Kanton Schwyz

08/20/2026 | Press release | Distributed by Public on 08/20/2026 00:23

Kanton Schwyz unterstützt Alpbetriebe bei der Tränkewasserversorgung

20. August 2026

Beitrag aus dem Lotteriefonds im Umfang von 250 000 Franken

Der Regierungsrat stellt für die Nothilfe im Sömmerungsgebiet 2026 insgesamt 250 000 Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. (Bild: Stefan Zürrer)

Die anhaltende Trockenheit stellt zahlreiche Alpbetriebe im Kanton Schwyz vor grosse Herausforderungen. Besonders die Versorgung der gesömmerten Tiere mit ausreichend Tränkewasser ist regional zunehmend gefährdet. Der Regierungsrat stellt deshalb für die Nothilfe im Sömmerungsgebiet 2026 insgesamt 250 000 Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Zudem wurde der Kantonale Führungsstab zur Koordination der direkten Unterstützung vor Ort eingesetzt.

Im Kanton Schwyz bestehen rund 420 Alpbetriebe, auf denen etwa 15 000 Rinder, Kühe und Kälber gesömmert werden. Während dem Futtermangel nur begrenzt begegnet werden kann, lässt sich eine drohende Unterversorgung mit Tränkewasser in vielen Fällen durch zeitlich beschränkte Notmassnahmen verhindern. Dazu gehören insbesondere Wassertransporte und der Einsatz zusätzlicher technischer oder logistischer Mittel. Die Wassertransporte dienen der Sicherstellung des Tierwohls sowie der Aufrechterhaltung der Sömmerung. Letztere bezweckt, das Alpvieh, soweit verantwortbar, möglichst lange auf den Alpen zu halten und dadurch die Futterreserven der Talbetriebe zu schonen.

Kantonaler Führungsstab eingesetzt
Die kantonale Unterstützung erfolgt nach einem abgestuften und subsidiären Verfahren. Zunächst sind die Tierhaltenden gefordert, sämtliche betrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Reichen diese nicht aus, koordinieren die Gemeinden die verfügbaren lokalen und regionalen Ressourcen. Wenn die Tränkewasserversorgung damit nicht mehr sichergestellt werden kann, leistet der Kanton Unterstützung. Aufgrund der besonderen Lage im Sömmerungsgebiet wurde der kantonale Führungsstab (KFS) eingesetzt. Dieser prüft die konkreten Gesuche der Gemeinden. Sind die Möglichkeiten der Bewirtschafter sowie der Gemeinden ausgeschöpft, kann der KFS konkrete Unterstützung leisten: Dazu gehören das Bereitstellen von Material (Wasserleitungen, Pumpen, IBC-Container), falls notwendig der Einsatz des Zivilschutzes und wo erforderlich der externe Beizug von Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Helikoptertransporte im Ausnahmefall.

Materielle und finanzielle Unterstützung
Weiter kann der Kanton direkt vom Bewirtschafter ergriffene ausserordentliche Massnahmen unterstützen, sofern diese zeitlich dringlich und unerlässlich sind, um einen Wassermangel kurzfristig abwenden zu können. Das Ziel ist die Notversorgung mit dem lebenswichtigen Gut Wasser in der aktuellen Mangellage. Die Sömmerungsbetriebe sowie die Gemeinden wurden bereits Anfang August 2026 über die Zuständigkeiten sowie das abgestufte Verfahren in Kenntnis gesetzt. Zur direkten Unterstützung der Sömmerungsbetriebe stellt der Regierungsrat 250 000 Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Mit der konkreten Umsetzung wurde das Amt für Landwirtschaft beauftragt.

Staatskanzlei


Mario Bürgler
Vorsteher Amt für Landwirtschaft

+41 41 819 15 11

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