08/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 08/27/2026 02:40
Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags führt am
Dienstag, 1. September 2026,
um 14.00 Uhr
im Sächsischen Landtag (Plenarsaal)
zum ersten Mal eine öffentliche Anhörung einer öffentlichen Petition durch.
Angehört werden zur Petition "Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020 - Vertrauensschutz für Selbstständige" die Petentin sowie Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz und der Sächsischen Aufbaubank. Diese öffentliche Petition hatte auf der Internetseite des Sächsischen Landtags 2.698 Mitzeichnungen erhalten.
Eine weitere öffentliche Anhörung zur Petition "Schulsozialarbeit erhalten und ausbauen - für starke Schulen in Sachsen" (4.621 Unterzeichner) ist für den 3. September 2026 um 14.00 Uhr im Landtag geplant.
Hintergrund zu öffentlichen Petitionen:
Seit dieser Wahlperiode können auf der Internetseite des Sächsischen Landtags öffentliche Petitionen eingereicht werden. Dabei muss es sich inhaltlich um ein Anliegen von allgemeinem Interesse handeln. Über eine tatsächliche Veröffentlichung auf der Internetseite des Parlaments entscheidet der Petitionsausschuss.
"Mit den öffentlichen Petitionen haben wir das Petitionsverfahren in Sachsen spürbar modernisiert: Der Landtag schafft damit auf einer eigenen datenschutz- und rechtssicheren Plattform die Möglichkeit, Petitionen einfach und öffentlich zu unterstützen - das ist unkompliziert und eine zeitgemäße Bürgerbeteiligung", sagt Daniela Kuge, Vorsitzende des Petitionsausschusses:
"Wenn Petitionen besonders viele Mitzeichner haben, dann scheint das Interesse an einem Anliegen besonders hoch. Eine öffentliche Anhörung macht die Beratung und auch die oft wichtigen Details für die interessierten Bürgerinnen und Bürger leichter nachvollziehbar."
Eine beim Sächsischen Landtag veröffentlichte Petition kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen von anderen Personen mitgezeichnet werden. Unterstützer können wählen, ob sie anonym oder mit Namen auf der Mitzeichnerliste aufgeführt werden möchten.
Wenn über 2.500 Menschen mitzeichnen, muss der Petitionsausschuss darüber beraten, ob zu dieser Petition eine öffentliche Anhörung durchgeführt werden soll.
Die Ergebnisse von abgeschlossenen öffentlichen Petitionen werden ebenfalls auf der Internetseite des Sächsischen Landtags gezeigt:
Übersicht öffentliche Petitionen.
Die Regeln für den Umgang mit öffentlichen Petitionen sind in den Grundsätzen des Petitionsausschusses festgelegt:
Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen
Petitionen:
Gemäß Artikel 35 der Sächsischen Verfassung hat jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Sächsischen Landtag zu wenden. Das können Bitten, Forderungen und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sein.
Hinweise für Medienvertreter:
Medienvertreter sind zur Anhörung willkommen! Journalisten, die nicht Mitglied der Landespressekonferenz Sachsen e. V. oder Inhaber des bundesweit einheitlichen Presseausweises sind, werden gebeten, sich vorab in der Pressestelle zu akkreditieren.
Für Bild- und Tonaufnahmen ist grundsätzlich eine vorherige Anmeldung in der Pressestelle erforderlich.