen Gebäuden pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Zu den lärmempfindlichen Gebäuden zählen Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime. Zu den brandempfindlichen Gebäuden zählen Reet- und Fachwerkhäuser. Wer dennoch in unmittelbarer Nähe dieser Gebäude Feuerwerkskörper zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Über die genannten Verbotszonen hinaus gilt auch in diesem Jahr ein Mitführ- und Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände innerhalb des sogenannten Cityrings. Dadurch werden alle Personen geschützt, die sich zum Jahreswechsel in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten. Darüber hinaus wird dadurch verhindert, dass es wie in den Vorjahren zu unkontrolliertem Abbrennen von Feuerwerk kommt, was regelmäßig zu Gefährdungen und teilweise sogar zu Verletzungen von Passanten geführt hat.

Vor dem Zünden der Feuerwerkskörper sollten unbedingt die Gebrauchshinweise beachtet werden. Leere Flaschen sind als Startrampe nicht geeignet. Kinder sollten über die Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, informiert und während des Abbrennens der Raketen und Böller beaufsichtigt werden.

Vor dem Starten von Raketen ist ein sicherer Startplatz zu suchen. Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände sollten davon ausreichend entfernt sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Mülltonnen geschlossen halten, Balkon und Terrasse leerräumen sowie Fenster und besonders Dachluken schließen.

Raketen und Böller dürfen niemals in geschlossenen Räumen angezündet werden. Es empfiehlt sich, Feuerwerkskörper immer mit ausgestrecktem Arm anzuzünden und danach sofort einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzunehmen. Blindgänger sollte man niemals erneut anzünden. Dass mit Feuerwerkskörpern nicht nach Personen geworfen oder geschossen werden darf, versteht sich von selbst. Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterfeuerwerk schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden. Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen sind in der Regel die Folge.

Für Kinder und Jugendliche sind dann die Eltern oder andere Aufsichtspflichtige mitverantwortlich. Wer Raketen und Böller nach dem Neujahrstag abbrennt, macht sich ebenfalls einer Ordnungswidrigkeit schuldig und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden.

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