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EFFAT - European Federation of Food, Agriculture and Tourism Trade Unions

06/25/2026 | Press release | Distributed by Public on 06/25/2026 08:24

#ZuHeißZumArbeiten: Gewerkschaften fordern verbindliche EU-Regeln zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz

#ZuHeißZumArbeiten: Gewerkschaften fordern verbindliche EU-Regeln zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Angesichts der dieswöchigen Hitzewelle präsentieren EFFAT EPSU EFBWW ihre Musterrichtlinie und warnen davor, dass Hitze eine tägliche Gefährdung am Arbeitsplatz und kein einmaliges Sommerereignis ist.

Brüssel, 25. Juni 2026 Angesichts steigender Temperaturen in ganz Europa fordern der Europäische Dachverband der Gewerkschaften für Lebensmittel, Landwirtschaft und Tourismus (EFFAT), der Europäische Dachverband der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (EPSU) und der Europäische Dachverband der Bau- und Holzarbeiter (EFBWW) die Europäische Kommission dringend auf, verbindliche Regelungen vorzulegen. EU-Rechtsvorschriften zum Thema Hitze am Arbeitsplatz als Teil des kommenden Quality Jobs Act. Der Aufruf basiert auf einer neuen veröffentlichten Bericht und eine Musterrichtlinie, verfasst mit analytischer Unterstützung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI), mit dem Ziel, Arbeitnehmer vor zunehmender Hitzebelastung am Arbeitsplatz zu schützen.

Die heutige Konferenz, "Schutz von Arbeitnehmern vor Hitze am Arbeitsplatz: Auswirkungen und Lösungsansätze" bringt Forscher, Gewerkschafter, politische Entscheidungsträger und Arbeitnehmer zusammen, um die zunehmenden Risiken durch Hitzeeinwirkung und extreme Wetterbedingungen am Arbeitsplatz sowie die notwendigen rechtlichen Instrumente zu deren Bewältigung zu untersuchen.

Nicht nur eine Hitzewelle, sondern eine tägliche Gefahr
Laut einer Studie des ETUI ist Hitzebelastung am Arbeitsplatz kein gelegentliches Sommerrisiko mehr, sondern ein anhaltendes und zunehmendes Berufsrisiko in ganz Europa.

Beeindruckende Zahlen:

  • In Europa sind jedes Jahr 130 Millionen Arbeitnehmer Hitzestress am Arbeitsplatz ausgesetzt, was schätzungsweise 277,000 Verletzungen und 230 Todesfälle pro Jahr zur Folge hat.
  • Rund neun von zehn Fällen von Hitzebelastung bei Arbeitnehmern und acht von zehn hitzebedingten Verletzungen ereignen sich an normalen heißen Arbeitstagen, nicht während offiziell ausgerufener Hitzewellen.
  • Das Risiko beschränkt sich nicht auf im Freien tätige Branchen wie das Baugewerbe und die Landwirtschaft; zunehmend betrifft es auch Lagerarbeiter, Küchen- und Gastronomiepersonal, Pflegekräfte und andere, die in Innenräumen ohne ausreichende Belüftung arbeiten.
  • Neben Südeuropa nehmen die hitzebedingten Gefahren auch in Mittel- und Nordeuropa zu, wo Arbeitsplätze und Arbeitsgesetze ursprünglich nicht für den Umgang mit längeren Perioden hoher Temperaturen ausgelegt waren.

Dennoch behandelt das EU-Arbeitsschutzrecht Hitze nur indirekt. Es gibt keine harmonisierten EU-weiten Expositionsgrenzwerte und keine durchsetzbaren Mindeststandards, um Arbeitnehmer angemessen vor hitzebedingten Risiken zu schützen.

Der heutige Schutz hängt von einem uneinheitlichen Mix nationaler Regelungen und allzu oft vom Wohlwollen der Arbeitgeber ab.

Was auf dem Spiel steht
Ohne verbindliche Regeln sind diejenigen Arbeiter, die sich am wenigsten schützen können, am prekärsten. Saison-, Wander-, Plattform- und Subunternehmerarbeiter sind häufig diejenigen, die am meisten Hilfe benötigen, aber oft nicht in der Lage sind, unsichere Arbeit abzulehnen, bezahlte Pausen einzulegen oder Wasser und Schatten zu fordern.

Die Hitze reduziert bereits jetzt die Einkommen der Arbeitnehmer durch Arbeitsausfälle, Schichtstreichungen und unbezahlte Pausen. Gleichzeitig verursacht sie steigende Kosten für die gesamte europäische Wirtschaft, da hitzebedingte Produktivitätsverluste bis 2030 in nahezu allen Regionen Europas voraussichtlich deutlich zunehmen werden.

Die Forderungen der Gewerkschaften

Mithilfe der EFFAT EPSU EFBWW-Musterrichtlinie haben die Gewerkschaften klare Elemente identifiziert, die die Grundlage für verbindliche EU-Rechtsvorschriften zum Thema Hitze am Arbeitsplatz bilden sollten:

  • Bindung maximale Arbeitstemperaturen und Expositionsgrenzwerte, basierend auf anerkannten wissenschaftlichen Messgrößen (wie z. B. der Feuchtkugeltemperatur, WBGT), oberhalb derer die Arbeiten angepasst oder eingestellt werden müssen;
  • Obligatorische Hitzerisikobewertungen, in die Arbeitsschutzpflichten der Arbeitgeber integriert;
  • Durchsetzbare Ruhe- und Arbeitszyklusregelungeneinschließlich bezahlter Pausen, Zugang zu Schatten, Wasser und Kühlung sowie angepasster Arbeitszeiten bei großer Hitze.
  • Spezieller Schutz für die am stärksten gefährdeten Sektoren und Gruppeneinschließlich Bau-, Landwirtschafts-, Transport-, Abfall- und Gastgewerbearbeiter sowie Personen, die in schlecht gekühlten Innenräumen arbeiten, wobei besonderes Augenmerk auf Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen gelegt wird.
  • Einkommens- und Arbeitsplatzsicherheitsmaßnahmenum sicherzustellen, dass Präventionsmaßnahmen wie Umplanungen, reduziertes Arbeitstempo oder Arbeitsniederlegungen den Arbeitnehmern keinen Lohn kosten.
  • Arbeitnehmerbeteiligung, durch Sicherheitsbeauftragte und Tarifverhandlungen, bei der Gestaltung und Durchsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

EFFAT-Generalsekretär Enrico Somaglia:
Der Klimawandel ist Realität und hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Er bedroht Arbeitsplätze und Einkommen in unseren Branchen und erfordert sofortiges Handeln, sowohl durch Minderungs- als auch durch Anpassungsstrategien. Hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle sind keine Einzelfälle, sondern die vorhersehbare Folge unzureichenden Arbeitsschutzes. Wir dürfen keinen weiteren Sommer mit vermeidbaren Hitzeunfällen hinnehmen. Wir dürfen keinen weiteren Sommer hinnehmen, in dem die Gesetzgeber zu spät und unzureichend handeln. Eine verbindliche EU-Richtlinie zum Thema Hitze am Arbeitsplatz ist unerlässlich für die Sicherheit der Arbeitnehmer.

EFBWW-Generalsekretär Tom Deleu:
Extremwetterereignisse sind in ganz Europa mittlerweile Realität am Arbeitsplatz. Hitzewellen, Kälteeinbrüche und Stürme sind für Arbeitnehmer keine Unannehmlichkeiten mehr, sondern stellen ein Berufsrisiko dar. Der Klimawandel ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit, doch Arbeitnehmer werden weiterhin immer extremeren Wetterbedingungen ausgesetzt, ohne dass klare und durchsetzbare Schutzmaßnahmen getroffen werden. Wenn Klimaanpassung ernst gemeint ist, muss sie auch den Arbeitsplatz einbeziehen.

EGÖD-Generalsekretär Jan Willem Goudriaan:
Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst arbeiten im Freien. Sie sind extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen ausgesetzt, um die Aufrechterhaltung essenzieller Dienstleistungen und Notfalldienste zu gewährleisten. Beispiele hierfür sind Müllwerker, Mitarbeiter der Stadtgärtnerei, Feuerwehrleute oder Pflegekräfte, die Patienten betreuen. Sie benötigen besonderen Schutz durch Gesetze und deren Durchsetzung. Die extreme Hitze dieser Woche in mehreren EU-Ländern beweist, dass wir diesen Rahmen brauchen. Die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften müssen einbezogen werden.

Die Frage
Auf Grundlage der heute vorgestellten Musterrichtlinie zu EFFAT, EPSU und EFBWW fordern die Gewerkschaften die Europäische Kommission auf, den Text als Grundlage für einen Legislativvorschlag zur Hitze am Arbeitsplatz im Rahmen der bevorstehenden Sitzung zu nutzen. Gesetz zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualitätund um dies unverzüglich vorzuziehen, damit die Arbeiter vor und nicht erst nach der nächsten tödlichen Hitzewelle geschützt werden.

#ZuHeißZumArbeiten

Enden
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