eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

10/08/2026 | Press release | Distributed by Public on 10/08/2026 01:14

eco zur IP-Adressspeicherung: Nächster Anlauf, gleiche Probleme

  • Dreimonatige anlasslose IP-Adressspeicherung geht weit über das Erforderliche hinaus
  • Zusätzliche Datenbestände schaffen neue Risiken für Cybersicherheit und digitale Souveränität
  • eco fordert starke rechtsstaatliche Sicherungen und wirksame richterliche Kontrolle

Berlin, 7. Oktober 2026 - Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur geplanten IP-Adressspeicherung warnt eco - Verband der Internetwirtschaft e. V. erneut vor einer unverhältnismäßigen anlasslosen Speicherpflicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, IP-Adressen und weitere für die Zuordnung erforderliche Daten grundsätzlich drei Monate zu speichern.

"Seit fast zwei Jahrzehnten wird die Vorratsdatenspeicherung immer wieder neu aufgelegt und immer wieder beschäftigen sich die Gerichte damit. Die Politik sollte aus dieser Geschichte endlich lernen: Drei Monate anlasslose IP-Adressspeicherung sind unverhältnismäßig lang und schaffen erneut eine flächendeckende Speicherinfrastruktur für die Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger", sagt Klaus Landefeld, Mitglied des Vorstands von eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.

eco kritisiert insbesondere die Länge der vorgesehenen Speicherfrist. Selbst vom Bundeskriminalamt untersuchte Fälle sprechen dafür, dass relevante Verkehrsdaten für Ermittlungen regelmäßig nur für einen Zeitraum von wenigen Wochen benötigt werden. Für einen darüber hinausgehenden Grundrechtseingriff fehlt aus Sicht von eco ein überzeugender zusätzlicher Nutzen.

"Wer die Daten aller Internetnutzer drei Monate auf Vorrat speichern will, muss erklären können, welchen zusätzlichen Ermittlungserfolg gerade diese lange Frist bringt. Mehr Daten und längere Speicherfristen sind kein Selbstzweck. Wo der zusätzliche Nutzen nicht belegt ist, lässt sich auch der zusätzliche Grundrechtseingriff nicht rechtfertigen", so Landefeld.

Besonders kritisch bewertet eco zudem, IP-Adressen als isolierte technische Information zu betrachten. Ihre tatsächliche Eingriffstiefe ergibt sich auch daraus, dass sie mit weiteren Verkehrs- und Nutzungsdaten verknüpft werden können. Dadurch können umfangreiche Rückschlüsse auf das Nutzungs- und Kommunikationsverhalten einzelner Personen entstehen. Diese Kumulationswirkung muss bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigt werden.

"Eine IP-Adresse ist kein belangloses technisches Datum. Entscheidend ist, was durch die Verknüpfung mit anderen Daten daraus werden kann. Wer diese Kumulationswirkung ausblendet, unterschätzt die tatsächliche Eingriffstiefe der geplanten Speicherung", sagt Landefeld.

Hinzu kommt aus Sicht von eco ein sicherheitspolitischer Zielkonflikt: Gerade in einer Zeit, in der Deutschland seine digitale Souveränität, Resilienz und Cybersicherheit stärken will, sollen Internetanbieter verpflichtet werden, zusätzliche umfangreiche Bestände sensibler Daten vorzuhalten. Solche Datenbestände sind für Angreifer besonders attraktiv und erhöhen im Fall einer Kompromittierung das Schadenspotenzial.

"Wir diskutieren zu Recht darüber, wie wir digitale Infrastrukturen widerstandsfähiger und unabhängiger machen. Gleichzeitig neue große Bestände sensibler Daten zu schaffen, passt dazu nicht. Daten, die nicht gespeichert werden, können auch nicht gestohlen oder missbraucht werden", so Landefeld.

Kritisch sieht eco auch die vorgesehenen Sicherungs- und Auskunftsmöglichkeiten. Bei einzelnen Maßnahmen ist keine durchgängige vorherige richterliche Kontrolle vorgesehen. Aus Sicht des Verbands ist das gerade angesichts einer flächendeckenden Speicherung sensibler Daten der falsche Weg.

"Wer staatliche Zugriffsmöglichkeiten erweitert, muss die rechtsstaatlichen Sicherungen stärken und nicht aufweichen. Gerade bei sensiblen Kommunikationsdaten darf richterliche Kontrolle nicht erst einsetzen, wenn eine Maßnahme bereits läuft", so Landefeld.

Die Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung begleitet eco seit vielen Jahren. Gemeinsam mit seinem Mitglied SpaceNet hat der Verband bereits frühere Regelungen gerichtlich überprüfen lassen. 2022 entschied der Europäische Gerichtshof im Verfahren SpaceNet und Telekom Deutschland, dass die damaligen deutschen Regelungen zur allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht mit dem Unionsrecht vereinbar waren.

"Deutschland braucht wirksame digitale Ermittlungsinstrumente. Aber wir brauchen nicht den nächsten Anlauf für eine rechtlich unsichere Vorratsdatenspeicherung. Ermittlungsbefugnisse müssen gezielt, verhältnismäßig und wirksam kontrolliert sein. Sonst führen wir in wenigen Jahren wieder dieselbe Debatte", sagt Landefeld.

eco Stellungnahme zum Referentenentwurf

eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. published this content on October 08, 2026, and is solely responsible for the information contained herein. Distributed via Public Technologies (PUBT), unedited and unaltered, on October 08, 2026 at 07:15 UTC. If you believe the information included in the content is inaccurate or outdated and requires editing or removal, please contact us at [email protected]