05/27/2026 | Press release | Distributed by Public on 05/28/2026 05:08
Sprecherinnen und Sprecher
stellvertretender Regierungssprecher Hille
Kleinschmidt (BMUKN)
Bowinkelmann (BMI)
Ungrad (BMWE)
Engelke (BMJV)
Böhm (BMFTR)
Haberlandt (BMG)
Prühl (BMAS)
Deschauer (AA)
Harmsen (BMF)
Druckenthaner (BMDS)
Dr. Blankenheim (BMV)
Schöneck (BMZ)
Lenz (BMBFSFJ)
(Vorsitzende Wolf eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Hille sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Hille
Einen schönen guten Tag auch von mir, insbesondere auch an die Gäste aus dem AA. Schön, dass Sie diesen sonnigen Mittwoch lieber mit uns verbringen als draußen in der Sonne. Das werte ich auch als positives Zeichen.
Wie mittwochs üblich, hat das Bundeskabinett getagt und wie auch in den vergangenen Wochen konsequent und fleißig gearbeitet und einen ganzen Schwung an Gesetzen beschlossen. Ich habe fünf besonders wichtige für Sie mitgebracht. Ich bitte deshalb auch schon kurz um Entschuldigung, dass es vielleicht eine Minute länger dauert.
Das erste Gesetz ist sozusagen aus der Kategorie "Deutschland sicherer machen": Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit beschlossen. Die Bedrohungslage im Cyberraum ist hoch. Auch Deutschland ist Adressat von Cyberangriffen, die mitunter hochprofessionell durchgeführt werden und großes Schadenspotenzial beinhalten können. Die Gewährleistung einer verlässlichen und sicheren Nutzung der Informationstechnologie und der zugrunde liegenden Kommunikationsinfrastruktur ist aber essenzielle Voraussetzung für das Funktionieren unseres Gemeinwesens, Deutschlands wirtschaftlichen Erfolg, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die nationale Sicherheit. Ziel der Bundesregierung ist es deshalb, die Cybersicherheit weiter zu stärken und unsere Sicherheitsbehörden in die Lage zu versetzen, bei schwerwiegenden Gefahren Cyberangriffe auch aktiv verhindern, stoppen oder zumindest abmildern zu können. Dem trägt das verabschiedete Gesetz Rechnung, das schwerpunktmäßig eine Erweiterung der Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, des Bundeskriminalamtes, BKA, und der Bundespolizei vorsieht. Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Cybersicherheit und schafft jetzt die rechtlichen Möglichkeiten für das, was die Sicherheitsorgane heute technisch schon können.
Das zweite Gesetz würde ich in die Kategorie "Modernisierung, Vereinfachung und Digitalisierung" einordnen: Das Bundeskabinett hat die von der Bundesbauministerin vorgelegte grundlegende Novelle des Baugesetzbuches beschlossen. Die Bundesregierung schafft mit der Novelle des Baugesetzbuches und des Raumordnungsgesetzes wesentliche Rahmenbedingungen, damit in Deutschland mehr Wohnraum einfacher und schneller gebaut werden kann und Städte und Gemeinden auch in Zukunft lebenswert bleiben. Ich möchte Ihnen hier einige wesentliche Punkte kurz erläutern.
Erstens: In Städten und Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann zukünftig ein überragendes öffentliches Interesse für die Wohnbebauung bei der Aufstellung der Bebauungspläne geltend gemacht werden.
Zweitens: Die Umweltprüfung wird vereinfacht, das Bauleitplanverfahren gestrafft und vollständig digitalisiert ausgestaltet. Mehrfachbeteiligungen werden reduziert.
Drittens: Das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen wird ebenfalls vollständig digitalisiert. Das heißt, dass bei der Bürgerbeteiligung künftig "digital only" gilt.
Viertens: Außerdem werden zur Stärkung der Gemeinwohlorientierung im Gesetzentwurf Regelungen getroffen, damit die Kommunen etwa gegen sogenannte Schrottimmobilien leichter vorgehen können oder Milieuschutzgebiete durch erweiterte Vorkaufsrechte künftig besser schützen können. Zugleich soll das Baugesetzbuch an bestehende Herausforderungen wie die veränderte Sicherheits- und Versorgungslage sowie die Folgen des Klimawandels angepasst werden und so die Resilienz von Städten und Gemeinden stärken.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag enthaltenen zentralen Regelungsaufträge der föderalen Modernisierungsagenda und des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung um.
Zum dritten Gesetz, das zur Kategorie "Modernisierung und Vereinfachung und Beschleunigung" zu rechnen ist: Die Bundesregierung hat heute das Siebte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung beschlossen. Die umfassenden Änderungen sind Teil des Pakts für den Rechtsstaat und modernisieren die Gerichtsordnung im Verwaltungsrecht. Unter anderem sollen Verwaltungsgerichte weiter entlastet, sollen Gerichtsverfahren beschleunigt und soll offensichtlich aussichtslosen Gerichtsverfahren mit einem Zahlungsvorschuss besser begegnet werden. Damit setzt die Bundesregierung weitere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, treibt die Modernisierung und Digitalisierung in der Justiz voran und stärkt die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats.
Dann habe ich ein viertes Gesetz, das heute beschlossen wurde, mitgebracht, das ebenfalls in die Kategorie "Deutschland sicherer machen" zu rechnen ist: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft ziehen zu können. Die Bundesregierung setzt damit die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht um. Die Richtlinie sieht eine Erweiterung des Tatbestands des Menschenhandels um die Ausbeutung von Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegaler Adoption vor. Zur wirksameren Bekämpfung des Menschenhandels wird zudem die umfassende Kriminalisierung der Nachfrageseite vorgeschrieben. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Tatbestände des Menschenhandels sowie die Tatbestände im Bereich der Prostitution und sonstiger sexueller Handlungen gegen Entgelt, insbesondere zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, inhaltlich und systematisch grundlegend zu überarbeiten. Darüber hinaus wird ein neuer Einstellungstatbestand für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung geschaffen. Wurden diese als unmittelbare Folge des Menschenhandels zu Straftaten gezwungen, soll von Strafe abgesehen werden können.
Dann - gleich haben Sie es geschafft - ein fünftes Gesetz, diesmal aus der Kategorie "Filmförderung": Das Bundeskabinett hat heute den vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorgelegten Entwurf für das - Achtung, es ist ein langer Name - Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz beschlossen - sozusagen den "Filmbooster". Damit sollen Streamingdienste sowie Fernsehsender mit Mediatheken, die vom deutschen Zuschauermarkt und den Fördermaßnahmen des Bundes profitieren, künftig stärker an der Finanzierung europäischer Film- und Serienproduktionen beteiligt werden. Konkret geht es darum, acht Prozent des Nettoumsatzes bzw. der Programmkosten zu reinvestieren, um dauerhaft ein solides Grundvolumen an Investitionen in den deutschen Produktionsstandort zu sichern. Der Bund flankiert diese Investitionen mit der bereits vereinbarten überjährigen Nahezuverdopplung seiner Filmfördermittel auf 250 Millionen Euro pro Jahr. Auch damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrages um und vollendet die Reform der Filmförderung des Bundes.
So weit waren dies für den Einstieg die Beschlüsse des Bundeskabinetts von heute.
Frage
Ich habe eine Frage an das Umweltministerium. Es geht um das Upgrade des Baugesetzbuches. Demnach können Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt ein überragendes Interesse für den Wohnungsbau erklären. Wie bewertet das Umweltministerium diese Pläne? Wie stellt Umweltminister Schneider sicher, dass die Belange des Umweltschutzes nicht beschnitten werden?
Kleinschmidt (BMUKN)
Vielleicht sage ich zunächst einmal: Das überragende öffentliche Interesse, das Sie auch schon angesprochen haben, führt zu keinem absoluten Vorrang. Das heißt - das können Sie auch sehen -, dass die wichtigen Umweltbelange in den Grundsätzen des Baugesetzes ausdrücklich genannt bleiben. Sie können darin auch nachlesen, dass beispielsweise der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden sowie die Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß beachtet werden müssen. Das alles wird bei den Behörden also auch weiterhin Berücksichtigung finden.
Allgemein sei dazu vielleicht noch ein Satz gesagt: Auch das Umweltressort muss feststellen, dass es nun einmal eine drängende Wohnungsnot gibt, der man auch begegnen muss. Dabei ist auch abzuwägen, wie man den zuständigen Behörden mehr Möglichkeiten geben kann, um der Wohnungsnot zu begegnen. In diesem Fall hat das eine gute Balance ergeben.
Frage
Zum Thema der Cybersicherheit an das BMI als Verfassungsministerium: Warum hat das BKA jetzt die Zuständigkeit bei Cyberangriffen bekommen? Nach dem Grundgesetz liegt die Gefahrenabwehr schließlich prinzipiell bei den Ländern.
Bowinkelmann (BMI)
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass Minister Dobrindt sich um 12.30 Uhr zu genau diesem Gesetz geäußert hat. Insofern würde ich darauf verweisen. Sie haben vollkommen recht: Die Gefahrenabwehr liegt bei den Ländern, und es bleibt auch mit diesen Gesetzentwürfen dabei. - Was wir mit diesen Gesetzentwürfen vorhaben, ist eine aktivere Cyberabwehr im Rahmen der Kompetenzen der Bundesbehörden, als es jetzt möglich ist. Dazu zählt nicht nur das BKA, sondern auch die Bundespolizei und vor allem auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Insofern werden grundgesetzliche Regelungen oder die grundsätzliche Kompetenzverteilung hierbei nicht angetastet.
Zusatz
Wenn das BKA bei Cyberangriffen zuständig ist und es ja als Gefahrenabwehr gilt, dann habe ich immer noch nicht verstanden, warum das BKA es jetzt machen darf, obwohl die Länder dafür zuständig sind.
Bowinkelmann (BMI)
Es gibt ja die Cyberabwehr nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im multinationalen Verbund. Daran ist das BKA natürlich jetzt schon übernational oder über Deutschland hinaus mitbeteiligt. Genau darum geht es unter anderem auch: Wenn, sagen wir jetzt einmal, ein Cyberangriff von einem Server bzw. einer Domain aus dem Ausland kommt, geht es auch darum, dass das BKA zusammen mit anderen Partnern, den Sicherheitsbehörden anderer Länder, die Befugnisse erhält, tätig zu werden. Dazu gehört zum Beispiel, diese Domain vom Netz nehmen zu lassen, Maßnahmen gegen den Betreiber, gegen den Provider durchführen zu lassen, und im Verbund aktiv in der gemeinsamen Cyberabwehr gestärkt zu werden.
Frage
Frau Ungrad, ich habe jetzt in der Aufzählung das Energieeffizienzgesetz nicht gehört. Entnehme ich dem, dass es heute nicht beschlossen wurde? Können Sie sagen, warum?
Ungrad (BMWE)
Das haben Sie genau richtig gesehen. Es ist heute nicht im Kabinett gewesen. Wir befinden uns noch in der Ressortabstimmung, sind aber jetzt auf der Zielgeraden.
Frage
Der Bundesrat hat am 8. Mai die Bundesregierung aufgefordert, eine Strategie zur Füllung der Gasspeicher vorzulegen. Ist der Beschluss mittlerweile im Bundeswirtschaftsministerium angekommen? Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung?
Ungrad (BMWE)
Die Füllung der Gasspeicher ist eine Aufgabe des Marktes. Er funktioniert auch. Die Speicher sind derzeit zu rund 30 Prozent gefüllt. Die meisten Einspeicherungen beginnen für die Wintermonate ohnehin erst in den Sommermonaten, sogar erst im September. Wir sind also auf jeden Fall noch auf der Zielgeraden. Die Bundesregierung, auch das Wirtschaftsministerium und die Ministerin natürlich, sind der Auffassung, dass es weiterhin eine Aufgabe des Marktes ist und schon immer war. Wenn der Staat diese Einspeicherung übernehmen sollte, dann würde das sehr, sehr viel Steuergeld kosten. Es kann nicht das Ziel sein, dem Markt diese Aufgabe wegzunehmen.
Ungeachtet dessen haben wir uns ja auch schon dazu geäußert, dass wir an einer strategischen Gasreserve arbeiten. Das kann aber nur ein kleiner Teil sein und auch dann nicht, um Preiseffekte abzudämpfen, sondern nur, wenn es zum Beispiel extreme Ereignisse gibt, die Pipelines betreffen oder Ähnliches, sodass dann ein Rückgriff erfolgen kann. Hierzu befinden wir uns gerade in Abstimmung innerhalb des Hauses. Sie liegt in den letzten Zügen und wird dann innerhalb der Bundesregierung beschlossen werden.
Zusatzfrage
Der Bundesrat sieht es ja offenbar anders und ist nicht der Meinung, dass der Markt es regelt. Wie gehen Sie denn mit dieser Forderung um?
Ungrad (BMWE)
Ich sehe es jetzt nicht so, dass der Bundesrat das dezidiert gesagt hat. Wir befinden uns ja auch mit den Ländern in Kontakt und erfahren dabei auch Zustimmung, dass der Markt es weiterhin regelt. Noch einmal gesagt: Es funktioniert ja auch. Es hat auch im letzten Winter funktioniert, obwohl immer gesagt worden ist, es funktioniere nicht. Es hat funktioniert. Es gab keinen Versorgungsengpass. Dementsprechend sehen wir das auch weiterhin so.
Frage
Zum Thema Propagandavideo der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, also des arbeitgebernahen Verbands, das das BMWE am Wochenende geteilt hat: Weil Sie, Frau Ungrad, eingeräumt haben, dass das mit Einverständnis der Ministerin geteilt worden ist, würde mich interessieren, ob für Ihr Ministerium eigentlich das staatliche Neutralitätsgebot gilt.
Ungrad (BMWE)
Grundsätzlich möchte ich erst einmal sagen, dass die Ministerin und das BMWE an der Kampagne selbst keinen Anteil haben, es keine Absprachen oder Ähnliches gab. Ein striktes Neutralitätsgebot gilt allein für amtliche Äußerungen im Zusammenhang mit dem Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit. Im Übrigen gilt bei der amtlichen Öffentlichkeitsarbeit der verfassungsrechtliche Grundsatz der Sachlichkeit. Dieser ist hier nach unserer Auffassung gewahrt worden.
Zusatzfrage
Haben Sie schon einmal solche Interessensverbandsvideos geteilt? Das wäre mir neu. Das ist das eine.
Zum anderen: Decken sich eigentlich die Interessen dieses Verbandes mit denen aller Deutschen, die das Ministerium ja vertritt?
Ungrad (BMWE)
Zum ersten Punkt: Das kann ich nicht kommentieren. Das weiß ich nicht.
Das Zweite ist: Dazu, dass wir an diesem Video keinerlei Zusammenarbeit hatten, hatte ich mich jetzt umfassend geäußert.
Zusatz
Das war ja nicht die Frage.
Ungrad (BMWE)
Ich bin noch nicht fertig.
Es ist vom Bundeswirtschaftsministerium kommentiert worden. Dementsprechend habe ich mich hier umfassend dazu geäußert, dass für uns der Grundsatz der Sachlichkeit in dem Fall vorlag.
Frage
Meine Frage richtet sich an das Bundesjustizministerium. Herr Engelke, vorausschauend: Im Juni werden sich die Justizministerinnen und -minister der Länder treffen. Hamburg hat den Vorsitz. Es gibt wohl einen Beschlussvorschlag, in dem dafür plädiert wird, Vergewaltigungen nicht bereits nach fünf Jahren verjähren zu lassen. Ich möchte jetzt genau auf diese Verjährungsfrist von fünf Jahren zu sprechen kommen. Wie ist sie, die 2016 eingeführt wurde, geeignet, um Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen?
Engelke (BMJV)
Dem BMJV ist es ein wichtiges Anliegen, dass Sexualstraftaten konsequent rechtsstaatlich verfolgt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass es auch sachgerechte Regelungen zur Verjährung gibt, die die wichtigen Interessen auch mitberücksichtigen. Das BMJV prüft derzeit, ob Änderungen in der Verjährungsregel für Straftaten nach eben § 177 Strafgesetzbuch angezeigt sind. Diese Prüfung soll zeitnah abgeschlossen werden. Ich kann hier jetzt aber nicht anstehenden Beschlüssen oder Verhandlungen von Landesministerkonferenzen vorweggreifen.
Zusatzfrage
Ich hätte noch eine Nachfrage: Wie ist es konkret in Fällen, in denen Opfer erst später erfahren, dass sie überhaupt Opfer geworden sind? Wir haben es in Frankreich mit Gisèle Pelicot gesehen.
Engelke (BMJV)
Das ist ein Anliegen, das ich vorhin meinte: Auch uns ist wichtig, dass es sachgerechte Verjährungsregelungen gibt, denn wir wissen, dass solche Regelungen auch im Interesse der Betroffenen sein müssen. - Es wird ein Teil unserer Prüfung sein, dass berücksichtigt wird, dass Opfer solcher schwerwiegenden Straftaten diese häufig erst mit zeitlicher Verzögerung anzeigen. Auch das ist Gegenstand unserer Prüfung.
Ergänzend kann ich mit Blick auf solche Fälle aber auch darauf hinweisen, dass bereits jetzt eine Verjährung für Taten nach § 177 des Strafgesetzbuchs erst mit der Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnt. Dies zum Kontext.
Frage
An das Ministerium für Bildung und Forschung: Vor ein paar Wochen hieß es in der Koalition, dass man sich bei der BAföG-Reform geeinigt habe. Das gehe jetzt ins Kabinett, sodass die Erhöhung, wie vorgesehen, noch zum Wintersemester in Kraft treten könne. Stimmt es, dass der Punkt heute wieder von der Tagesordnung des Kabinetts genommen wurde, und wenn ja, warum?
Böhm (BMFTR)
Ich antworte gern für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Bei uns ressortiert das BAföG. Ich kann darauf hinweisen, dass sich meine Kollegin dazu vor ein, zwei Wochen schon einmal geäußert hat. Darauf verweise ich gern.
Über die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien festgehaltene Reform des BAföG finden derzeit Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung statt. Die Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. Den Ergebnissen kann ich nicht vorgreifen.
Zusatzfrage
Wird es denn überhaupt zu einer Erhöhung kommen, oder fällt das jetzt alles unter den ja auch im Koalitionsvertrag festgehaltenen Finanzierungsvorbehalt?
Böhm (BMFTR)
Zum Finanzierungsvorbehalt kann ich mich natürlich nicht äußern. Ich kann aber gern noch einmal betonen, was wir an dieser Stelle schon einmal gesagt haben, nämlich, dass uns die Belange der jungen Menschen in Studium und in schulischer Ausbildung sehr wichtig sind. Das ist dem BMFTR ein sehr großes Anliegen. Deswegen hat das BMFTR unmittelbar nach Beginn der Legislaturperiode auch die Arbeiten für die Erstellung eines Referentenentwurfs aufgenommen. Dazu stehen wir mit allen Beteiligten im Austausch.
Zusatzfrage
Die Ansage der Ministerin, von Frau Warken, war, dass man bis Mitte Mai einen Entwurf zur Pflegereform vorlegen werde. Mitte Mai ist nun vorbei. Die Frage ist: Schaffen Sie es überhaupt noch im Monat Mai?
Haberlandt (BMG)
Zunächst einmal bitte ich um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der laufenden Abstimmung jetzt keinen Zeitplan bekannt geben werden. Ziel bleibt es, den Referentenentwurf zeitnah vorzulegen. Wie Sie wissen, ist das eine große Reform, die neben finanziellen Themen auch strukturelle Themen behandelt. Wir sind dabei schon weit vorangekommen, aber ein paar Detailfragen sind noch offen. Diese werden regierungsintern diskutiert. Wir werden es schnellstmöglich vorlegen, und dann geht es ins Verfahren.
Zusatzfrage
Zeitnah, das ist ja ein sehr dehnbarer Begriff. Für manche ist das Weihnachten. Was ist denn aus Ihrer Sicht zeitnah? Vor der Sommerpause, nach der Sommerpause?
Haberlandt (BMG)
Das ist Semantik. Wie gesagt, wird gerade regierungsintern diskutiert. Wir werden jetzt keinen Zeitplan veröffentlichen. Es wird zeitnah vorgelegt, und dann soll es im Sommer auch eine Kabinettsbefassung geben. Das ist der Plan.
Frage
Meine Frage geht ebenfalls an das Gesundheitsministerium. Es ist mehr eine Verständnisfrage zu Zahlen, die in den vergangenen Tagen kursierten. Es geht um die Bürgergeldempfänger und die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt dazu. Es ist von den 250 Millionen Euro die Rede, die ab 2027 aufsteigend gezahlt werden sollen.
Ist diese Summe zusätzlich zu den 144 Euro im Monat pro Kopf für Bürgergeldempfänger zu verstehen, die ja jetzt schon aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden, oder ist das miteinander verrechnet? Kommen diese 250 Millionen Euro on top?
Haberlandt (BMG)
Soweit ich weiß - ich weiß nicht, ob der Regierungssprecher die genauen Zahlen hat -, ist das eine zusätzliche Übernahme dieser Kosten, beginnend mit 250 Millionen, dann 500 Millionen, eine Milliarde, 1,5 Milliarden und zwei Milliarden.
Frage
Die Frage geht an das Arbeitsministerium. Heute wird berichtet, dass die Zahl der Teilzeitbeschäftigten noch einmal zugenommen habe, bei Männern und Frauen. In den letzten Monaten gab es eine aufgeregte Debatte, wie man gerade mit dem Thema der Teilzeit umgehen solle. Deswegen hätte ich von Ihnen gern einen Kommentar zu den neuen Zahlen. Sind die Bedenken, die damals geäußert wurden, berechtigt gewesen? Sehen Sie diese Entwicklung mit Sorge?
Prühl (BMAS)
Neue Zahlen, die Sie gerade angesprochen haben, kann ich nicht kommentieren, weil sie mir gar nicht bekannt sind. Ganz grundsätzlich ist bei Teilzeit immer zu beachten, dass Deutschland eines der Länder mit der höchsten Frauenerwerbsbeteiligung überhaupt ist, auch mit der höchsten Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen, und dass diese häufiger in Teilzeit arbeiten.
Zusatzfrage
Wenn ich es richtig verstehe, dann führen Sie den Anstieg darauf zurück, dass jetzt zum Beispiel auch ältere Menschen verstärkt arbeiten?
Prühl (BMAS)
Mir ist tatsächlich kein Anstieg bekannt. Wenn es jetzt einen akuten Anstieg gab, dann muss ich das prüfen lassen und gegebenenfalls eine Antwort nachreichen. Aber zumindest bislang war es immer so, dass Deutschland international betrachtet zwar mit einer relativ hohen Teilzeitquote auffällt, dass diese sich aber durch die hohe Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren erklären lässt.
Zusatz
Das sind neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Deswegen wäre es nett, wenn Sie - - -
Prühl (BMAS)
Ich lasse es gern prüfen. Falls es etwas nachzureichen gibt, reichen wir es nach. Ich lasse es gern prüfen.
Frage
Ist es das Ziel Ihres Ministeriums, dass weniger in Teilzeit gearbeitet wird, dass also weniger Frauen arbeiten, dass weniger Ältere arbeiten?
Prühl (BMAS)
Das Ziel des Ministeriums ist es, dass Menschen von ihrer Arbeit gut leben können. Das ist bei Vollzeiterwerbtätigkeit eher möglich als bei Teilzeiterwerbstätigkeit, gerade bei geringfügiger Teilzeit. Es liegt aber nicht allein im Möglichkeitshorizont des BMAS, das zu ändern, weil das ja oft mit Betreuungssituationen usw. zu tun hat.
Zusatz
Ja, genau. Darum frage ich ja, weil ja andere Regierungsmitglieder die Teilzeit als Feind ausgerufen haben.
Prühl (BMAS)
Für das BMAS ist, denke ich, immer das sogenannte Normalarbeitsverhältnis, also unbefristet und möglichst in Vollzeit, das Idealbild, weil man damit am ehesten seinen Lebensunterhalt und übrigens später auch sein Ruhestandsleben am besten finanzieren kann. Aber es ist nicht im Ermessen des BMAS, die Lebensentwürfe von Menschen zu ändern und jetzt für mehr Kitaplätze zu sorgen.
Frage
Auf eine Kleine Anfrage zur EU-Sanktionierung deutscher Staatsbürger - für Interessierte: Bundestagsdrucksache 21/5217 - verweist das Auswärtige Amt im Namen der Bundesregierung bei Frage 21, wie EU-sanktionierte deutsche Staatsbürger angesichts eingefrorener Konten und hoher Anwaltskosten überhaupt den Rechtsweg gegen ihre Listung finanzieren sollen, auf genehmigungspflichtige Ausnahmetatbestände, konkret auf Artikel 3 der EU-Verordnung. Das heißt konkret, dass die Gegenseite des Rechtsstreits faktisch darüber entscheidet, ob und in welcher Höhe der Kläger, also der jeweilige EU-Sanktionierte, seinen Anwalt bezahlen darf.
Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung dieses Konstrukt mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Waffengleichheit und mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Artikel 47 der EU-Grundrechtscharta zu vereinbaren? Im Zweifel geht die Frage zuerst ans federführende AA und kann dann gern vom BMJV ergänzt werden.
Deschauer (AA)
Ich habe mir mit Interesse die Nummer der Drucksache 21/5217 notiert und aufgeschrieben. Sollten wir zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Bundesregierung etwas zu ergänzen haben, dann tue ich das gern.
Vorsitzende Wolf
Die Frage ging auch an das Justizministerium. Gibt es etwas zu ergänzen?
Engelke (BMJV)
Von unserer Seite aus ist nichts zu ergänzen.
Zusatzfrage
Sie können es gern auch nachreichen. - Auf Frage 25 der Kleinen Anfrage - das können Sie auf jeden Fall beantworten, Frau Deschauer -, welche Staatsbürgerschaft der sanktionierte Journalist Hüseyin Doğru nach Wissen der Bundesregierung besitze, erklärt diese, Doğru verfüge sowohl über die türkische als auch über die deutsche Staatsbürgerschaft. Monatelang haben sowohl die Bundesregierung als auch die EU behauptet, er habe nur die türkische Staatsbürgerschaft. Tatsächlich hat er aber ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Denn er stammt aus einer Generation, in der doppelte Staatsbürgerschaften nicht möglich waren. Ich konnte auch seine Ausbürgerungsurkunde einsehen.
Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass in der Sanktionslistung mutmaßlich auf Initiative Deutschlands von Beginn an eine falsche Staatsbürgerschaft angegeben war, mit mutmaßlich massiven Konsequenzen? Denn bei sanktionierten Drittstaatsangehörigen greifen viele EU-Grundrechte nicht so wie bei EU-Bürgern. Das könnten Sie uns vielleicht noch aufschlüsseln.
Deschauer (AA)
Ich denke, Sie haben alle Ihnen notwendig zur Verfügung stehenden Informationen im Rahmen des Zugangs zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage, aus der Sie ja umfänglich zitiert haben. Wir haben uns, denke ich, über das Thema von EU-Listungen hier schon verschiedentlich unterhalten, auch in dem konkreten Fall. Darauf verweise ich.
Zusatzfrage
Aber die - - -
Vorsitzende Wolf
Sie hatten schon die Möglichkeit einer Nachfrage. Das gilt für alle gleichermaßen.
Frage
Frau Deschauer, wie steht das Auswärtige Amt zum Thema Sippenhaft? Wir haben heute gehört, dass jetzt auch die Mutter des sanktionierten Deutschen von einer Kontosperrung betroffen ist. Wie passt das in irgendeiner Weise zum europäischen Rechtsstaat, zum deutschen Rechtsstaat?
Deschauer (AA)
Ich denke, auch diese Grobthematik war hier schon mehrfach Gegenstand.
Zusatz
Nein, das ist heute - - -
Deschauer (AA)
Lassen Sie mich bitte ausreden. Sie haben die Frage gestellt; ich rede jetzt aus.
Diese Thematik war, denke ich, schon verschiedentlich Gegenstand der Aussprache hier. Dabei haben wir, denke ich, auch klar gemacht, dass die Sanktionsumsetzung keine Angelegenheit des Auswärtigen Amtes ist.
Falls Kollegen dazu ergänzend beitragen möchten, würde ich das gern weitergeben. Ansonsten war das Gegenstand des Austausches hier.
Zusatzfrage
Sie können gern nachschauen. Sippenhaft und die Mutter des Sanktionierten waren hier noch nicht Thema.
Wer ist hier der Ansprechpartner für diesen Fall, wenn nicht das Auswärtige Amt? Frau Deschauer, Sie haben ja gerade weitergeguckt. Sagen Sie uns - - -
Vorsitzende Wolf
Das Finanzministerium antwortet.
Zusatzfrage
Wie stehen Sie zu Sippenhaft?
Harmsen (BMF)
Zunächst einmal: Zum Einzelfall würde ich mich hier wie üblich nicht äußern. Das wissen Sie auch.
Im Allgemeinen gilt, dass die Stellen, die hier in Deutschland für die Durchsetzung dieser Finanztransaktionen zuständig sind - es gibt eine Zentralstelle, die im Geschäftsbereich des Finanzministeriums eingesetzt ist -, im Einzelfall prüfen, wie die von der EU beschlossenen Sanktionen umgesetzt werden können. Das kann im Einzelfall - ich gehe jetzt, wie gesagt, nicht auf den genannten Fall ein; das verstehen Sie sicher - auch bedeuten, dass sich ein Betroffener oder eine Betroffene anderer Konten bedient, die dann auch unter diese Sperrungen fallen können. Das wird im Einzelfall geprüft, und das kann im Einzelfall - nicht nur die Listung auf EU-Ebene selbst, sondern auch die Durchsetzung hier in Deutschland durch deutsche Behörden - vor deutschen Verwaltungsgerichten angefochten werden.
Im Übrigen gilt - auch das ganz allgemein gesagt -, dass sich von solchen Sanktionen Betroffene grundsätzlich auch mit Ausnahmeanträgen an die Bundesbank wenden können, sodass Zahlungen für Ausgaben des täglichen Bedarfs, insbesondere dann, wenn davon Angehörige betroffen sind, freigegeben werden können. Das setzt einen Antrag des Betroffenen oder der Betroffenen voraus.
Frage
Da wir gerade beim Themenkomplex Sippenhaft sind: Es wurde ja nicht nur das Konto der Mutter, sondern auch das Konto seiner Ehefrau gesperrt. Ein Berliner Gericht hat das kürzlich aufgehoben. Begründung: Es beständen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von der - Sie haben sie schon erwähnt - Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung verhängten Maßnahmen.
Angesichts dessen, dass die ZfS ja dem Minister untersteht: Welche Konsequenzen hat der Minister aus dieser juristischen Klatsche denn gezogen?
Harmsen (BMF)
Zunächst einmal weise ich den Begriff, den Sie jetzt auch benutzt haben, klar zurück. Wir haben hier - das habe ich eben deutlich gemacht - Instrumente, die der rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen. Das ist, wie Sie es sagen, in dem Fall ja auch passiert. Ich äußere mich weiterhin nicht zu dem Einzelfall, sondern wir bleiben dabei, dass es in dem Fall die Aufgabe der Finanzverwaltung ist, diese Aspekte der EU-Listung von Personen durchzusetzen. Das tut sie. Wenn Betroffene dagegen Rechtsmittel einlegen, dann ist das ihr gutes Recht. Die Urteile oder Entscheidungen von Gerichten kommentieren wir hier ebenfalls nicht.
Frage
Herr Hille, ich würde gern die Ermahnung des Papstes an politische Akteure hinsichtlich der Entwicklung von KI zum Anlass nehmen, nachzufragen, wo denn die Bundesregierung im Augenblick bezüglich der Ankündigungen zur Plattformabgabe und zu mehr Transparenz bei Algorithmen steht. Die Frage geht gern auch an das Justiz- und an das Digitalministerium.
SRS Hille
Ich würde mich auf den Teil zur Plattformabgabe konzentrieren, weil das BMDS zum Thema von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, denke ich, insgesamt der bessere Ansprechpartner ist.
Wie Sie wissen, ist bezüglich der Plattformabgabe im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass es eine Prüfung einer solchen Onlineabgabe geben soll, weil wir grundsätzlich der Überzeugung sind, dass es Regeln für faire Wettbewerbsbedingungen braucht. Genau das adressiert der Koalitionsvertrag in diesem Prüfauftrag. Der Staatsminister für Kultur und Medien arbeitet daher weiterhin prioritär an einer Plattformabgabe. Wie es üblich ist, informieren wir Sie selbstverständlich dann, wenn es dazu einen neuen Stand gibt.
Druckenthaner (BMDS)
Ich kann gern ergänzen. Bundesdigitalminister Wildberger hat sich gestern auch gegenüber der "Rheinischen Post" geäußert. Das lief auch relativ breit. Der Papst spricht aus unserer Sicht einen wichtigen Punkt an. Wir müssen bei KI die Kontrolle behalten und dürfen nicht nur Absatzmarkt für Technologien werden, die vor allem im Ausland entwickelt werden. Daher ist für uns das Gebot der Stunde, selbst zu machen und selbst zu entwickeln. Das ist die beste Garantie dafür, dass unsere Werte bei dieser Technologie am Ende auch berücksichtigt werden.
Wir haben in der Vergangenheit schon verschiedene Ansätze vorgestellt, auch presseöffentlich hier in der Bundespressekonferenz. Wir unterstützen politisch unter anderem den Zusammenschluss von Cohere und Aleph Alpha, also eines kanadischen und eines deutschen KI-Unternehmens. Wir setzen stark auf digitale Souveränität, auf Souveränität als Kriterium bei der Vergabe von IT-Aufträgen der öffentlichen Hand. Es ist also eine Reihe von Maßnahmen unterwegs, um sicherzustellen, dass auch heimische Akteure bei dieser Technologie hier stärker Fuß fassen.
Zusatzfrage
Ich würde von Ihnen gern noch erfahren, was denn ein realistischer Zeitrahmen ist. Wann kann man damit rechnen, dass es bei beiden Themen Gesetzesvorlagen gibt?
SRS Hille
Zur Plattformabgabe kann ich das wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Daran wird weiterhin prioritär gearbeitet. Wenn es dazu einen neuen Stand bzw. neue Informationen gibt, dann werden wir sie Ihnen mitteilen.
Druckenthaner (BMDS)
Wir sind ja schon mitten in der Umsetzung, also sozusagen bei Auftragsvergaben. Wir haben gerade auch den Auftrag für eine souveräne KI-Cloud vergeben. Die Zuschlagserteilung war, glaube ich, letzte Woche. Es geht um einen Auftrag mit einem Volumen von 250 Millionen Euro. Das ging in ein heimisches Konsortium, unter anderem auch deshalb, weil wir eben Souveränitätskriterien für die Auftragsvergaben dabei haben. Wir sind also schon mitten in der Umsetzung.
Frage
Wie bewertet das Bundeskanzleramt, dass es Absprachen zwischen dem Kulturstaatsministerium und der WEIMER MEDIA GROUP im Zusammenhang mit dem Ludwig-Erhard-Gipfel und der Frage, ob es zwischen Amt und Geschäften Interessenskonflikte des Kulturstaatsministers gibt, gegeben hat?
SRS Hille
Damit alle grundsätzlich einen Kontext haben: Ich vermute, Sie sprechen die Beantwortung und den Umgang mit der Beantwortung einer Presseanfrage an.
Zusatz
Ja.
SRS Hille
Ich darf vorweg noch einmal in Erinnerung rufen - das war hier vor einiger Zeit auch vielfach Thema -, dass Staatsminister Weimer seine Anteile an der WEIMER MEDIA GROUP einem Treuhänder übertragen hat, um jeglichen Anschein eines Interessenkonfliktes zu vermeiden.
Zu Ihrer konkreten Frage kann ich nur klar sagen, dass es keine unzulässigen Absprachen gegeben hat. Bei der betreffenden Presseanfrage ging es nämlich um die Fragestellung, die sich sowohl auf die Amtsführung als Kulturstaatsminister als auch auf die wirtschaftliche Beteiligung des Staatsministers bei der WEIMER MEDIA GROUP bezogen hat, und die Abstimmung zwischen dem Sprecher des BKM und der WEIMER MEDIA GROUP diente ausschließlich dazu, Informationen einzuordnen und Kommunikationsabläufe zu koordinieren.
Zusatzfrage
Ist es denn üblich, dass im Bundeskanzleramt bei dem Vorwurf von Interessenkonflikten Fragen mit denjenigen abgestimmt werden, die Teil des Interessenkonflikts sind?
SRS Hille
Ich denke über die Formulierung nach, mit der ich darauf antworte, weil sich Staatsminister Wolfram Weimer natürlich nicht in die Person, die er früher war, und in die Person, die er jetzt ist, teilen kann. Staatsminister Wolfram Weimer ist aktuell Staatsminister, hat aber eine andere Historie. Er hat, um jeglichen Interessenkonflikt auszuschließen, seine Anteile an der WEIMER MEDIA GROUP, also aus seinem vorherigen Leben, an einen Treuhänder übertragen und ist jetzt Staatsminister. Dass es, wenn es Fragen gibt, die sich in diesem Spannungsfeld abspielen, eine Abstimmung zwischen dem aktuellen Wolfram Weimer als Staatsminister und seiner ehemaligen Tätigkeit gibt, liegt ja wohl auf der Hand. Das ist mitnichten ein Interessenkonflikt und keine unzulässige Absprache, sondern lediglich eine Koordinierung von Informationen.
Frage
Die Frage richtet sich an das Verkehrsministerium. Es geht um den Streit zwischen der italienischen Bahngesellschaft Italo und der Deutschen Bahn. Sieht das Ministerium Bedarf, beim Eisenbahnregulierungsgesetz nachzusteuern, um ausländischen Gesellschaften den Markteintritt zu erleichtern?
Dr. Blankenheim (BMV)
Es ist so, dass die Entscheidung, ob das Angebot erfolgt oder nicht erfolgt, allein bei den Infrastrukturbetreibern liegt. Für diese Rahmenverträge, die da jetzt gerade in Rede stehen - das betrifft ja die InfraGO in Deutschland -, ist europarechtlich nicht vorgesehen und nicht erlaubt, dass der Infrastrukturbetreiber von einem Mitgliedsstaat angewiesen werden kann. Da steht also 2031 eine Novelle des europäischen Rechts an. So lang ist das ein Verfahren, das auch von der Bundesnetzagentur betrieben wird, in das wir nicht eingreifen können.
Frage
Herr Hille, der wissenschaftliche Beirat des IPPC, des Weltklimarats, empfiehlt ja, das Extremszenario, das einmal eine Erwärmung von vier bis sechs Grad bis 2100 vorgesehen hatte, zu streichen. Jetzt gibt es eine Debatte darüber, ob man jetzt auch eine Revision der nationalen Klimaschutzpolitik vornehmen sollte. Wie steht denn der Bundeskanzler dazu? Sieht er jetzt auf Grundlage dieser Empfehlung, das Szenario zu streichen, einen Anlass, etwas an der nationalen Klimaschutzpolitik zu ändern?
SRS Hille
Vielen Dank, aber es wird Sie nicht überraschen, dass ich den Ball naheliegenderweise zu der Kollegin vom BMUKN herüberflanke.
Kleinschmidt (BMUKN)
Ja, den Ball nehme ich dann sehr gerne auf. - Zuerst einmal: Das Szenario war ein wissenschaftlich legitimes, aber ein Hochemissionsszenario oder ein Extremszenario, kann man auch sagen, das natürlich einen stark hypothetischen Charakter hatte. Der Wegfall des Szenarios ist ein Erfolg wirksamer internationaler Klimapolitik. Es haben sich schlicht und ergreifend erneuerbare Energien durchgesetzt. Cleantechtechnologien sind jetzt einfach letzten Endes wirtschaftlich interessanter und auch technologisch entsprechend spannender. Es gab mehr Investitionen in erneuerbare Energien statt in Kohlekraftwerke. Das alles ist sozusagen auch die Begründung für diesen Wegfall.
Ob sich das jetzt sozusagen direkt auf unsere Politik auswirkt? Nein, natürlich nicht. Wir orientieren uns ja mit unserer Politik am Pariser Abkommen mit dem Ziel, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, und, daraus abgeleitet, eben an den EU-Klimazielen und auch unseren deutschen Klimazielen. Dabei bleibt es auch.
Frage
Frau Deschauer, ich hätte ganz gerne noch einmal nach dem Thema Türkei und dem dortigen Vorgehen gegen die größte Oppositionspartei CHP gefragt. Wie besorgt ist die Bundesregierung darüber, und gab ob es irgendwelche Demarchen in Richtung Türkei?
Deschauer (AA)
Vielen Dank. Ich kann vielleicht noch einmal darauf verweisen, dass sich der Außenminister bereits vergangene Woche dazu geäußert hat und insbesondere darauf verwiesen hat, dass in allen Demokratien gilt und gelten muss, dass politischer Wettbewerb politisch ausgetragen werden muss, nicht juristisch. Das gilt insbesondere für ein Land, das wie die Türkei - die türkische Regierung hat das ja bekräftigt -, an einer EU-Mitgliedschaft und -Perspektive festhalten möchte. Dafür gelten Standards, die Sie kennen. Insofern möchte ich noch einmal darauf hinweisen, wie sich der Außenminister geäußert hat.
Es ist in der Tat so, dass, wenn in allererster Linie die stärkste Oppositionspartei CHP und etliche ihrer Amtsträger mit juristischen Vorwürfen und Verfahren und auch mit Inhaftierungen und Absetzungen konfrontiert sind, dies dann sehr irritierend ist und unsererseits kritische Fragen aufwirft. Sie können sich sicher sein, dass wir das dann üblicherweise auch in bilateralen Gesprächen thematisieren.
Zusatzfrage
Gestern ist ja der russische Botschafter einbestellt worden. Warum ist das jetzt in diesem Fall nicht der Fall gewesen? Immerhin wurde ja die Parteizentrale gestürmt, und der Parteivorsitzende wurde von einem türkischen Gericht abgesetzt.
Deschauer (AA)
Na ja, Sie wissen, dass wir von verschiedenen Länderkontexten, inhaltlichen Kontexten und Gegebenheiten sprechen. Sie wissen, dass wir dafür üblicherweise auch keine Vergleiche heranziehen. Wir können uns hier, wenn das Thema aufgerufen wird, dann gerne auch noch über die Einbestellung des russischen Botschafters unterhalten und austauschen.
Ich kann Ihnen dazu jetzt nichts ankündigen. Aber ich glaube, meine Äußerung mit Blick auf unsere Irritation und auch die kritischen Fragen, die die Vorgänge aufwerfen, sind klar und deutlich, ebenso die Aussagen, die der Außenminister getroffen hat.
Frage
Frau Deschauer, der Minister hatte erst vor Kurzem dafür plädiert, die Partnerschaft zwischen der Türkei und der EU auszubauen. Gilt das auch nach den neuesten Entwicklungen immer noch?
Deschauer (AA)
Das gilt mit Sicherheit. Die Türkei ist ein wichtiger NATO-Alliierter und ein strategischer Partner. Das hindert uns aber nicht daran, kritische Fragestellungen auch kritisch zu diskutieren. Das machen wir im bilateralen Gespräch, aber wir äußern es dann, wo gegeben, natürlich auch öffentlich.
Zusatzfrage
Weil es gerade schon ein Thema war, würde ich auch gerne noch eine Frage an Herrn Hille zur Einbestellung des russischen Botschafters stellen. Der Kanzler hat die Angriffe am Wochenende als rücksichtslose Eskalation bezeichnet. Was folgt denn jetzt konkret aus dieser Feststellung?
SRS Hille
Na ja, eine konkrete Folge haben Sie gerade selbst schon genannt. Details zur Einbestellung des russischen Botschafters könnte Ihnen dann die Kollegin Deschauer sicherlich noch einmal mit auf den Weg geben.
Ich würde das Thema aber ganz gerne auch noch einmal ein wenig weiten, weil wir es dabei ja mit sehr ernsthaften Vorgängen zu tun haben, und auch noch einmal deutlich machen, dass die öffentlichen Drohungen Russlands, Kyjiw jetzt weiter anzugreifen, für uns absolut inakzeptabel sind. Das haben wir ja auch gestern gemeinsam mit einer Vielzahl von UN-Mitgliedern in einer gemeinsamen Erklärung unterstrichen. Für uns ist völlig klar: Wir stehen weiter unmissverständlich an der Seite der Ukraine und lassen uns nicht einschüchtern.
Wir beobachten die Sicherheitslage in Kyjiw natürlich sehr genau und stehen in engem Kontakt mit anderen politischen Vertretungen vor Ort. Gemeinsam mit unseren Partnern fordern wir Russland auf, den Beschuss von Zivilisten zu beenden und einer vollständigen und bedingungslosen Waffenruhe zuzustimmen.
Frage
Auch noch einmal zur Ukraine und den russischen Drohungen: Frau Deschauer, wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es ja die Einigung der Europäer, dass man die Botschaftsangehörigen nicht abzieht, wie Russland das gefordert hat. Gibt es aber nicht dennoch eine große Gefahr für die Mitarbeiter vor Ort? Wir haben ja gesehen, dass zum Beispiel durch diese Angriffe auch das ARD-Hauptstadtstudio beschädigt wurde. Was gibt es also für Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass es da nicht zu Opfern kommt?
Deschauer (AA)
Ich würde, gerade weil der Schutz und die Unversehrtheit unserer Kolleginnen und Kollegen vor Ort oberste Priorität haben, da nicht ins Detail gehen wollen. Dafür bitte ich um Verständnis. Ich denke, das ist nachvollziehbar. Aber Sie können sich sicher sein, dass wir die Lage sehr engmaschig und kontinuierlich analysieren, sie betrachten und uns immer wieder vergewissern, dass wir so aufgestellt sind, dass wir diesem Ziel gerecht werden. Wir nehmen natürlich, wie wir das auch schon in der Vergangenheit gesagt haben, die unsäglichen Drohungen und auch die aktuelle Lage sehr ernst. Aber das bedeutet nicht, dass wir uns einer Einschüchterung hingeben. Gleichzeitig analysieren wir die Lage vor Ort mit kühlem Kopf und versuchen immer, alles zu tun, damit die Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen und auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gewährleistet wird.
Zum Gesamtthema hat sich der Außenminister und haben wir uns am Wochenende auch geäußert. Ich kann nur bestärken, was der stellvertretende Regierungssprecher sagt. Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Bedrohung und auch dem massiven Vorgehen? Eigentlich nur die Konsequenz, dass wir umso mehr fest an der Seite der Ukraine stehen. Der Außenminister hat beim informellen NATO-Außenministertreffen in der vergangenen Woche in Helsingborg auch einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der eine ergänzende Unterstützung der Ukraine für nötig hält.
Zusatzfrage
Darf ich noch einmal genau nach diesem Vorschlag nachfragen? Er hat ja vorgeschlagen, dass es eben noch einmal verstärkt bilaterale Militärhilfe gibt. Können Sie sagen, wie die Reaktion der anderen NATO-Staaten darauf war? Steht Deutschland wieder mit den Niederlanden und einigen Skandinaviern alleine da, oder rechnen Sie damit, dass es auch aus Frankreich und anderen Ländern Unterstützung gibt?
Deschauer (AA)
Da würde ich um Verständnis bitten und zu diesem Zeitpunkt nicht einen Einblick in interne Diskussionen gewähren. Es geht um das Gesamtziel auf der Strecke zum NATO-Gipfel im Sommer. In dem Sinne hat sich der Außenminister so geäußert, dass es das Ansinnen der Bundesregierung ist, die Ukraineunterstützung stark und kräftig zu halten und womöglich zu verstärken und auf dem Wege auch Alliierte und Partner mitzunehmen. Damit das gelingen kann, geschieht so etwas üblicherweise hinter verschlossenen Türen.
Frage
Ich habe eine Frage zur Situation in Bolivien. Das bolivianische Parlament hat gestern eine Gesetzesreform verabschiedet, die die Verhängung des Ausnahmezustands, die Einschränkung von Bürgerrechten und auch den Einsatz der Armee gegen die Bevölkerung und gegen die seit Wochen andauernden Proteste erleichtert. Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme und auch die gesamte Situation im Land?
Deschauer (AA)
Das ist eine sich entwickelnde Situation. Deswegen kann ich da im Moment quasi nur eine Momentaufnahme betrachten. Wir kennen, wie Sie sagten, auch die Berichte, dass das bolivianische Parlament mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet hat, das seit 2020 geltende strenge Regeln für eine mögliche Verhängung des Ausnahmezustands lockert und lockern möchte. Wir müssen quasi schauen, ob und wie diese Lockerung umgesetzt wird. Das würden wir auch über unsere Botschaft vor Ort eng beobachten.
Grundsätzlich ist es so, dass für die Bundesregierung Versammlungsfreiheit und Bürgerrechte ein hohes Gut sind, das gewahrt werden muss. Über die möglichen Konsequenzen dessen, was jetzt wirklich vor Ort geschieht, möchte ich jetzt in diesem Moment noch nicht spekulieren. Aber natürlich ist es so, dass wir die Situation mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Wir stehen in Kontakt mit unseren Kolleginnen und Kollegen vor Ort, auch hinsichtlich der Tatsache, dass es immer wieder zu Straßenblockaden und auch zu möglichen weiteren Schwierigkeiten vor Ort kommt.
Frage
Ich habe eine Frage an das BMF. Die Boston Consulting Group hat ausgerechnet, dass rund 5000 sogenannte Superreiche jetzt mehr als ein Viertel des Finanzvermögens in Deutschland besitzen. Ist das angesichts der Haushaltslöcher ein Anlass für Sie, noch einmal genauer hinzuschauen, ob es Möglichkeiten gibt, sie stärker zu besteuern?
Harmsen (BMF)
Der Bundesfinanzminister hat ja in der Vergangenheit deutlich gemacht, wie seine Position dazu ist, und das ist auch weiterhin der Fall. Er ist also der Meinung, dass breite Schultern mehr Verantwortung, mehr Last tragen können. Das ist etwas, das wir uns anschauen, und ich denke, spätestens dann, wenn die erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer da sein wird, wird man bestimmte Dinge diskutieren müssen. Aber ich habe Ihnen hier im Moment noch nichts anzukündigen.
Zusatzfrage
Eine Nachfrage, vielleicht an das Wirtschaftsministerium oder auch an Herrn Hille: Wie sieht die andere Koalitionsseite das?
SRS Hille
Da kann ich nur als Grundbotschaft ausgeben, dass Sie wissen, dass wir hier nicht als Sprecher von Parteien und Teilen einer Koalition sitzen. Wir sitzen hier als Sprecherinnen und Sprecher der Bundesregierung, und für diese hat der Kollege aus dem BMF das gerade umfänglich dargestellt.
Ungrad (BMWE)
Ich habe auch nichts hinzuzufügen.
Frage
Wir vermissen die Äußerung der Bundesregierung zum Angriff des israelischen Militärs auf die Freiheitsschiffe, die die Gazablockade beenden wollten, und zwar auch hinsichtlich der Angriffe der Israelis auf den Libanon, der fast vernichtet wurde.
Deschauer (AA)
Ich greife den Ball einmal auf. Ich habe jetzt vor allem "Libanon" verstanden und kann gerne dazu sagen, dass wir die Entwicklung im Süden des Libanon mit großer Sorge beobachten, dass eine weitere Eskalation die Gefahr einer zusätzlichen Destabilisierung einer ohnehin schon fragilen Lage birgt und dass die vereinbarte Waffenruhe ein wichtiger Schritt hin zur Deeskalation war und ist und auch bleiben soll. Deswegen ist es notwendig, dass alle Konfliktparteien diese einhalten.
Frage
Herr Schöneck, was sagt das BMZ zu der Kritik einiger Hilfsorganisationen, dass die Kürzung der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit die Versorgung in der jetzigen Ebolalage in der Demokratischen Republik Kongo und der Region zusätzlich geschwächt haben könnte?
Schöneck (BMZ)
Grundsätzlich ist es so, dass die Unterstützung - sei es von der Bundesregierung oder auch von anderen internationalen Partnern - bei der Prävention einen ganz entscheidenden Baustein beiträgt. Die Bundesregierung ist seit Langem sowohl im Kongo als auch in der Region aktiv, um dort Kapazitäten von Regierungen, von Kliniken, von Laboren auszubauen, um in entsprechenden Fällen, wie jetzt im Fall des Ebola-Ausbruchs, schnell aktiv werden zu können.
Mit Blick auf die aktuelle Situation kommen viele Faktoren zusammen. Da mag ich keinen Schluss ziehen, was am Ende den Ausbruch tatsächlich befeuert hat oder mit dazu beigetragen hat. Klar ist aber, in die Zukunft geblickt, dass Einschnitte bei der Präventionsunterstützung entsprechende Auswirkungen haben werden. Deutschland bleibt hier aktiv und ein verlässlicher Partner, um gerade in diesem Bereich multilaterale, eng koordinierte internationale Unterstützung in der Region und in den konkret betroffenen Ländern weiter zu leisten.
Zusatzfrage
Die Ministerin hatte letzte Woche angekündigt hatte, über 500 Schutzanzüge für medizinisches Personal zu liefern und auch einen Schulungsmarathon bei der Schnell Einsetzbaren Expertengruppe Gesundheit einzuleiten. Wie ist denn der aktuelle Stand? Geht das noch darüber hinaus? Denn die Zahlen steigen ja.
Schöneck (BMZ)
Wir sind vor Ort eng darüber im Austausch, welche Bedarfe bestehen und welche Unterstützung noch konkret geleistet werden kann. Die schnelle Einsatzgruppe bereitet sich auf einen Einsatz vor, und diese schnelle Unterstützung konnte eben über die bereits ausgebildeten lokalen Fachkräfte und über die von Deutschland bereits in die Prävention gesteckten Mittel erreicht werden. Lokale Fachkräfte wurden ausgebildet, auch von der schnellen Einsatzgruppe, um dann eben schnell reagieren zu können. Das ist ein wichtiges Instrument. Die Einsatzgruppe bereitet sich jetzt auch selbst auf einen konkreten Einsatz vor. Wie bereits gesagt, sind wir eng darüber im Austausch, welche Unterstützung konkret noch gebraucht wird und was wir dazu beitragen können.
Frage
Herr Schöneck, Sie haben mehrfach gesagt, Deutschland bleibe da aktiv. Können Sie einmal sagen, wie sich die Haushaltsmittel für diesen Bereich in den letzten fünf Jahren entwickelt haben? Wie viel haben wir ausgegeben? Ist das gestiegen, ist das runtergegangen? Wie schaut das konkret aus?
Schöneck (BMZ)
Ich kann Ihnen da keine konkreten Zahlen nennen. Relevant ist allerdings - und das meine ich mit der Verlässlichkeit, die Deutschland hier auch für die internationale Gemeinschaft mit beiträgt -, dass wir dieses Thema und die enge Koordinierung dazu weiter vorantreiben, um hier unabhängig von gesunkenen Haushaltsmitteln weiter verlässlich relevante Unterstützung zu leisten. Deutschland ist führender internationaler Unterstützer von Impfinitiativen und von multilateralen Initiativen zur Gesundheitsvorsorge. Wir haben hierbei in diesem und im vergangenen Jahr noch einmal erneut massiv Beiträge geleistet, die auch für die kommenden Jahre ein sicheres Weiterarbeiten ermöglichen. Das sind Beiträge, die für die nächsten vier, fünf Jahre zugesichert wurden und so auch für die Organisationen und für die Initiativen Sicherheit schaffen, hier weiter aktiv bleiben zu können.
Zusatzfrage
Aber Sie müssen diese Mittel doch benennen können. Die sind ja im Haushalt Ihres Hauses festgeschrieben. Vielleicht können Sie das nachtragen?
Schöneck (BMZ)
Das Präventionsengagement ist kein einzelner Haushaltstitel, den wir so klar beziffern könnten. Die Prävention erfolgt über verschiedenstes Engagement, das wir in der Region, die jetzt betroffen ist, aber auch weltweit leisten. Das geht über bilaterale Zusammenarbeit unmittelbar mit staatlichen wie überregionalen Partnern - zum Beispiel der East African Community, der EAC, mit der wir zusammenarbeiten -; das geht über multilaterale Initiativen, in die Deutschland Mittel investiert, um genau hier präventiv wirken zu können; das geht über kleinere NGO-Initiativen, die vor Ort aktiv sind. Insofern ist eine konkrete Bezifferung, was die Präventionsleistung angeht, in der Form nicht möglich.
Natürlich lässt sich benennen, was wir in einzelne Initiativen hineingeben. Wenn Sie das interessiert, können wir da gegebenenfalls noch etwas nachreichen. Dazu würde ich dann bitten, dass Sie vielleicht konkrete Initiativen benennen. Ganz grundsätzlich ist es eben so, dass sich Prävention aus vielen verschiedenen Bausteinen zusammensetzt, bei denen wir engagiert sind, und nicht aus einem einzelnen Haushaltstitel.
Frage
Herr Hille, die Landesmedienanstalten arbeiten derzeit unter dem Arbeitstitel "WeiterentwicklungPublic Value" an Modellen, nach denen soziale Netzwerke verpflichtet werden sollen, Inhalte von Medien, die als staatlich verlässlich eingestuft werden, algorithmisch zu bevorzugen, inklusive einer Quotenregelung für solche Inhalte. Wie bewerten der Kanzler und sein Kulturstaatsminister diese Pläne vor dem Hintergrund der Pressefreiheit und des Gebots staatlicher Neutralität gegenüber Medienangeboten?
SRS Hille
Wie Sie sich vorstellen können, haben wir die Berichterstattung und die genannten Überlegungen der Landesmedienanstalten, die Sie gerade skizziert haben, zur Kenntnis genommen. Weil es darüber einiges Geraune gibt, möchte ich für die Bundesregierung noch einmal ganz klar sagen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland natürlich ein ganz hohes Gut ist. Die freie und vielfältige Berichterstattung ist zentral für die demokratische Meinungsbildung, und selbstverständlich richtet sich die Bundesregierung danach und achtet diese freie und vielfältige Berichterstattung.
Im Detail würde ich - und da bitte ich um Verständnis - etwaige Pläne von Landesmedienanstalten jetzt aber nicht weiter kommentieren; denn wie Sie dem Namen schon entnehmen können, sind Landesmedienanstalten keine Anstalten des Bundes.
Zusatzfrage
Natürlich fällt das erst einmal unter die Ländergesetzgebung, aber Sie wissen so gut wie ich, dass die Bundesregierung über Gremien und verschiedenste Abstimmungsprozesse durchaus Einfluss auf die medienpolitische Debatte hier im Land hat. Deswegen: Habe ich Sie da richtig verstanden, dass sich die Bundesregierung auf Bundesebene im Zweifel gegen diese skizzierte Reform stellen würde?
SRS Hille
Ich weiß nicht, woraus Sie diese Parenthese und diese Schlussfolgerung ziehen. Ich habe das gesagt, was ich gerade gesagt habe, und das sage ich sehr gerne noch einmal, weil es von großer Bedeutung ist: Natürlich ist für die Bundesregierung die Presse- und Meinungsfreiheit ein ganz hohes Gut, das es zu schützen und zu achten gilt. Das tut diese Bundesregierung.
Frage
An das BMAS: In zehn Tagen trifft die Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft und wird damit geltendes Recht. Die EU hat die Richtlinie vor drei Jahren beschlossen. Trotz dieser langen Vorlaufzeit gibt es noch kein Gesetz für die nationale Umsetzung - meines Wissens gibt es bisher nicht einmal einen Entwurf. Dabei ist die Richtlinie auch hochrelevant für die meisten Arbeitgeber und für Millionen Arbeitnehmer. Was entgegnen Sie dem Vorwurf, dass die Bundesregierung im Umgang mit der Richtlinie politische Arbeitsverweigerung betreibe?
Prühl (BMAS)
Ich danke Ihnen herzlich für die ausführliche Einführung und würde für die Beantwortung an das Frauenministerium übergeben.
Lenz (BMBFSFJ)
Vielen Dank für die Überleitung und vielen Dank für die Frage. - Grundsätzlich kann ich dazu sagen, dass wir uns in der Frühkoordinierung des Gesetzentwurfs befinden. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird substanziell wirksam und mit Augenmaß umgesetzt. Das BMBFSFJ hat alle Vorbereitungen getroffen, um das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Richtig ist aber: Dazu sind noch einige Abstimmungen notwendig, sodass wir die Frist zur Umsetzung Anfang Juni nicht werden halten können - im Übrigen genauso wie zahlreiche andere europäische Staaten. Das ist in derart komplexen Gesetzgebungsverfahren nicht unüblich.