01/31/2026 | Press release | Distributed by Public on 01/31/2026 04:24
Es gilt das gesprochene Wort!
"Sehr geehrte Frau Präsidentin/sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,
wir wollen die Sozialgerichte in die Lage versetzen, schneller zu entscheiden.
Damit leisten wir einen Beitrag zum Schutz der sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Menschen sollen schnell Klarheit zu ihren beantragten Leistungen aus der
• Arbeitslosenversicherung, der
• Kranken-,
• Pflege-,
• Renten- oder
• Unfallversicherung
und zu weiteren staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten.
Effektiver Rechtsschutz ist Teil der Zusage des Staates, soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu verwirklichen.
Diese Zusage wollen wir einlösen.
Die Menschen vertrauen darauf.
Unsere Sozialgerichte sorgen dafür, dass der Sozialstaat hält, was er verspricht.
Sie sorgen in vielen Fällen dafür, dass ein rechtlich bestehender Anspruch auch tatsächlich zu einer Gewährung der beantragten Leistung führt.
Sie schaffen aber auch Klarheit, wenn der Anspruch nicht besteht und es ohne die beantragte staatliche Leistung weitergehen muss.
Menschen, die sich hilfesuchend an den Staat wenden, können sich darauf verlassen, dass unsere Sozialgerichte ihr Begehren sorgfältig prüfen.
Leider dauern die Verfahren mit derzeit durchschnittlich knapp anderthalb Jahren regelmäßig zu lange - obwohl die Richterinnen und Richter und alle weiteren Beteiligten hier mit hohem Engagement ihre Arbeit tun.
Wir brauchen aber - bei gleicher Sorgfalt - schnellere Entscheidungen, denn meistens geht es um existenzielle Fragen, die schnell geklärt werden müssen.
Allein durch eine bessere sachliche und personelle Ausstattung werden wir das Problem nicht lösen.
Auch im Sozialrecht müssen wir einen kritischen Blick auf die Verfahrensordnung werfen und die Potenziale für eine Straffung und Beschleunigung nutzen.
Wir wollen daher mit dieser Initiative einen breit angelegten Reformprozess anstoßen, der zu einer echten Beschleunigung führt.
Viele Ansätze dazu sind seit Langem Gegenstand der Diskussion nicht nur in der Literatur, sondern vor allem auch in der sozialgerichtlichen Praxis.
Ohne den von uns angestrebten Reformprozess vorwegnehmen zu wollen, regen wir an,
• das bekannte Problem der Vielklägerinnen und Vielkläger anzugehen, die regelmäßig eine Vielzahl von vornherein aussichtsloser Verfahren anstrengen.
Wir regen außerdem an,
• dass der oder die Vorsitzende auch in der ersten Instanz zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung außerhalb der mündlichen Verhandlung im Einverständnis aller Beteiligten als Einzelrichterin bzw. Einzelrichter entscheiden kann - genauso wie es im Berufungsverfahren schon möglich ist.
Ich habe großes Vertrauen in die Richterinnen und Richter an den Sozialgerichten, dass sie mit einem derartigen Instrument verantwortungsvoll umgehen werden.
Wir regen an,
• die Nichtbetreibensfrist zu verkürzen
und wir regen an,
• die Verschuldenskostenregelung zu erweitern.
Ich möchte dabei noch einmal betonen, dass unsere Vorschläge ausdrücklich nicht zu Lasten der Rechtssuchenden gehen sollen.
Es geht ausdrücklich nicht darum, Rechte zu beschneiden.
Sondern es geht darum, zu Gunsten der vielen, vielen rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger, die ein existenzielles Interesse daran haben, in angemessener Zeit zu ihrem Recht zu kommen, gerichtliche Ressourcen besser zu nutzen und die sozialgerichtlichen Verfahren dadurch zu beschleunigen.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung.
Vielen Dank."