Austrian Federal Chancellery

07/28/2026 | Press release | Distributed by Public on 07/28/2026 03:50

Gesetzesentwurf für Social-Media-Verbot unter 14 geht mit dem heutigen Tag in Begutachtung

28. Juli 2026 Gesetzesentwurf für Social-Media-Verbot unter 14 geht mit dem heutigen Tag in Begutachtung

Die Bundesregierung schickt den Gesetzesentwurf zum Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige in die Begutachtung und zeitgleich an die Kommission für die Notifizierung. Damit soll der Zugang zu Plattformen, die auf Algorithmen basieren, für Kinder beschränkt werden. Betroffen sind unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat.

"Mit unserem Gesetzesentwurf lösen wir ein Versprechen ein: an die Kinder in diesem Land und an ihre Eltern. Österreich ist eines der ersten Länder in Europa, das Kindern unter 14 Jahren klaren gesetzlichen Schutz vor den Gefahren sozialer Medien geben wird. Die Plattformen hatten lange genug Zeit, selbst Verantwortung zu übernehmen - sie haben es nicht getan. Jetzt tun wir es für sie."
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll

Aktuelle Studien belegen, dass jedes vierte Kind suchtähnliches Smartphone-Verhalten zeigt. Fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen nutzt ihr Gerät nahezu ununterbrochen. Übermäßige Social-Media-Nutzung wird mit Angststörungen, Depressionen und beeinträchtigter Gehirnentwicklung in Verbindung gebracht.

Mit dem neuen Gesetz soll festgelegt werden, dass jene Plattformen für unter 14-Jährige gesperrt werden, die eine der folgenden suchtfördernden Funktionen verwenden: Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, Mechanismen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung oder Push-Nachrichten bei Nichtnutzung. Dazu zählen beispielsweise TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Die Plattformen haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind von dem Gesetz nicht betroffen.

Umsetzung unter strengen Datenschutz-Kriterien

"Der Schutz unserer Kinder darf nicht auf Kosten von Privatsphäre gehen. Deshalb setzt unser Gesetzesentwurf auf modernste Technologie: Mittels Zero-Knowledge-Proof-Verfahren wird ausschließlich bestätigt, ob jemand das Mindestalter erreicht hat - ein einfaches Ja oder Nein. Kein Name, kein Geburtsdatum, keine sensiblen Daten landen bei den Plattformen."
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll

Die im Gesetzesentwurf skizzierte Altersverifikation basiert auf dem sogenannten Double-Blind-Modell, bei dem die Bereitsteller der Altersinformation nicht nachvollziehen können, wo oder wann ein Altersnachweis verwendet wird, und umgekehrt die Zielplattform nur die für die Prüfung erforderlichen Informationen erhält.

Es werden Technologien zum Schutz der Privatsphäre (Privacy-enhancing technologies, kurz PETs) eingesetzt, insbesondere sogenannte zero-knowledge proofs. Dabei wird technisch nachgewiesen, dass jemand alt genug ist, ohne dabei konkrete Daten wie Name oder Geburtsdatum preiszugeben. Die Plattform erhält nur das Altersprädikat ("14 Jahre oder älter: wahr"), aber keine weiteren Daten. Zusätzlich verhindern kryptographische Verfahren, dass die Nutzung eines Altersnachweises an verschiedenen Stellen miteinander verknüpft oder einer Person zugeordnet werden können.

Nutzerinnen und Nutzer müssen vor der Freigabe klar erkennen können, welche Altersstufe zu welchem Zweck an welche Plattform übermittelt wird. Die Freigabe erfolgt lokal und bewusst durch die Nutzerin beziehungsweise den Nutzer selbst.

Die Altersverifikation ist einmalig notwendig, wenn ein Konto bei der Plattform angelegt wird. Bestehende Konten müssen bei Inkrafttreten des Gesetzes überprüft werden. Bei anonymer Nutzung ohne Konto kann die Verifikation öfter nötig sein.

Durchsetzbarkeit mit hohen Strafen für Konzerne

Das Gesetzesvorhaben setzt bei der Verantwortung der Plattformen an. Es beruht auf dem rechtlichen Ansatz, dass die Plattformen den sie schon derzeit treffenden Verpflichtungen nachkommen müssen. Dafür sind klare Sanktionsmechanismen vorgesehen: Sehr großen Plattformen drohen bei Verstößen Geldstrafen in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Zusammenarbeit mit der EU

Die Initiative zur Einführung eines EU-weiten Mindestalters für die Nutzung von Social Media wird von der österreichischen Bunderegierung weiterhin unterstützt und vorangetrieben.

Unabhängig davon setzt die österreichische Bundesregierung ein verpflichtendes Mindestalter für die Nutzung von Video-Sharing-Plattformen ab einem Alter von 14 Jahren fest, um rasch eine niederschwellige und geschützte digitale Teilhabe sicherzustellen.

Altersverifikation soll mittels ID Austria möglich sein

Das Gesetz wird nicht vorschreiben, welche Methoden für die Altersverifikation verwendet werden sollen. Eine von mehreren Möglichkeiten wird die ID Austria sein - eine bequeme und sichere staatliche Option für alle Bürgerinnen und Bürger. Wichtig ist, zu betonen, dass es keinen ID Austria-Zwang geben wird.

Die nötigen Technologien zum Schutz der Privatsphäre sollen in das ID Austria-System eingebaut werden, sodass keinesfalls Namen oder Identitäten an Plattformen übermittelt werden. Am Ende wird nur ein anonymes "Ja, die Person ist alt genug" bei der Social-Media-Plattform ankommen. Umgekehrt wird die ID Austria dank des Double-Blind-Modells keine Information darüber erhalten, wo oder wann ein Altersnachweis eingesetzt wurde. Da die geplanten Verfahren im Wesentlichen dem EU Age Verification Blueprint entsprechen, können sie zukünftig auch für das EU-weite EUDI-Wallet genutzt werden.

Austrian Federal Chancellery published this content on July 28, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on July 28, 2026 at 09:50 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]