Stadt Recklinghausen

12/29/2025 | Press release | Distributed by Public on 12/29/2025 05:11

Tipps der Feuerwehr für einen sicheren Silvesterabend

Titel
Tipps der Feuerwehr für einen sicheren Silvesterabend
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Einleitung
Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Raketen und Böllern. Durch Feuerwerkskörper können jedoch Gefahren entstehen.
Haupttext


Beispielsweise dann, wenn Raketen durch Fenster oder Türen in ein Haus geraten und einen Brand verursachen oder unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerkskörpern zu schweren Verletzungen führt.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ausschließlich zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar ohne Genehmigung gestattet. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist das Abbrennen von Feuerwerk generell untersagt.

Nehmen Sie Rücksicht - besonders auf Kinder und hilfebedürftige Menschen sowie auf Tiere, für die der Jahreswechsel mit großem Stress verbunden ist.
Zünden Sie Feuerwerk nur dort, wo keine Gefahr für andere besteht.

Ausschließlich Erwachsene ab 18 Jahren dürfen zum Jahreswechsel ein Silvesterfeuerwerk der Kategorie 2 abbrennen (klassische Silvesterfeuerwerke, die zur Verwendung im Freien vorgesehen sind und keiner Genehmigung bedürfen).


Die Feuerwehr gibt weitere Sicherheitstipps für den Jahreswechsel:

  • Beim Kauf von Feuerwerk auf die Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) achten. Illegales Feuerwerk ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.
  • Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr dar und dürfen nicht verwendet werden (Signalmunition, Seenotrettungsraketen, Magnesiumfackeln etc.).
  • Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
  • Fenster und (Balkon-)Türen in der Silvesternacht geschlossen halten und alles Brennbare von Balkon und Terrasse entfernen.
  • Wasser oder Feuerlöscher bereithalten.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
  • Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen abbrennen und nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien.
  • Feuerwerkskörper dürfen nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen und es ist stets ein Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einzuhalten.
  • Feuerwerkskörper nur auf Gehwegen anzünden, und nicht auf Straßen. Anfahrts- und Rettungswege für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sind freizuhalten und dürfen nicht mit Feuerwerk blockiert werden.
  • Feuerwerkskörper einschließlich Raketen, die nicht explodiert sind, unbedingt liegen lassen. Sie können später noch explodieren. Beschädigte Feuerwerkskörper sollten nicht angezündet werden.
  • Angezündete Feuerwerkskörper nicht in der Hand halten, sondern direkt auf den Boden legen. Raketen sollten aus einer fest auf dem Boden stehenden Vorrichtung starten (zum Beispiel aus einer fest stehenden Flasche). Nach dem Anzünden drei bis vier Meter Abstand halten.
  • Niemals mit Feuerwerkskörpern in Richtung anderer Menschen oder auf Tiere zielen.

Falls es zu einem Feuer kommen sollte:

  • Ruhe bewahren.
  • Gefahrenstelle verlassen, denn: Brandrauch ist tödlich. Ins Freie gehen.
  • Kinder, alte und pflegebedürftige Menschen sowie Tiere mitnehmen und betreuen, Nachbarn warnen.
  • Türen schließen, aber nicht abschließen. Wenn möglich, den Schlüssel bereithalten.
  • Per Notruf 112 die Feuerwehr rufen.
  • Ist das Telefonnetz überlastet, ist die Feuerwehr auch über Polizei- und Bundespolizei zu erreichen.

Richtig Hilfe rufen:

  • WER ruft an (Name, Telefonnummer)?
  • WO wird die Feuerwehr benötigt (Adresse)?
  • WAS ist passiert (Ausmaß)?
  • WIE ist die Situation (zu rettende Person, Verletzte)? Auf Rückfragen der Feuerwehr warten!

Entsorgung von abgebranntem Silvesterfeuerwerk:

Bürger*innen, die sich am Feuerwerk beteiligen, sind verpflichtet, Wege und Flächen von den Resten zu säubern, wenn diese nicht mehr brennen oder glimmen und ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll (Restmüll) entsorgt werden.

Datum
29.12.2025
Stadt Recklinghausen published this content on December 29, 2025, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on December 29, 2025 at 11:12 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]